Danhuber
Agrar-Service GmbH
Münsing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.738,00 |
6.650,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.738,00 |
6.650,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.402,13 |
15.473,14 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
750,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.369,92 |
6.014,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.532,21 |
8.709,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.140,13 |
22.123,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.797,68 |
11.937,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
14.202,32 |
13.062,03 |
| B.
Rückstellungen |
1.898,33 |
1.186,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.444,12 |
8.998,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.140,13 |
22.123,14 |
Anhang
1.1 Anhang gem.
§§ 284 - 288 HGB
1.1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Danhuber Agrar-Service GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach
denVorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256 HGB unter
Beachtung der Sondervorschriften der
§§ 279 - 283 HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und
eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden alle erkennbaren Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des unter vernünftigen
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 II 1 HGB. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrags wurden die von der deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.2 Angaben zur Bilanz
1.1.3 Zum Abschlussstichtag bestanden
keine bekannten Haftungsverhältnisse. Sonstige
Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer:
-
Herr
Florian Danhuber, Münsing
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Münsing, 17. August 2011
......................................................
(Florian Danhuber)
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 17.08.2011 festgestellt.
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