Eurosurgical Germany Limited
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dittrich seit 2.10.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TIB Immobilien und Betriebsberatungs GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben a) Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen, geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 274a Nr. 5 HGB n.F. von der Erfassung latenter Steuern ausgenommen. 2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor - der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr war ein Mitarbeiter beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dr. Jörg Dittrich Böttgerstraße 2 01129 Dresden und Herrn Uwe Dittrich Adalbertstraße 36 10179 Berlin
Dresden, 31. August 2011 gez. Dr. Jörg Dittrich, Geschäftsführer gez. Uwe Dittrich, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.9.2011. |
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