Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
ARDIS GmbHLiquidiert
58313 Herdecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Schneider seit 30.4.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
CLAVIS GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARDIS GmbHHerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.10.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum Jahresabschuss zum 31.12.2010
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, lagen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht.
Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB besteht nicht. Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr und über fünf Jahren bestehen nicht. Forderungen mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren bestehen in Höhe von 12.000,00 € gegen verbundene Unternehmen. Passiva Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist bis auf 12.500,00 € eingezahlt. Das ausstehende Kapital ist eingefordert. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage", "Gewinnvortrag" sowie "Jahresabschluss" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem oder auch fünf Jahren sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sind vorhanden in Höhe von 161,00 €. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.
Im Geschäftsjahr 2010 sind lediglich Kosten angefallen, die mit der Gründung der Gesellschaft einhergehen. Ansonsten gab es noch keinen aktiven Geschäftsbetrieb. Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB). Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. Das im Berichtsjahr ausgewiesene Jahresergebnis führt zu keiner Gewerbesteuerzahlung und Körperschaftsteuerzahlung. Der Verlust wird vorgetragen. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. WEITERE DATEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herdecke und ist beim zuständigen Amtsgericht in Hagen im Handelsregister unter Nr. HRB 8618 eingetragen. Sie wird in 2010 unter dem Namen "ARDIS GmbH" geführt und hatte ihren Sitz in 58313 Herdecke, Gahlenfeld 37. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte am 21.09.2010. II. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2010 an: Geschäftsführerin Lidia Schneider Einzelprokura hat Kaufmann Axel Schneider Die Geschäftsführer waren einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Stammkapital Das Stammkapital betrug in 2010 25.000,00 € und war bis auf 12.500,00 € zur Hälfe eingezahlt. Das ausstehende Kapital ist eingefordert. IV. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist das Haben und Halten, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art. V. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung der Gesellschafter von 2010 fand am Gründungstag 21.09.2010 statt. Der Jahresfehlbetrag laut Gewinn- und Verlustrechnung 2010 in Höhe von 1.002,71 € wurde festgestellt. Der Fehlbetrag wird den Verlustvorträgen zugeführt. Eine Ausschüttung fand folglich nicht statt.
Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Im Übrigen verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang und auf unsere Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahrsabschlusses. C. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Festgestellt und genehmigt von der Geschäftsführerin Lidia Schneider am 11.11.2011
Lidia Schneider, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.11.2011 |
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