DigitalNativeAlliance GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.791,00 |
141.917,00 |
| I.
Sachanlagen |
128.791,00 |
141.917,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.628,82 |
236.179,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
351.084,27 |
234.677,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.544,55 |
1.501,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.566,00 |
6.705,48 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
362.458,09 |
253.014,35 |
| Aktiva |
861.443,91 |
637.815,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
186.635,00 |
186.635,00 |
| III.
Verlustvortrag |
464.649,35 |
435.558,91 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
109.443,74 |
29.090,44 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
362.458,09 |
253.014,35 |
| B.
Rückstellungen |
37.310,00 |
31.066,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
821.133,91 |
606.749,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
|
| Summe
Passiva |
861.443,91 |
637.815,88 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma DigitalNativeAlliance Service GmbH mit Sitz
in Stuttgart ist beim Registergericht Stuttgart unter der
HRB 755098 registriert.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
die Ermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Zum 31.12.2023 wird ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
€ 362.458,09 ausgewiesen. Dies ist jedoch nicht
gleichbedeutend damit, dass auch gleichzeitig eine
insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Eine
Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer
gesonderten Über-schuldungsprüfung erfolgen,
für die andere Bewertungsgrundsätze als für
die Handelsbilanz gelten. Auf die Vorschriften des §
15b InsO, der §§ 71, 84 GmbHG, der §§
283 ff. StGB und auf die Vorschriften und Verpflichtungen
aus dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetztes (StaRUG) wurde die
Geschäftsführer hingewiesen. Am Bilanzstichtag
bestanden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von
€ 218.049,32 für welche ein Rangrücktritt
erklärt wurde. Von der Gesellschafterin wurde eine
harte Patronatserklärung abgegeben. Nach
Überprüfung durch die Geschäftsführer
ist eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
nicht gegeben. Die Bewertung erfolgte aufgrund dieser
Feststellung unter der Unternehmensfortführungsannahme
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, da die
Fortführung nach den Umständen überwiegend
wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 S. 1, letzter HS.
InsO).
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva
1.1 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftszweck
dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen wird zu
den Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgten
ausschließlich linear.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
1.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bei Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet, im Übrigen wurden die
Nominalwerte angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
die keine Gesellschafter sind lagen in Höhe von €
240.984,56 (Vorjahr € 148.999,08) vor.
1.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Die den Folgejahren zuordenbare Beträge wurden
periodengerecht abgegrenzt.
2. Passiva
2.1 Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Weitere
Rückstellungen betreffen künftige Kosten der
gesetzlichen Aufbewahrung, Kosten für die nicht in
Anspruch genommenen Urlaubstage sowie Kosten der
Jahresabschlusserstellung.
Die Rückstellungen für
Urlaubsrückstände wurden von der Gesellschaft
anhand der rückständigen Urlaubstage unter
Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen
errechnet.
2.2 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr lagen gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von € 99.135,75 (Vorjahr € 106.936,48)
vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr lagen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von € 222.321,16 (Vorjahr
€ 120.348,88) vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr gegenüber verbundenen Unternehmen lagen aus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von
€ 22.930,83 (Vorjahr € 109.170,87) vor.
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr lagen in Höhe von € 128.205,20
(Vorjahr € 58.244,33). Sonstige Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
lagen gegenüber Gesellschafter in Höhe von €
348.540,97 (Vorjahr € 212.049,32) vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahre lagen nicht vor.
2.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Die den Folgejahren zuordenbare Beträge wurden
periodengerecht abgegrenzt.
IV. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Der offenzulegende Anhang nach § 326 Absatz
1 Satz 2 HGB braucht die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
Einzelne Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlichen Bedeutung lagen sowohl im
laufenden Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht vor.
V. Sonstiges
Gemäß § 285 Abs. 1 b HGB lagen
für Darlehensverträge / Kontokorrentkredite
gegenüber Kreditinstituten Forderungsabtretungen
(Globalzession) vor.
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 bestehen
finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in
Höhe von € 665.697,60.
VI. Schlussangaben
1. Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführer:
Herr Frieder Ahrens, Diplom Volkswirt
2. Mitarbeiteranzahl:
Im Jahr 2023 war durchschnittlich 24 Mitarbeiter
beschäftigt.
Stuttgart, 28. Februar
2025
gez.
Frieder Ahrens
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
|