KUMAgroup Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uta Renate Röck seit 19.1.2023 | Prokura |
Dirk Heinz Kleiner seit 19.1.2023 | Prokura |
Matthias Sartor seit 19.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Helmut Rabanser seit 10.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Hüseyin Koray Tamtürk seit 8.7.2015 | Prokura |
Kay Friedrich Alexander von Wilcken seit 26.8.2008 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KUMAvision AGMarkdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtGegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Installation und Wartung von integrierten Anwendungsprogrammen und Softwaresystemen insbesondere in den betriebswirtschaftlichen Bereichen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Entwicklung, der Vertrieb und die Implementierung von Microsoft Dynamics 365 Business Central (vormals Microsoft Dynamics NAV) basierten Anwendungslösungen. Das Leistungsspektrum umfasst auch weitere Dienst- und Beratungsleistungen, die geeignet sind, das Ziel des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft betreibt neben der Hauptniederlassung in Markdorf fünfzehn weitere Standorte. Zu den wichtigsten Standorten zählen hierbei die unselbständigen Niederlassungen in Waldshut-Tiengen, Stuttgart, Dortmund, Augsburg, Freiburg, und Nürnberg sowie die Tochterunternehmen in Lustenau (A) und Dübendorf (CH). Im März 2022 wurden die restlichen Anteile in Höhe von 49,9% an der KUMAVISION Hamburg GmbH gekauft. In dem Zuge wurde eine Umfirmierung in KUMAVISION BUSINESS SOLUTIONS GmbH und eine Verlegung des Hauptsitzes nach Markdorf vorgenommen. Mit Rechtswirksamkeit zum 01.01.2023 wurde die Henrichsen4msd GmbH zu 100% von der Henrichsen AG erworben, eine Namensänderung in KUMAVISION DMS GmbH und die Firmensitzverlegung nach Markdorf wurde im Februar 2023 vorgenommen. Die KUMAVISION AG, mit ihren Beteiligungen und Tochtergesellschaften, ist im gesamten deutschsprachigen Raum (D-A-CH) aktiv. Darüber hinaus werden auch weltweit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von Kunden aus dem DACH-Raum betreut. Als wichtiger Microsoft Business Solution (MBS) Partner für das Microsoft Business Application Ecosystem ist die KUMAVISION AG schon seit Jahren unter den größten Partnern im deutschsprachigen Raum zu finden. Forschung und Entwicklung Als Dienstleistungsunternehmen bieten wir kundenspezifische Lösungen und entwickeln basierend auf Microsoft Dynamics 365 Business Central in unserer Entwicklungsabteilung unsere Branchenlösungen. Wie jedes Jahr wurden erhebliche Aufwände in die Weiterentwicklung der Branchenlösungen der KUMAVISION AG getätigt. Dabei hat die Anpassung der bestehenden Lösungen auf die Microsoft Business Plattform besondere Investitionen benötigt. Zusätzlich wurden Investitionen getätigt, um erste Module in der neuen Microsoft-Vermarktungsplattform AppSource für den internationalen Markt bereitzustellen. Wirtschaftliche Entwicklung Mit einem Umsatz von rund 118,9 Milliarden Euro zeigte sich die Informationstechnologie trotz der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges erneut als Treiber einer positiven Entwicklung. Besonders gefragt waren im Jahr 2022 die Anbieter von IT-Software (+9,4 %) deren Geschäfte auf ein Volumen von 35,5 Milliarden angewachsen sind. Bei den Hardware-Anbietern und den IT-Service Anbietern (u.a. cloud Geschäft) stieg das Marktvolumen um 2,0 Milliarden bzw. 2,1 Milliarden. Das Umsatzwachstum bei der KUMAVISION AG lag unter dem Branchendurchschnitt. Die Wettbewerbsposition der KUMAVISION AG im Microsoft Dynamics 365 Business Central Kanal ist dabei stabil. Geschäftsverlauf und Ertragslage Das Geschäftsjahr 2022 ist geprägt von einem zurückhaltenden Auftragseingang, was zu einem normalen Umsatzwachstum führte. Der Ausbruch des Ukraine-Krieges und die stetig ansteigenden Zinsen, führten zu einer Zurückhaltung bei der Beauftragung von kundenspezifischen ERP-Lösungen. Die Umsatzerlöse der KUMAVISION AG sind im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 1.440 T€ bzw. 2,3 % auf 63.627 T€ gestiegen, was insbesondere auf erhöhte Umsätze im Bereich der Lizenzen und Updates zurückzuführen ist (+1.583 T€). Die Gesamtleistung erhöhte sich um 1.934 T€ auf 63.975 T€. Dazu addieren sich sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.271 T€ (Vj. 1.388 T€). Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge um 117 T€ gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Verschmelzung mit der KUMAvision GmbH Memmingen aus dem Jahr 2021 zurückzuführen. Der Gesamtleistung in Höhe von 63.975 T€ stehen Aufwendungen für Lizenzen und bezogene Leistungen in Höhe von 20.610 T€ (-4,0 %) gegenüber. Die Materialaufwandsquote liegt, gemessen am Umsatz, um 2,12 %-Punkte unter dem Vorjahresniveau. Dieser leichte Rückgang ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Aufwendungen für bezogene Leistungen (-1.524 T€) zurückzuführen. Bei Personalaufwendungen von 33.580 T€ (+8,4%), sonstigen Betriebsaufwendungen von 7.554 T€ (+10,2%), Abschreibungen von 714 T€ (-0,5%) sowie einem Finanzergebnis von 527,3 T€, erwirtschaftete die Gesellschaft ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 3.315 T€. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages mit der KUMAgroup Holding GmbH weist die KUMAVISION AG keinen Jahresüberschuss aus. Die Umsatzrendite vor Steuern beläuft sich auf 5,2% nach 8,6% im Vorjahr. Das Umsatzwachstum in Höhe von 2,3% ist im Wesentlichen auf das gestiegene Wachstum im Bereich Navision/BC Lizenzen und Updates +1.583 T€ (+7,6%) zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der niedrigeren Materialaufwände -850 T€ (-4,0%), den gestiegenen Personalkosten (+8,4%) und den gestiegenen betrieblichen Aufwendungen + 702 T€ (+10,2 %) wird ein operatives Ergebnis unter dem Niveau des Jahres 2021 ausgewiesen. Die im Lagebericht 2021 vorgenommene Prognose hinsichtlich einer Steigerung des Ergebnisses vor Steuern um 3% gegenüber 2021 wurde deutlich verfehlt (-2.025 T€). Hauptgrund waren die verringerten Erträge aus Beteiligungen (-1.385 T€) gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren in der KUMAVISION AG durchschnittlich 431 Mitarbeiter (inkl. 3 Vorständen und 37 Auszubildende / DH-Studenten) beschäftigt. Die Kernkompetenzen auf technischer Seite wie auch im Bereich von Branchen-Know-how und Beratungskompetenz wurden durch gezielte Personal- und Ausbildungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt. Die klare Fokussierung auf Branchenschwerpunkte bildet im hart umkämpften Marktumfeld mehr denn je die Basis für ein qualifiziertes Wachstum im Auftragseingang. Dies führt auf der Aufwandsseite nach wie vor zu hohen Kosten, für die Software-Entwicklung in die eigenen Branchenlösungen auf der einen sowie die Ausbildung der Mitarbeiter über alle Ebenen auf der anderen Seite. Vermögens- und Finanzlage inkl. finanzieller Leistungsindikatoren der KUMAVISION AG Die Summe Eigenkapital der KUMAVISION AG hat sich aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der KUMAgroup Holding GmbH nicht verändert und beträgt 8.334 T€. In Bezug auf die eigenen Aktien nach § 160 (1) Nr. 2 AktG verweisen wir auf die dazu gemachten Angaben im Anhang. Das Anlagevermögen hat sich, hauptsächlich aufgrund der Beteiligungserhöhung auf 100% bei der KUMAVISION Business Solutions GmbH, den Kauf des Grundstücks und Gebäude in Markdorf und die geleistete Anzahlung für den Firmenkauf der Henrichsen4msd GmbH, um +2.950 T€ auf 8.951 T€ erhöht. Das Umlaufvermögen reduzierte sich um 3.668 T€ auf 16.989 T€. Die Bilanzsumme sank um 1,0 % auf 26.632 T€. Das langfristig gebundene Vermögen hat sich insgesamt um 11,3 % Punkte auf 33,6 % der Bilanzsumme erhöht. Die liquiden Mittel, die überwiegend in Form von Bankguthaben bestehen, lagen bei 9.278 T€ nach 12.306 T€ im Vorjahr. Durch die gute Finanzausstattung des Unternehmens ist es auch in diesem Geschäftsjahr gelungen, alle Projekte ohne Kreditfinanzierung durchzuführen. Es kam zu einem