Erbringung von Logistikdienstleistungen
Roland Schuster GmbH
Thüringer Straße 36, 74172 Neckarsulm, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Uwe Schuster-Petruch seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roland Schuster GmbH (vormals: Schuster GmbH)NeckarsulmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Schuster GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, sind im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich. B. Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) 1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2. Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Bewertung der Vorräte gemäß § 240 Abs. 4 bzw. § 256 wurden nicht angewandt. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren Wertberichtigungen erforderlich. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung in ausreichender und angemessener Höhe angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung wurde auf 15 Jahre festgelegt und entspricht damit der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. 2. Passive latente Steuern Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis in der Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet. 3. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs.1 HGB In dem Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00 und in dem Posten "Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 62.872,25 enthalten. 4. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. E. Sonstige Angaben 1. Organe (§ 285 Nr.10) Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2015:
F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Neckarsulm, den 24. November 2016 Geschäftsführer Roland Schuster-Petruch sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2016 festgestellt. |
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