ub.unitel GmbH
Sandersdorf - Brehna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
104.177,00 |
91.903,00 |
| I. Sachanlagen |
104.177,00 |
91.903,00 |
| B. Umlaufvermögen |
705.678,25 |
774.951,47 |
| I. Vorräte |
103.243,35 |
96.191,68 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
284.444,99 |
176.060,90 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
317.989,91 |
502.698,89 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
9.503,32 |
7.297,37 |
| Aktiva |
819.358,57
|
874.151,84 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
515.960,57 |
581.007,69 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
306.007,69 |
366.297,30 |
| III. Jahresüberschuss |
184.952,88 |
189.710,39 |
| B. Rückstellungen |
158.780,63 |
102.913,80 |
| C. Verbindlichkeiten |
144.617,37 |
190.230,35 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.617,37 |
190.230,35 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
86.148,94 |
| Summe Passiva |
819.358,57 |
874.151,84 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Die als ub.unitel GmbH firmierende Gesellschaft hat ihren Sitz in Sandersdorf-Brehna.
Sie ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal unter HRB 26389.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Auf die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 Satz
1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen
gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden
Jahresabschluss, für den auch die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen
werden.
Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
enthalten sein müssen, wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen.
Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 246
ff. HGB. Abweichungen von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Vorjahres oder
von den sonstigen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sind mit Ausnahme der
Abschreibung geringwertiger Anlagegüter nicht erfolgt.
2. Erläuterung einzelner Posten des Jahresabschlusses
Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
(ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind
nur dann bilanziert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, erfolgen auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen
Methode, weil diese unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung den Wertverzehr
des Anlagevermögens am treffendsten widergibt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände
des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils
EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 oder 4 HGB wurden im Geschäftsjahr
2024 nicht vorgenommen oder nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB zurückgenommen (Wertaufholung).
Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren sind zu den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, ist der Bewertung der Vorräte ein niedriger Wert nach
§ 253 Abs. 4 HGB zu Grunde gelegt.
Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen zur Berücksichtigung
von Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken waren nicht erforderlich.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Betrag
im Einzelfall EUR 800,00 übersteigt.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen.
Die Stammeinlagen sind vollständig geleistet.
Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und
Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftige Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs.
2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre
und nach Maßgabe der Restlaufzeiten der Verpflichtungen. Soweit der Rückstellungsbetrag
EUR 5.000,00 nicht übersteigt, wird unterstellt, dass die Preis- und Kostensteigerungen
dem anzuwendenden Abzinsungssatz entsprechen.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag
nicht. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Teil
geschäftsübliche Eigentumsvorbehalte.
3. Sonstige Angaben
Organmitglieder
Geschäftsführer sind:
- Herr Klaus Richter, Ingenieur für Industrielle Elektronik, Sandersdorf-Brehna und - Herr Olaf Meyer, Ingenieur für Industrielle Elektronik, Sandersdorf-Brehna
sonstige Berichtsbestandteile
Sandersdorf-Brehna, den 09.09.2025
ub.unitel GmbH gez. Richter
Klaus Richter Geschäftsführer gez. MeyerOlaf Meyer Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2025 festgestellt.
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