Forderungsausfall in Höhe von 250 T€, weitere wesentliche Forderungsausfälle waren nicht zu verzeichnen. Der Cash-Flow aus laufender Tätigkeit beläuft sich im Jahr 2022 auf 109 T€ nach 3.896 T€ im vorherigen Geschäftsjahr. Auf der Passivseite haben sich die Rückstellungen um 469 T€ (im Wesentlichen Personal) und die Verbindlichkeiten um 133 T€ verringert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten resultiert hauptsächlich aus den gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, da die Gewinnabführung geringer im Vergleich zum Vorjahr ausfiel. Die Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Auftragseingänge sowie Liquiditäts- und Finanzplanung werden laufend im sog. Management-Information-Report analysiert. Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei Umsatz, Kosten sowie Deckungsbeiträge. Insgesamt kann das abgelaufene Geschäftsjahr als sehr zufriedenstellend eingestuft werden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der KUMAVISION AG Insbesondere im beratungsintensiven Dienstleistungsgeschäft sind gute Kundenbeziehungen Grundlage des Erfolgs. Gerade im Mittelstand sind Seriosität, Verlässlichkeit und Kontinuität unentbehrliche Voraussetzungen einer Kundenbeziehung. Die KUMAVISION AG ist seit 25 Jahren im ERP-Markt tätig und hat sich von Beginn an auf das Kernkundensegment Mittelstand konzentriert. Das Unternehmen verfügt daher nicht nur über eine gewachsene Kundenbasis, sondern ist auch aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Lage, bei neuen Kunden schnell eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu etablieren. Die Kunden der KUMAVISION AG werden durch ein dediziertes Bestandskundenmanagement betreut, hierbei wird sichergestellt, dass die Kundenbelange frühzeitig erkannt und Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Über die neusten Entwicklungen in den Branchenlösungen und bei Microsoft werden die Kunden auch durch ein jährlich stattfindendes Kundenforum informiert. Durch den konsequenten Einsatz von Microsoft Teams für alle Mitarbeiter wird stark auf die standortübergreifende Kommunikation durch Videokonferenz gesetzt. Hierdurch werden die Reiseaufwendungen und die damit verbundene Umwelt Emission reduziert. Das Vermögen eines Unternehmens besteht nicht nur aus quantifizierbaren Bestandteilen, sondern auch aus Elementen, die nur qualitativ beschreibbar sind. Die Mitarbeiter der KUMAVISION AG zählen hierbei zweifelsfrei zu den wichtigsten Werten. Die Mitarbeiterzufriedenheit wird daher in der KUMAVISION AG durch regelmäßige Umfragen befragt und Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Prognosebericht Die ersten drei Monate des Jahres 2023 brachten für die KUMAVISION AG eine normale Geschäftsentwicklung. Die KUMAVISION AG rechnet für 2023 mit einem positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, einer Umsatzsteigerung um ca. 8 % sowie einer Verringerung des Ergebnisses vor Ertragssteuern um ca. 1 % gegenüber dem Berichtsjahr 2022. Für das Geschäftsjahr 2023 geht der Vorstand von einer Fortsetzung der dynamischen Geschäftsentwicklung aus. Auch unter Berücksichtigung der Zinssteigerungen und den Auswirkungen der internationalen Sanktionen als Folge des Russland-Ukraine-Kriegs, erwartet der Vorstand eine weitere Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Risiken Gemäß unserem Risikoverständnis werden Geschäftsrisiken identifiziert und bewertet. Dabei verfügt die KUMAVISION AG über eine diversifizierte Risikostrategie. Hierbei bezieht sich der Begriff Risiko auf mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe negativ beeinflussen können. Sie können sowohl aus dem Umfeld des Unternehmens (externe Risiken) als auch aus dem Unternehmen selbst (interne Risiken) herrühren. Sämtliche identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadenspotenzials kategorisiert und nach § 91 Abs. 2 AktG angemessen dokumentiert. Im Einzelnen sieht sich die Gruppe folgenden Risiken ausgesetzt: Absatzrisiko Die KUMAVISION AG unterliegt