e-solar GmbH
Unter der Tränke 1, 37281 Wanfried, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz von Scharfenberg seit 29.3.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Moritz von Scharfenberg | 40.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
e-solar GmbHWanfriedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20221. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie e-solar GmbH, Wanfried, Amtsgericht Eschwege, HRB
3202, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und das Gesetz
betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
erfolgte unter der Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, da die Gesellschaft eine
positive Fortführungsprognose darstellen konnte. Ein
Gesellschafter ist mit seiner Darlehensforderung (incl.
aufgelaufener Zinsen) über TEUR 442 im Rang hinter die
Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen
Gläubiger der Gesellschaft zurückgetreten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt und pro rata temporis vorgenommen.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die Vorräte werden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag
bewertet.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag
drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu
erfüllen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Erläuterungen zu den Posten der BilanzAnlagenspiegelGliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind
im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr auf. In den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR
1) enthalten.
RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen sind gebildet für
Kosten der Jahresabschlusserstellung und für die
Erstellung von Steuererklärungen.
VerbindlichkeitenFristengliederung
3. Sonstige AngabenGeschäftsführungMitglieder der Geschäftsführung waren:
Herr Moritz von Scharfenberg, Kaufmann, Wanfried und
Die Geschäftsführer waren
einzelvertretungsberichtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Wanfried, 30. November 2023
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 19.12.2023 festgestellt. |
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