Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 158196
Vorher
Blitz 05-309 AGF24 Störfallmanagement AG
Eingetragen
5.8.2005
Branche
Sonstige Telekommunikation a. n. g.Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationLeitungsgebundene Telekommunikation
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Störfall-und Krisenmanagement sowie Telekommunikation.

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Dr. Lohse
seit 28.4.2026
Vorstandsmitglied
Jörg Rahmer
seit 7.12.2017
Vorstandsmitglied
Christian Götz
seit 22.5.2006
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

F24 AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 45.523.258,62 15.357.263,59
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.334.327,79 1.057.542,50
II. Sachanlagen 249.722,00 227.733,81
III. Finanzanlagen 42.939.208,83 14.071.987,28
B. Umlaufvermögen 5.989.557,12 5.023.820,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.667.599,40 4.382.540,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 321.957,72 641.280,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 90.857,29 28.487,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.603.673,03 20.409.571,68

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 23.674.842,43 5.400.979,93
I. gezeichnetes Kapital 2.403.000,00 2.403.000,00
II. Kapitalrücklage 18.551.547,82 277.685,32
III. Gewinnvortrag 2.720.294,61 2.720.294,61
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 167.094,50 289.847,00
C. Verbindlichkeiten 27.341.620,68 14.437.989,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.039.539,28 3.554.940,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.302.081,40 10.883.048,50
D. Rechnungsabgrenzungsposten 420.115,42 280.755,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.603.673,03 20.409.571,68

Anhang


I. Allgemeine Erläuterungen

Die F24 AG mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 158196 eingetragen.
Die F24 AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände - im Wesentlichen Modifikationen von Software - werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten, welche die extern bezogenen Dienstleistungen sowie eigene Personalkosten umfassen. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode über 3 Jahre abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt.  Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wird auf drei bis fünf Jahre angesetzt. Bei den Sachanlagen beträgt die Nutzungsdauer für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und 15 Jahren.
Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.
Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.
Soweit erforderlich wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind Rückstellungen gebildet worden. Die zurückzustellenden Beträge wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsbewertung
Die Umrechnung der auf Fremdwährungen lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erfolgt am Bilanzstichtag mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Fremdwährungsbewertung unter Beachtung des Anschaffungskosten- bzw. Imparitätsprinzips.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 610 (Vj: TEUR 731) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit TEUR 4.160 (Vj: TEUR 2.431) auf Forderungen aus dem Finanzverkehr und mit TEUR 481 (Vj: 308) auf den Leistungsverkehr.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr TEUR 2.403, bestehend aus 2.403.000 Namensaktien, die von der F24 Holding AG (vormals: A.II Holding AG), München, gehalten werden. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 18.274.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.06.2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 1.201.500 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Es besteht ein auf virtuellen Aktien basierendes Aktienoptionsprogramm (Employee Phantom Stock Option Program EPSOP), welches für die Mitarbeiter der Muttergesellschaft F24 Holding AG, als auch die der F24 AG, F24 IT-Services GmbH, F-24 UK Ltd., F24 France SARL und F24 Servicios de Comunicación S.L.U. bestimmt ist und rückwirkend zum 01.01.2017 angelegt ist. Die letztmalige Ausgabe der Optionen erfolge im März 2019.
Zwischen der F24 Holding AG als Organträgerin und der F24 AG als Organgesellschaft besteht seit 2018 ein Ergebnisabführungsvertrag.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Darlehen mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 21.500 (Vj: TEUR 8.110).
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 541
(Vj: TEUR 161) und dem Finanzverkehr in Höhe von TEUR 4.085 (Vj: TEUR 3.860) enthalten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen haben TEUR 1.331 (Vj: TEUR 0) eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
Alle anderen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen im Wesentlichen auf die üblichen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (Miet- und Leasingverträge).

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
in TEUR
2020
2021 bis 2024
ab 2025
Gesamt
Miet- und Leasingverpflichtungen
412
1.647
1.647
3.706



V. Sonstige Angaben

Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 24 (Vj: 30) Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse
Für Darlehen an die Muttergesellschaft F24 Holding AG in Höhe von TEUR 10.000 (Vj: TEUR 10.000) hat die F24 AG die gesamtschuldnerische Mithaft übernommen. Der Vorstand rechnet nach derzeitiger Kenntnis nicht mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesem Sachverhalt.

VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Als Folge der Erwerbe im Geschäftsjahr 2019 und zur Vereinfachung der Strukturen in Großbritannien werden die operativen Geschäftstätigkeiten der One Voice Software Ltd. und der Criticall Ltd. durch entsprechende Verträge in der F24-UK Ltd. gebündelt, woraus sich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die F24 AG ergeben. Erste Schritte hierzu sind bereits erfolgt und sollen innerhalb des zweiten Quartals 2020 abgeschlossen sein. Im Nachgang erfolgt die Liquidation der beiden Gesellschaften.
Darüber hinaus sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahrs 2019 keine bedeutsamen Vorgänge eingetreten, deren Auswirkungen auf die Lage der F24 AG wesentlichen Einfluss hätten.F24 AG
München, am 3. April 2020
Der Vorstand
gez. Dr. Jörg Rahmer
gez. Christian Götz
gez. Jochen Schütte

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2020 festgestellt.

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