AGS
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.757,44 |
21.235,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.872,00 |
6.372,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.118,50 |
14.096,50 |
| III.
Finanzanlagen |
766,94 |
766,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
206.853,44 |
197.946,25 |
| I.
Vorräte |
5.000,00 |
8.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.058,90 |
186.581,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.794,54 |
2.864,33 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.295,28 |
9.423,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.906,16 |
228.605,13 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
44.423,44 |
45.102,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
128,16 |
678,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.295,28 |
9.423,44 |
| B.
Verbindlichkeiten |
233.906,16 |
228.605,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.906,16 |
228.605,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde
der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist das Berichtsunternehmen eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der
AGS Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des
§ 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
bewertet. Im einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Das
Sachanlagevermögen wurde gemäß
§ 6 Abs. 1 EStG mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 7 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410 EUR wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben und
als Abgang erfasst.
Die Zugänge der bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens aus den Vorjahren mit einem Wert von
150 bis 1.000 EUR wurden im Jahr des Zugangs in einen
Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre
gleichmäßig abgeschrieben.
Die
Forderungen
und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die
Sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß A 31c EStR unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch Herrn Dipl.-Oec. Peter Stern, Essen,
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum 31.
Dezember 2012 Verbindlichkeiten in Höhe von 174.619,83
EUR.
Essen, 24. Juni 2013
Gez. Dipl.-Oec. Peter Stern
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2013 festgestellt.
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