recosys Recognition Systems GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Jäkle seit 24.10.2025 | Prokura |
Maike, geb. Dietz Tobescu seit 24.10.2025 | Prokura |
Klaus Jäkle seit 7.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K-Tech Entwicklung Konstruktion und Fertigung GmbHKonstanzJahresabschluss zum 31. Dezember 2016BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016K-TECH ENTWICKLUNG KONSTRUKTION UND FERTIGUNG GMBH, KONSTANZ FASSUNG FÜR OFFENLEGUNGSZWECKEA K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016, FASSUNG FÜR OFFENLEGUNGSZWECKEK-TECH ENTWICKLUNG KONSTRUKTION UND FERTIGUNG GMBH, KONSTANZ A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss Die K-Tech Entwicklung Konstruktion und Fertigung GmbH mit Sitz in Konstanz ist beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 380981 im Handelsregister eingetragen. Die K-Tech Entwicklung Konstruktion und Fertigung GmbH, Konstanz, erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der K-Tech Entwicklung Konstruktion und Fertigung GmbH, Konstanz wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2016 erstmals nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit in der Darstellung werden sämtliche Davonvermerke und Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Das Geschäftsjahr 2016 hat am 1.1.2016 begonnen und endete am 31.12.2016. B. Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden erstmals die neuen handelsrechtlichen Bestimmungen des BilRUG berücksichtigt, ansonsten wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die im Vorjahr unter der Position Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesenen Mieterträge wurden gemäß den Bestimmungen des BilRUG der Position Umsatzerlöse zugeordnet, der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. In 2016 erhöhten sich die Umsatzerlöse aufgrund von BilRUG um EUR 17.916,00. Entsprechend der Ausweisveränderungen bei den Umsatzerlösen haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge vermindert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen hierbei nach der linearen Methode entsprechend der zu erwartenden betrieblichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bisher nach rein steuerlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die vor dem 1.1.2010 bereits vorhanden waren, wird wahlweise von der Fortführung der bisherigen Bewertungsmethode Gebrauch gemacht (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB). Ebenso wird für geringwertige Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG) analog zu den steuerlichen Vorschriften jährlich ein gesonderter Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel seines ursprünglichen Wertes abgeschrieben. Nach der Vollabschreibung dieses Sammelpostens werden dessen Anschaffungswerte im Anlagespiegel nicht fortgeführt und der Sammelposten als Abgang ausgewiesen. Für Werkzeuge, die im Sachanlagevermögen ausgewiesen werden, ist ein Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB gebildet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den Vorräten erfolgt die Bewertung auf Basis fortgeschriebener Anschaffungskosten. Lagerrisiken werden durch entsprechende Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB berücksichtigt. Die Bewertung der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis der Herstellungskosten. Diese beinhalten entsprechend den steuerrechtlichen Anforderungen die Materialeinzelkosten und die Fertigungseinzelkosten zuzüglich notwendiger und angemessener Gemeinkostenanteile. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Aus nachfolgenden Differenzen zwischen den Ansätzen in der Handelsbilanz (HB) und in der Steuerbilanz ergeben sich latente Steuern:
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir keinen Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Dieser entspricht, gemäß den erteilten Pensionszusagen, den beizulegenden Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB (vgl. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung RS HFA 30 Ziffer 4.7.). Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden das Planvermögen und die Rückstellungen für Pensionen saldiert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. II. Angaben zur Bilanz Bei dem gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Beträge im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich in voller Höhe um andere Gewinnrücklagen im Sinne von § 266 Abs. 3 A.III 4. HGB. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Die Gewinnrücklagen resultieren aus der geänderten Bewertung der Rückstellungen für Pensionen. Die geänderte Bewertung führte im Geschäftsjahr 2010 zu einem Auflösungsbetrag der Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der in die Gewinnrücklagen einzustellen war. Die unter den Rückstellungen für Pensionen ausgewiesenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Aktivwerte aus bestehenden Rückdeckungsversicherungen (Planvermögen) gesichert. Diese Aktivwerte dienen ausschließlich der Erfüllung der eingegangenen Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Als Aktivwert wurde das versicherungsmäßige Deckungskapital zum 31.12.2016 angesetzt, welches dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und dessen fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB entspricht. Die verpfändeten Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen wurden gemäß den Bestimmungen in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Pensionsverpflichtungen verrechnet.
In der Position Sonstige Rückstellungen sind Verpflichtungen für Jahresabschlusskosten und Kosten für Steuererklärungen, Urlaubslöhne/-gehälter, Gleitzeitguthaben, Garantieleistungen, Tantiemen sowie für die Aufbewahrungsverpflichtung gem. § 257 HGB enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
In den Verbindlichkeiten sind enthalten: Davon: aus Steuern EUR 76.267,87 (Vj.: EUR 160.266,72) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 5.352,20 (Vj.: EUR 4.886,07) gegenüber Gesellschaftern i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG EUR 476.623,12 (Vj.: EUR 413.613,47) C. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2016: Herr Klaus Jäkle, Dipl.-Ing. (FH), Konstanz Herr Klaus Moser, Maschinenbautechniker, Dingelsdorf Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde mit Hinweis auf § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Konstanz, den 2. November 2017 gez. Klaus Jäkle (Geschäftsführer) gez. Klaus Moser (Geschäftsführer) D. Mitteilung zum Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2016 wurde am 30.11.2017 von der Gesellschafterversammlung unverändert festgestellt. |
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