Baer techn.
Federn GmbH
Faistenhaar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.492,50 |
32.161,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
143,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.492,00 |
32.018,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.393,67 |
69.978,90 |
| I.
Vorräte |
49.075,13 |
47.937,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.959,65 |
14.644,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.358,89 |
7.397,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.638,12 |
| D.
Aktive latente Steuern |
7.455,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.341,17 |
103.778,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.303,78 |
31.396,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
13.412,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.396,74 |
42.733,38 |
| IV.
Jahresüberschuss |
6.495,04 |
-37.336,64 |
| B.
Rückstellungen |
60.984,00 |
50.199,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.053,39 |
22.182,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.053,39 |
22.182,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.341,17 |
103.778,52 |
Anhang
Baer techn. Federn GmbH
für das Geschäftsjahr 2010
(01.01. - 31.12.)
A. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss 2010 wurde nach den Vorschriften
des HGB unter Beachtung gesellschaftsvertraglicher
Regelungen aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB aufgestellt. Für die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der bisherigen Form
der Darstellung sowie der bisher angewandten
Bewertungsmethoden war nicht erforderlich. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis (Aufwand) in Höhe von
€ 7.388,00 bilanziert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert im Vergleich zum Vorjahr die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im
Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Methode.
Unter den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird
der seit 01.01.2008 steuerlich zu bildende Sammelposten
ausgewiesen. In diesem Sammelposten sind
Wirtschaftsgüter aufzunehmen, deren Anschaffungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen. Diese
Wirtschaftsgüter werden pauschal über 5 Jahre
abgeschrieben. Vom ab 01.01.2010 geltenden steuerlichen
Wahlrecht, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
€ 410,00 im Zugangsjahr vollständig abzuschreiben
wurde im Berichtsjahr Gebrauch gemacht.
Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Waren werden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennbetrag bewertet.
Für mögliche Forderungsausfälle werden
angemessene Wertberichtigungen gebildet.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete
Gewerbesteuer-Misch-Hebesatz beträgt hierbei 435%.
Zum 31.12.2010 sind im
Eigenkapital ausschüttungsgesperrte
Beträgein Höhe von insgesamt € 7.455,00
(§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die
erstmalige Aktivierung von aktiven latenten Steuern
entfallen, enthalten.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (253 Abs. 2
S.1 HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz
1. Rückstellungen für Pensionen
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,16%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht
wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2% nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 7.388,00 der den
Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010 zugeführt
und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurde.
Von der Anwendung der Übergangsregelung gem. Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
D. Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführer
Im Berichtsjahr waren Herr Dieter Baer und Herr
Andreas Baer zu Geschäftsführern bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.
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