Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 253336
Eingetragen
6.12.2019
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Führen und Betreiben von Modegeschäften. Hierzu gehören insbesondere der Einkauf und der Verkauf von Textilwaren sowie das Betreiben von "Concept-Stores" aus dem Bereich Mode, Kosmetik und Beauty.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rita Georgine Pauli
seit 6.12.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martina Pauli
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Martina Pauli
Ainmillerstraße 9, 80801 München
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MeFeX GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 30.873,00 39.280,00
I. Sachanlagen 30.873,00 39.280,00
B. Umlaufvermögen 794.507,33 747.041,11
I. Vorräte 106.955,25 148.068,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.291,67 268.891,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 647.260,41 330.080,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.184,03 0,00
Summe Aktiva 826.564,36 786.321,11

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 261.980,13 116.722,91
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 91.722,91 -168.786,49
III. Jahresüberschuss 145.257,22 260.509,40
B. Rückstellungen 114.729,29 43.822,14
C. Verbindlichkeiten 449.854,94 625.776,06
Summe Passiva 826.564,36 786.321,11

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft verwendet den Kontenrahmen SKR 03.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der MeFex GmbH wurden unverändert als Bilanzvorträge zum 01.01. des Folgejahres übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenständewurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Inventur wurde ungeprüft übernommen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Weitere nach § 249 HGB gebotene Rückstellungen sind nach Auskunft der Geschäftsführung nicht erforderlich.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 40.291,67 € (Vorjahr: 268.891,43 €), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.255,00 € (Vorjahr: 8.985,00 €).

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen sowie Aufbewahrungskosten.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 118.604,94 € (Vorjahr: 92.026,06 €). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 331.250,00 € (Vorjahr: 533.750,00 €).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Rita Pauli

Sitz der Gesellschaft

München

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 15.03.2024 festgestellt.

Geschäftsführungsbezüge

Die Angabe unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 9 HGB.

Sonstiges

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

ergaben sich nach Auskunft der Geschäftsführung nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.3.2024.

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