einem Absatzrisiko für ihre angebotenen Leistungen, speziell als wichtiger Microsoft Business Solution (MBS) Partner besteht eine gewisse Abhängigkeit von Microsoft. Zudem gilt es, auf etwaige Strategieänderungen von Microsoft mit geeigneten Maßnahmen rechtzeitig zu reagieren und durch individuelle vertragliche Vereinbarungen das finanzielle Risiko gering zu halten. Ausfallrisiko Forderungsausfälle können ein Risiko darstellen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, betreibt die KUMAVISION AG ein aktives Forderungsmanagement. Neukunden werden durch eine Bonitätsauskunft geprüft und bei Bestandskunden erfolgt eine Überprüfung der Bonität im Zusammenhang mit einem Großprojekt. Durch dieses intensive Forderungsmanagement werden fällige Forderungen zeitnah realisiert und gegenüber dem Vorjahr war im Jahr 2022 ein Forderungsausfall zu verzeichnen. Marktpreisrisiko Dem inhärenten Marktpreisrisiko sieht sich die KUMAVISION AG vor allem durch den nach wie vor im Umbruch befindlichen cloud-Markt, hauptsächlich ausgelöst durch regulative Eingriffe der europäischen Datenschutzverordnung, die den AZURE Betrieb von Microsoft einschränken könnten. Liquiditätsrisiko Die KUMAVISION AG finanziert sich ausschließlich mit Eigenmitteln aus dem operativen Cashflow. Weiterhin deckt die KUMAVISION AG den kurzfristigen Finanzierungsbedarf mit erhaltenen Anzahlungen, Vorfinanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den vorhandenen liquiden Mitteln. Insgesamt sehen wir uns vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität und trotz der schwer einschätzbaren Krisen (Ukraine-Krieg, weltweite Lieferengpässe) für die Bewältigung künftiger Risiken gut gerüstet. Cyber-Risiken Durch die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung nehmen auch die Cyber-Risiken zu. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, unternimmt die KUMAVISION AG intensive Anstrengungen, um die Verfügbarkeit der IT-Systeme bestmöglich sicherzustellen. Dafür hat die KUMAVISION AG ein Datensicherheits- und Datenschutzkonzept entwickelt und optimiert dieses fortlaufend, so dass der TÜV Rheinland die KUMAVISION AG mit dem ISO EN 27001:2013 zertifizierte. Weitere Risiken Aufgrund einer fast ausschließlichen Fokussierung auf den deutschen und europäischen Markt sieht sich die KUMAVISION AG keinen Länder- und Währungsrisiken ausgesetzt. Infolgedessen besteht für die KUMAVISION AG auch kein Zinsänderungsrisiko, da die Finanzierung aus dem operativen Cashflow erfolgt. Wie bereits im Prognosebericht geschildert, sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie, den daraus resultierenden fragilen Liefer- und Logistikkette und die Auswirkungen der internationalen Sanktionen, als Folge des Russland-Ukraine-Kriegs, angesichts der aktuell unbekannten weiteren Entwicklung der externen Rahmenbedingungen, nicht abschließend zu beurteilen. Ansonsten sind bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar. 2. Chancenbericht Das reine ERP-Geschäft wird zunehmend erweitert durch nahtlos integrierte Bausteine einer Gesamt-Business-Lösung, in der sämtliche unternehmensrelevanten Prozesse und Daten des Kunden integriert abgebildet sind. Beispiele dazu sind Kollaboration-Lösungen für die unternehmensweite Information und Zusammenarbeit der Mitarbeiter, Dokumenten-Management-Systeme für die revisionssichere Ablage aller geschäftsrelevanten Dokumente oder Kommunikationsplattformen für den externen elektronischen Datenaustausch. Über die durch die Corona Krise hervorgerufene Einschränkung der Bewegungsfreiheit werden die Vorteile der Digitalisierung deutlich. Es ist zu erwarten, dass viele Firmen sich in Zukunft mit der Digitalisierung aktiver beschäftigen werden, was zu einer Nachfragebelebung führen wird. Der Auftragseingang hat sich im Jahr 2023 zufriedenstellend entwickelt. An dieser Stelle möchten wir nicht versäumen, unseren Mitarbeitern für ihren hervorragenden Einsatz bei der Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele zu danken.
