Revita Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Berndt seit 29.3.2019 | Geschäftsführer |
Benjamin Springmann seit 21.7.2015 | Geschäftsführer |
Heinz M. Springmann seit 12.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Springmann Architektur GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Herstellungskosten umfassen, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten, auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Für den Fall von Ausleihungen, wurden diese zum Nennwert bzw., bei unverzinslichen bzw. niedrig verzinslichen Ausleihungen, zum Barwert angesetz. Selbstständig nutzungs- und bewertungsfähige Anlagegüter im Einzelwert bis zu EUR 250 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Selbständig nutzungs- und bewertungsfähige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 werden nach steuerlichen Grundsätzen in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Am Ende des fünften Jahres wird ein Abgang unterstellt. Sofern Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Abnutzung unterlagen und nicht unter die Sonderregelung des § 6 Abs. 2 oder 2a EStG fallen, wurden diese um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Höhe der planmäßigen, jährlichen Abschreibung ergibt sich aus folgender Übersicht:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung
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