Aesta Media GmbHLiquidiert

63584 Gründau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 13063
Eingetragen
7.4.2004
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Multimedia-Produkten aller Art, sowie von gedruckten Publikationen, ferner Dienstleistungen aller Art in der Medienproduktion, insbesondere auch im Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Weckeiser
seit 19.11.2012
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aesta Media GmbH

Gründau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 3.015,00 672,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.014,00 671,00
B. Umlaufvermögen 9.661,12 255,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 204,90 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.456,22 255,82
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 103.716,72 125.073,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 116.392,84 126.001,80

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 150.073,98 145.367,73
III. Jahresüberschuss 21.357,26 -4.706,25
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 103.716,72 125.073,98
B. Rückstellungen 1.500,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 114.892,84 125.001,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 116.392,84 126.001,80

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen ggf. mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben; zum anderen wurden Vermögensgegenstände im Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis zu maximal EUR 1.000,00 gemäß § 6 Abs. 2a EStG - in Übereinstimmung mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) - in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wurde zu einem Fünftel aufgelöst.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen - soweit vorhanden - sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden ggf. nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

- keine (keine)

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 63.977,79 (EUR 71.785,70).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn André Weckeiser geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gründau, den 15.06.2011

gez . André Weckeiser

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