nextbyte Software GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Schwald seit 27.2.2006 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
Michael Rößler | 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
nextbyte Software GmbHMünchenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
Anhang
zur Schlussbilanz per 31.12.2006 der Firma
nextbyte Software GmbH
Neunkirchner Straße 40 81379 München ______________________________________________________________________
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
Die Geschäftsführung der Firma nextbyte Software GmbH hat uns beauftragt, nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 zu erstellen.
B. Rechtliche Grundlagen
1. Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag am 14.05.2001 gegründet und am 01.06.2001 unter der Nr. HRB 137459 im Handelsregister München eingetragen. 2. Sitz der Gesellschaft ist in München. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Softwareentwicklung und das Webdesign, ferner der Groß- und Einzelhandel mit Waren der Elektronikbranche, von Zubehörteilen, die Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen. 4. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EURO 25.200,00. (1.) Gesellschafter und die Beteiligungsverhältnisse der GmbH sind: Herr Schwald 8.400,00 EUR Herr Hahn 8.400,00 EUR Herr Rößler 8.400,00 EUR (2.) Mit Gesellschafterbeschluß wurden die Herren Schwald und Hahn zum Geschäftsführer bestellt.
C.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Grundsätzen des Bilanzrichtliniengesetzes.
D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden 1.1. In der Schlussbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 1.2. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. 1.3. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen, wurden diese gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden 2.1. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die am Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung der Schlussbilanz bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 2.2. Die Bewertung der Aktiven und Passiven der Schlussbilanz erfolgte auf der Grundlage des Bilanzrichtliniengesetzes in Verbindung mit den dort genannten Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. 2.3. Bei der Bewertung der Aktiven und Passiven wurde das kaufmännische Vorsichtsprinzip angewandt.
E. Erläuterungen der Bilanzpositionen
1. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden nach dem Anlagenverzeichnis unter Vornahme zeitanteiliger linearer Abschreibungen gem. § 7 Abs. 1 EStG bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Teilwertabschreibungen wurden nicht durchgeführt. 2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 3. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
F. Bilanzerstellung und Bilanzprüfung
1. Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Firma nextbyte software GmbH erstellt. Das Inventar haben wir auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. 2. Die etwaige Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von dieser Fassung abweichenden Form bedarf unserer Zustimmung. 3. Dem Auftrag lagen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Juli 2002 zugrunde. Im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses übernehmen wir die Haftung für unsere Arbeiten nur gegenüber dem Auftraggeber unter Ausschluss der Haftung gegenüber Dritten. Hof, den 07.04.2008
Herr Schwald |
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