ArFaM
Handelsgesellschaft mbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.387,86 |
187.707,23 |
| I.
Sachanlagen |
195.387,86 |
187.707,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
249,64 |
339,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
241,83 |
237,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7,81 |
102,93 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.910,01 |
17.094,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
227.547,51 |
205.141,39 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.094,22 |
32.037,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.815,79 |
10.056,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.910,01 |
17.094,22 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
225.747,51 |
204.241,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
225.747,51 |
204.241,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
227.547,51 |
205.141,39 |
Anhang
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma ArFaM Handelsgesellschaft mbH hat ihren
Sitz in
Kirdorfer Str. 54 , 61350 Bad Homburg
Gegenstand des Unternehmens ist Import, Export und
Vertrieb von Waren jeglicher Art insbesondere von
Lebensmitteln.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe ist
die Gesellschaft unter der Nummer HRB 11023 im
Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschafter der Firma ArFaM
Handelsgesellschaft mbH sind Herr Sergey Grekhov (50%) und
Andrey Grekhov (50%)
Zur Geschäftsführung ist Herr Igor Valit
bestellt worden, er vertritt die Gesellschaft stets allein
und ist von den Beschränkungen §181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. ArFaM
Handelsgesellschaft mbH wurde gemäß § 242
ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. ArFaM Handelsgesellschaft mbH gelten
am Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und
Abs. 4 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB
wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
III. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Verbindlichkeiten
Zum Jahresende besteht eine Überschuldung in
Höhe von 31.910,01€
Geschäftsführer
gez. Igor Valit
Igor Valit
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt.
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