Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 140408
Vorher
Ideenfeder direkt UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
5.3.2012
Branche
Herstellung von SportgerätenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Innenausbau von Sporthallen und Prallwandbau, Handel mit Sportwerkstoffen, Sportgeräten nebst Zubehör und Tribünen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Felix Borst
seit 5.3.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Felix Borst
Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eversports GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 284.471,00 264.849,00
I. Sachanlagen 284.471,00 264.849,00
B. Umlaufvermögen 4.420.830,21 4.021.850,92
I. Vorräte 2.272.239,89 2.233.220,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 473.831,75 325.991,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.674.758,57 1.462.638,64
C. sonstige Aktiva 1.594,15 0,00
Summe Aktiva 4.706.895,36 4.286.699,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.927.294,62 1.817.640,28
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 667.640,28 737.777,94
III. Jahresüberschuss 1.234.654,34 1.054.862,34
B. Rückstellungen 606.471,05 587.063,93
C. Verbindlichkeiten 2.173.129,69 1.881.995,71
Summe Passiva 4.706.895,36 4.286.699,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Daneben werden für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB genutzt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
473.831,75 €

0,00 €

325.991,92 €

0,00 €

Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 0,00 €).

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.967.740,82 € 1.967.740,82 € 1.881.995,71 € 1.881.995,71 €

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 0,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 0,00 €).

In den Verbindlichkeiten sind 1.967.740,82 € (Vorjahr 1.615.814,29 €) erhaltene Anzahlungen enthalten.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz von mindestens 20%

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Felix Borst.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, 30.08.2024

gez. Felix Borst

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.8.2024.

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