ISV EHR
GmbH
Birkenfeld
(vormals: Pforzheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
172.525,50 |
245.080,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
99.234,50 |
170.869,50 |
| II.
Sachanlagen |
73.291,00 |
74.210,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
551.260,17 |
1.182.234,64 |
| I.
Vorräte |
82.685,98 |
29.647,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
312.139,21 |
576.525,78 |
| davon
gegen Gesellschafter |
92.991,45 |
90.401,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
156.434,98 |
576.061,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48,66 |
2.319,08 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
823.279,26 |
1.159.239,47 |
| Aktiva |
1.547.113,59 |
2.588.873,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.096.370,79 |
132.725,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.323.214,47 |
1.334.777,11 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
627.685,58 |
-11.562,64 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
823.279,26 |
1.159.239,47 |
| B.
Rückstellungen |
83.054,58 |
58.399,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.464.059,01 |
2.530.473,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
149.936,65 |
304.066,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.314.122,36 |
2.226.407,25 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.314.122,36 |
2.226.407,25 |
| Passiva |
1.547.113,59 |
2.588.873,19 |
Anhang der ISV
EHR GmbH, Birkenfeld,
für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 823.279,26 aus.
Auf Basis ihrer Liquiditätsplanung ist die
Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr und
folgende Geschäftsjahr 2025 mit einer
überwiegenden Wahrscheinlichkeit durchfinanziert.
Auf-grund dieser positiven Fortbestehensprognose ab dem
Datum der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember liegt nach Auffassung der Gesellschaft keine
Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO vor.
Die Geschäftsführer haben die positive
Fortführungsprognose und ihren Fortführungswillen
ausdrücklich bestätigt.
Die Gesellschaft ist bei der Bewertung für
Zwecke des handelsrechtlichen Abschlusses von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Concern-Prämisse) ausgegangen.
B. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der ISV EHR GmbH, Birkenfeld (Amtsgericht
Mannheim, HRB 735141), freiwillig die Vorschriften des HGB
für große Kapitalgesellschaften angewandt
worden. Der Anhang ist (teilweise) unter
Berücksichtigung größenabhängiger
Erleichterungsvorschriften gemäß § 288 HGB
erstellt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Entwicklungsleistungen der EHR GmbH & Co. KG
wurden aufgrund der Anwachsung zum 1.8.2021 in
Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB in
Höhe von EUR 86.839,59 als selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und
über die verbleibende Restlaufzeit abgeschrieben. Die
ursprüngliche Bewertung erfolgte zu
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßig
kumulierte Abschreibung. Die Herstellungskosten umfassen
Material- und Fertigungseinzelkosten. Die Abschreibungen
wurden bislang linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren
vorgenommen und nach Anwachsung fortgeführt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3
bzw. 10 Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und,
soweit nutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen zeitanteilig über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden
ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen.
Die erwarteten Nutzungsdauern, die der Ermittlung der
Abschreibungen zugrunde gelegt werden, orientieren sich an
steuerlichen Abschreibungstabellen, wobei
regelmäßig vom Mittelwert der vorgegebenen
Bandbreiten ausgegangen wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, ausgeglichen.
Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder
niedrigeren Zeitwerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
2. Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 92.991,45 (i. V. EUR 90.401,09) enthalten.
3. Flüssige Mittel
Der Posten enthält Guthaben bei
Kreditinstituten.
4. Eigenkapital
Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt die
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR
16.574,00 (i.V. EUR 45.649,00) einer
Ausschüttungssperre.
5. Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 1.314.122,36 (i. V. EUR 2.226.407,25) mit
einer Restlaufzeit von über einem bzw. über
fünf Jahren enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr setzen sich wie
folgt zusammen:
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
23.982,46
|
58.673,77
|
Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit
|
5.045,32
|
3.233,10
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
-
|
422,12
|
|
29.027,78
|
62.328,99
|
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen
mit EUR 51.360,90 (i. V. EUR 57.935,04) Gesellschafter.
D. Sonstige Angaben
1. Personal
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 11 Arbeitnehmer (i. V. 11 Arbeitnehmer)
beschäftigt.
2. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Lei Zhou, Rochester Hills (USA)
Thomas Rehmann, Pforzheim
Birkenfeld, 20. November 2024
ISV EHR GmbH,
Geschäftsführer
Lei Zhou Thomas Rehmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
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