Markdorf, den 5. Mai 2023 Der Vorstand der KUMAVISION AG BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die KUMAvision AG hat ihren Sitz in Markdorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. unter HRB 581134 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss. Mit dem Vertrag vom 26. Juli 2021 besteht erstmalig im Geschäftsjahr 2021 zwischen der KUMAvision AG und der KUMAgroup Holding GmbH ein Gewinnabführungsvertrag. Ertragsteuerlich folgt aus diesem Vertrag, dass die KUMAvision AG eine Organgesellschaft des Organträgers KUMAgroup Holding GmbH ist. Die Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2022 an die Organträgerin wird in den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter ausgewiesen. Aufgrund der Änderung der Abrechnungssystematik durch Microsoft sind die Rechnungsabgrenzungsposten nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, sowie die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Die Vorräte sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die projektbezogenen Vollkosten, sowie angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung abgesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Latente Steuern wurden gemäß dem Wahlrecht nach § 275 (1) S. 2 HGB nicht angesetzt. Es würden sich aktive latente Steuern in Höhe der Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 4 ergeben. III. Einzelangaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
BeteiligungsübersichtKUMAvision AG, MarkdorfAnteilsbesitz am 31. Dezember 2022
*) Eigenkapital und Jahresergebnis aufgrund Teilkonzernabschluss zum 31.12.2021, da uns der Teilkonzernabschluss 2022 im Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital setzt sich aus 1.000.000 Stück Namensaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 € zusammen. Der auf die eigenen Aktien (15.120 Stück) der Gesellschaft entfallene Betrag des Grundkapitals beträgt € 15.120,00 bzw. 1,51 % und wurde gem. § 272 Abs. 1a HGB vom Grundkapital abgesetzt. Die Gesellschaft hat die Anteile mit Aktienkaufvertrag vom 27. Dezember 2001 von einem Mitarbeiter zum Preis € 41.363,51 erworben. Die KUMAgroup Holding GmbH, Markdorf, hält sämtliche Anteile. Die gesetzliche Rücklage beträgt unverändert € 100.000,00. Die anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert € 7.248.877,81. Mit dem Vertrag vom 26. Juli 2021 besteht zwischen der KUMAvision AG und der KUMAgroup Holding GmbH ein Gewinnabführungsvertrag. Der abgeführte Gewinn für das Geschäftsjahr 2022 beträgt € 3.113.852,80. Pensionsrückstellungen Die Bewertung erfolgt nach der "Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)" mit folgenden Annahmen: Rechnungszinssatz p.a. 1,78 %, Anwartschaftstrend, Rententrend p.a. 2,0 %. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,44 %) ein Unterschiedsbetrag von T€ 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für variable Gehälter (T€ 2.420), Urlaubs- und Gleitzeitguthaben (T€ 962), sowie Kosten für Gewährleistungen und Nacharbeiten (T€ 786). Weiter wurden u.a. Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge, Kosten der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, Schwerbehindertenausgleichsabgabe sowie für ausstehende Rechnungen gebildet. Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse Neben der Gesellschaft steht der KUMAgroup Holding GmbH, Markdorf, bei der BW Bank ein Kreditrahmen in Höhe von € 640.000 als Gesamtschuldner zur Verfügung. Der eingeräumte Kreditrahmen wurde zum 31. Dezember 2022 nicht in Anspruch genommen. Die potentiellen Verpflichtungen betreffen vollständig verbundene Unternehmen. IV. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von T€ 231 (Vj. T€ 98), Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 1) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 114 (Vj. T€ 32). Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen T€ 89 (Vj. T€ 97). