St. Barbara gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Willburger seit 20.1.2022 | Prokura |
Alexander Maximilian Paul seit 11.9.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Fidelis gGmbHDietenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
1. Allgemeine Angaben
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Personalaufwand dem Materialaufwand aufgrund seiner Bedeutung in einem Dienstleistungsunternehmen vorangestellt. Diverse Posten wurden gemäß § 265 Abs. 5 HGB zur besseren Erläuterung anderweitig gefasst, benannt, untergliedert oder ergänzt.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1 Angaben der auf die Posten der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung ange- wandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 (Netto) werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Das Niederstwertprinzip gemäß § 253 (4) HGB wurde beachtet. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die eingegangenen Investitionszuschüsse werden erfolgsneutral zum Nennwert in den Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens eingestellt. Die Auflösung erfolgt abschreibungsanalog. Die im Zuge der Vermögensüberträge vom Rechtsvorgänger zu Buchwerten übernommenen Sonderposten werden gleichermaßen fortgeführt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafterin in Höhe von EUR 1.350.000,00. Die Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Wesentliche Posten der Rückstellungen sind Rückstellungen für Resturlaub/Mehrarbeit (TEUR 152). Die Gesellschaft hat mittels einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7 b SGB IV ein Wertkontomodell eingerichtet. Zur Rückdeckung von Wertguthaben und Sicherstellung der gesetzlich geforderten Werterhaltungsgarantie schließt die Gesellschaft als Versicherungsnehmer mit der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG einen Rahmenvertrag zur Rückdeckung betrieblicher Wertguthaben (Wertkonto Plus) ab. Die Verpflichtungen aus Wertguthaben entsprechen dem Aktivierungswert (Guthaben bei der Bayern-Versicherung, TEUR 81) und werden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert, so dass sich kein Ausweis in der Bilanz ergibt. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin in Höhe von EUR 360.146,58. Die Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten mit Laufzeiten bis zu einem Jahr. Aus dem Miet- Pachtvertrag für die bebauten Grundstücke bestehen finanzielle Verpflichtungen pro Jahr von rund TEUR 876. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtung wurde in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. DieBerechnung erfolgt auf die umlagepflichtigen Gehälter bei einem Umlagesatz von 6,0 %,zuzüglich Angleichungsbeitrag, der ab dem Jahr 2020 über 6 Jahre erhoben wird.Gemäß Schreiben der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der DiözesenDeutschland, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 15.11.2023 ergibt sich eine Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbetrag von TEUR 27. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der nicht in der Bilanz ausgewiesenenVerbindlichkeiten aus Versorgungszusagen schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine neue Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns derzeit nicht vor. 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 64,64 Vollkräfte (Vorjahr 65,31 Vollkräfte). Hiervon sind der überwiegende Teil im pädagogischen und betreuerischen Bereich tätig, der Rest in den Bereichen Hauswirtschaft, Haustechnik und Verwaltung. 5.2 Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane Geschäftsführer ist: Herr Alexander Paul, Beruf gem. Tätigkeit als Geschäftsführer, Senden Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet. Aufsichtsrat sind: Herr Hans-Dieter Beller (Vorsitzender) Sr. M. Josefine Lampert (stellv. Vorsitzender) Herr Jörg Allgayer Herr Walter Hummler Herr Günther Wall Herr Wolfgang Dangel (ab März 2023) Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich tätig. 5.3 Geschäfte mit nahestehenden Personen Die von der Gesellschaft genutzten Gebäude werden überwiegend von einem nahe stehenden Unternehmen gepachtet. Der Pachtzins richtet sich in der Regel nicht nach der lokalen Marktmiete, sondern nach einer vergütungssatzgerechten Kalkulation unter Einbeziehung von öffentlichen und nichtöffentlichen Zuschüssen. Die so zustande gekommene Pacht beträgt gesamt TEUR 736. Weiterhin ist in den Pachtverträgen geregelt, dass die Gesellschaft die Schönheitsreparaturen übernimmt. Nicht hier aufgeführt werden Geschäfte, für die es keinen Markt gibt, wie eine Umlage oder selbstlose Zuwendungen. 5.4 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag BBezüglich der Investitionskostenvereinbarung für die Wohngruppe St. Fidelis war ein Schiedsstellenverfahren anhängig, da keine Einigung auf dem Verhandlungsweg zustande kam. Im Februar 2024 konnte dann jedoch doch noch eine gütliche Einigung erzielt werden, sodass das Schiedsstellenverfahren ohne Verhandlung abgeschlossen werden konnte. Daneben ergaben sich nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. 5.5 Ergebnisverwendung Laut Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, der Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorgetragen.
Dietenheim, den 11. April 2024 gez. Alexander Paul Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Juni 2024 |
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