Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 45150
Eingetragen
26.11.1980
Branche
Druck- und MedienvorstufeBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Gegenstand
Betrieb eines Reprostudios und Übernahme und Durchführung von Dienstleistungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Peter Eichholz
seit 21.2.2003
Prokura
Olaf Gottschalk
seit 21.2.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
Karl Werner Vagedes
33.33%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hilden
99.000 DM
99.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SGV Reprostudio GmbH

Hilden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
TEUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 26 0
II. Sachanlagen 86.222 77
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 5.541,91 9
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.322,95 69
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.400,90 14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.786 16
Summe Aktiva 238.299,76 185

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
TEUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -660982,60 -898
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen 655.517 451
C. Verbindlichkeiten 192.636,17 581
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva 238.299,76 185

Anhang

Wir machen gemäß §§ 284 ff. HGB die folgenden Angaben im Anhang:

SGV Reprostudio GmbH

Sitz Hilden

HRB 45150

Amtsgericht Düsseldorf

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr betrug 6 Mitarbeiter.

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Gemäß den Größenvorschriften des § 267 HGB gilt die Gesellschaft als sogenannte "Kleine Kapitalgesellschaft".

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden vorgenommen.

Unfertige Erzeugnisse werden entsprechend ihrem Fertigungsgrad und unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet.

Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Geschäftsführung

- Olaf Gottschalk, Hilden

 

Hilden, den 18. September 2024

gez. Olaf Gottschalk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. September 2024

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