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 4 (Vj. T€ 3). Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten im Geschäftsjahr 2022 Dividenden von verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 171 (Vj. T€ 891). Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen enthalten T€ 1 (Vj. T€ 1) aus der Aufzinsung. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen fallen für die Folgejahre in etwa gleicher Höhe an. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren 391 Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren durchschnittlich 72 teilzeitbeschäftigt und 319 vollzeitbeschäftigt. Daneben wurden im Jahresdurchschnitt 37 Auszubildende/Studenten und 3 Vorstände beschäftigt. Vorstand
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Aufsichtsrat
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Abschlussprüferhonorar Angaben hierzu erfolgen im Konzernabschluss der KUMAvision AG. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Die KUMAvision AG hat sämtliche Geschäftsanteile der HENRICHSEN4msd GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erworben.
Markdorf, den 05. Mai 2023 Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der KUMAVISION AG hat sich während des Geschäftsjahres 2022 fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens informiert. Die Information erfolgte monatlich anhand des betrieblichen Berichtswesens (MIR Management Information Report) des Unternehmens sowie mittels schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstandes. Geschäfte, die gemäß Aktiengesetz der Satzung des Unternehmens oder der internen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden ordnungsgemäß vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Feststellung des Jahresabschlusses der AG und Billigung des Konzernjahresabschlusses Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der KUMAVISION AG zum 31.12.2022, sowie der dazugehörige Lagebericht, wurden gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes durch die von der Hauptversammlung gewählte O&P GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, im Sinne der §§ 316 und 317 HGB geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss der KUMAVISION AG für das Geschäftsjahr 2022 in seiner Sitzung vom 27.07.2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die KUMAVISION AG hat als Mutterunternehmen gemäß § 290 HGB auch einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufgestellt. Mit der Pflichtprüfung nach § 316 ff HGB war ebenfalls die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft O&P GmbH & Co. KG WPG, Augsburg, beauftragt. Der von O&P geprüfte, und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss, wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27.07.2023 besprochen und gebilligt. Sitzungen und Schwerpunkte Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 4 AR-Sitzungen ab, nämlich ab • 09.05.2022 • 29.07.2022 • 15.09.2022 • 16.12.2022 Alle Sitzungen wurden in Präsenz in den Räumen der Gesellschaft abgehalten In der AR-Sitzung vom 09.05.2022 wurden der geprüfte Jahresabschluss der KUMAVISION AG, sowie die Jahresabschlüsse wichtiger Tochtergesellschaften, samt Bericht des Bilanzprüfungsausschusses erörtert. Auf Basis des MIR Berichtes per 31.03.2022 wurde der weitere Geschäftsverlauf, auch im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen des Ukraine Kriegs, besprochen. Ferner beschäftigte sich der AR mit der Besetzung der vakanten Position des Vertriebsvorstandes, und fällte den Beschluss Herrn Matthias Sartor ab 01.10.2022 zum Vorstand zu bestellen. Am 29.07.2022 wurde der vom Vorstand aufgestellte und von den Wirtschaftsprüfern geprüfte Jahresabschluss der KUMAVISION AG für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Der Bilanzprüfungsausschuss hat nach § 107 Abs. 3 AktG den Prüfbericht dem AR präsentiert; es gab keine negativen Feststellungen. