Teppich Nischwitz GmbH
Josef-Fraunhofer-Straße 47, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Nischwitz seit 2.6.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jacqueline Nischwitz | 60.00% |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Teppich Nischwitz GmbHPfaffenhofen a. d. IlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 278 HGB wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Vergleichbarkeit der Zahlen des Jahresabschlusses 2014 mit denen des Vorjahres ist gegeben, da die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert wurden. Die angewandten Methoden wurden im Einzelnen im Nachfolgenden erläutert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Zugänge von Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zu einem Einzelanschaffungspreis von EUR 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Von der Fortführungsmöglichkeit des Sammelpostens aus Zugängen bis 2009 wurde gem. Art. 67 Abs. 3 S. 1 bzw. Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Ansatz erfolgte mit dem Nennwert. Die nicht mehr realisierbaren Forderungen wurden ausgebucht. Zweifelhafte Forderungen liegen am Bilanzstichtag nicht vor Wegen der Unverzinslichkeit wurde der Auszahlungsanspruch des Körperschaftsteuerguthabens mit dem Barwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die das Geschäftsjahr noch nicht veranlagten Steuern. Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB mit ihrem Nennwert bilanziert. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Preis- und Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Die Restlaufzeiten betrugen nicht mehr als ein Jahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: durch Bürgschaften der Gesellschafter EUR 156.484,86 (Vorjahr EUR 169.858,01). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 807,46 (Vorjahr: EUR 1.245,30). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 455.645,43 (Vorjahr: EUR 334.869,37). Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Nischwitz Bernhard, Dipl.-Ing., Geschäftsführer Unterschrift der Geschäftsführung
Pfaffenhofen, 28.11.2015 gez. Nischwitz Bernhard sonstige BerichtsbestandteileAngaben unter der Bilanz Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Unterschrift der Geschäftsführung
Pfaffenhofen, 28.11.2015 gez. Nischwitz Bernhard Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2015 festgestellt. |
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