Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 11717 KI
Eingetragen
19.3.2010
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Herstellung von Elektro- und Haustechnikanlagen, Reparatur- und Serviceleistungen im Bereich der Elektro-, Heizungs- und Sanitärtechnik sowie Baunebenleistungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carmen Pietka
seit 19.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Westerrönfeld
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H-G-E Service GmbH

Westerrönfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 57.894,08 56.323,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.560,00 3.188,00
II. Sachanlagen 54.737,00 52.598,00
III. Finanzanlagen 597,08 537,15
B. Umlaufvermögen 1.038.176,56 1.064.189,77
I. Vorräte 146.000,00 279.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 885.885,02 768.348,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 500,00 500,00
davon gegen Gesellschafter 126.180,00 100.213,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.291,54 16.341,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.182,60 8.855,24
Aktiva 1.106.253,24 1.129.368,16

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 444.794,94 419.233,69
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 419.000,00 394.000,00
III. Bilanzgewinn 794,94 233,69
davon Gewinnvortrag 233,69 851,23
B. Rückstellungen 85.529,00 73.394,28
C. Verbindlichkeiten 575.929,30 636.740,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 423.293,95 438.591,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 152.635,35 198.148,78
Summe Passiva 1.106.253,24 1.129.368,16

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

6) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1)  Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5)  Bezüglich der Vermerke zur Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter "Davon-Vermerk" bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige Bilanzposition einfließende Vermögens- oder Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der einzelnen Vermögens- oder Schuldposten  (d.h. der einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht vorgenommen.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
  
5)  Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Für Vermögensgegenstände, die im Einzelwert 150 € betragen, aber den Wert von 1.000 € nicht übersteigen, wurde im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der linear mit 20% abgeschrieben wird.

6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

9) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Carmen Pietka,  Westerrönfeld,  geführt.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Westerrönfeld, den 18.06.2025

Carmen Pietka
(Geschäftsführerin)                                                              


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2025 festgestellt.

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