Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 522488
Eingetragen
12.12.2013
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
der Betrieb von Hotels, der Gastronomiebetrieb und die Herstellung und der Verkauf von Backwaren aller Art sowie die Verwaltung von Immobilien aller Art und Standorte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jakob Walger
seit 5.11.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

51.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
51.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Friedrich-Ebert-Straße 40, 55130 Mainz
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Infinity Hotels GmbH

Oberhof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
1.1.2023
EUR
A. Anlagevermögen 158.956,00 113.792,00
I. Sachanlagen 158.906,00 113.742,00
II. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 575.458,17 501.930,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88.131,10 100.883,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 487.327,07 401.047,12
Aktiva 734.414,17 615.722,66

Passiva

31.12.2023
EUR
1.1.2023
EUR
A. Eigenkapital 615.724,35 528.776,55
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 66.189,10 66.189,10
III. Gewinnrücklagen 524.535,25  
IV. Gewinn-/Verlustvortrag   437.587,45
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00  
B. Rückstellungen 52.852,11 29.850,49
C. Verbindlichkeiten 65.837,71 57.095,62
Summe Passiva 734.414,17 615.722,66

Anhang

A.  Allgemeine Angaben

Die Firma Infinity Hotels GmbH hat ihren Sitz in Oberhof. Sie ist unter der Nummer HRB 522488 beim Handelsregister in Jena eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine „kleine“ Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften konnten im Wesentlichen übernommen werden.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 800 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

C. Sonstige Angaben

1. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden
- aus Mieten und Pachten jährlich in Höhe von 156.000 Euro.

3. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.

Oberhof, den 16.07.2025

gez. Jakob Walger, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt.

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