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 samt Konzernlagebericht wurde vom AR gebilligt. Ebenfalls gebilligt wurde der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021. Für die am gleichen Tage stattfindende Hauptversammlung wurden die nach Aktienrecht notwendigen Beschlussvorschläge gefasst. Weiter wurde der Fortgang des operativen Geschäftes auf Basis des MIR Berichtes per 30.06.2022 eingehend analysiert und die überarbeitete Hochrechnung zum Jahresende erörtert. Potenzielle M&A Targets samt Verfahrensstände wurden vorgestellt und diskutiert. Die dritte AR-Sitzung am 15.09.2022 konzentrierte sich auf die mittel- und langfristigen Ziele. Im Ergebnis wurde die Drei-Jahresplanung fortgeschrieben unter Zuhilfenahme von Scenario-Analysen. Der AR konnte ein stabiles Geschäftsmodell für die Gesellschaft auch für den Fall sehr negativer Marktentwicklungen feststellen. Schließlich wurden die Planungsprämissen für die Planung des Geschäftsjahres 2023 verabschiedet. In seiner vierten Sitzung am 16.12.2022 wurde die etwas enttäuschende Geschäftsentwicklung per 30.11.2022 und die Gründe für die Geschäftsentwicklung besprochen. Der AR wünschte eine Überarbeitung der vorgelegten Planung für das neue Geschäftsjahr 2023 unter pessimistischeren Markterwartungen. Der Erwerb aller Anteile an der Henrichsen4msd wurde auf Basis des verhandelten Kaufvertragsentwurfes besprochen und dem Erwerb zum 01.01.2023 zugestimmt. Geschäftsverlauf 2022 Die KUMAVISION Gruppe hat im Geschäftsjahr 2022 ihren Umsatz wiederum steigern können; das Ergebnis konnte diesem Wachstum leider nicht im Gleichschritt folgen lag aber im Rahmen der erreichten Renditen der Vorjahre, wobei eine außerordentliche Belastung in Höhe von ca. 500 T€ durch die Zahlung eines lnflationsausgleiches zu verkraften war. Das Geschäftsjahr war geprägt von hoher Personalfluktuation und dem damit verbundenen hohen Reorganisationsbedarf. Ausblick 2023 Für das Geschäftsjahr 2023 ist der makroökonomische Ausblick deutlich schlechter als im Vorjahr, allerdings scheinen aus heutiger Sicht die Gefahren des Ukraine Konfliktes auf die Geschäfte der Gesellschaft nicht gravierend zu sein. Die Märkte in denen die KUMAVISION tätig ist entwickeln sich, bis auf das Segment HealthCare, stabil. Als größte Herausforderung des Marktes erscheint die beschleunigte Nachfrage nach SaaS Lösungen in allen Produktsegmenten. Obwohl sich die Gesellschaft frühzeitig darauf vorbereitet hat, sind erhöhte Aufwendungen im Bereich der Produktentwicklung, als auch im Bereich der Mitarbeiterentwicklung, unausweichlich. Die qualitative Weiterentwicklung der Unternehmung steht im Geschäftsjahr 2023 im Fokus wird. Die Finanzlage ist im Verbund mit der beherrschenden Gesellschaft, der KUMAgroup Holding GmbH, weiterhin hervorragend und ermöglicht uns sich ergebende Möglichkeiten des Marktes zu nutzen. Dank an die Mitarbeiter und Kunden Wir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen im abgelaufenen Jahr, die wesentlich zur großartigen Weiterentwicklung unseres Unternehmens beigetragen haben. Genauso wichtig waren und sind natürlich unsere Kunden, die wir in den Mittelpunkt unseres Tuns stellen, und die wir als verlässlicher und kompetenter Partner auf dem kontinuierlichen Weg der Digitalisierung weiter unterstützen möchten.
Marktdorf, im Juli 2023 Für den Aufsichtsrat Dr. Roy Walter, Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KUMAvision AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KUMAvision AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KUMAvision AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, 9. Mai 2023 O&P
GmbH & Co. KG
Andreas Richlich, Wirtschaftsprüfer Stefan Biechele, Wirtschaftsprüfer |
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