MetallTrend
GmbH Vertriebsgesellschaft
Menden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,51 |
1,51 |
| I.
Sachanlagen |
1,51 |
1,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
414,98 |
529,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63,05 |
3,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
351,93 |
525,90 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.424,28 |
4.366,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.840,77 |
4.897,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Verlustvortrag |
17.148,64 |
16.582,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.057,94 |
566,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.424,28 |
4.366,34 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.140,77 |
4.197,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.140,77 |
4.197,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.840,77 |
4.897,31 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Es wurde von dem Wahlrecht gebrauch gemacht, die
neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem
Umfang erstmals für das Geschäftsjahr beginnend
zum 1. Januar 2010 anzuwenden.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§266,
275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis
zum Vorjahr liegen nicht vor.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der vorraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Eine Wertaufholung des Anlagevermögens aufgrund
steuerlicher Wahlmöglichkeiten in Vorjahren erfolgte
zum Bilanzstichtag nicht.
Bei dem Umlaufvermögen wurden keine
Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Bewertung erfolgte unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Das Guthaben beim Kreditinstitut ist mit dem Nennwert
berücksichtigt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31.
Dezember 2011 25.000,00 €.
Besicherungen von Verbindlichkeiten bestanden zum
Abschlussstichtag keine.
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der MetallTrend GmbH
Vertriebsgesellschaft durch den Geschäftsführer:
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und darüber hinaus auch
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Menden, im März 2013
gez. Peter Schneider
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2013 festgestellt.
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