IFM
Immobilien AG
Kronberg im
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.425.174,31 |
4.929.285,31 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
836,00 |
1.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.484,00 |
14.430,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.413.854,31 |
4.913.854,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.392.813,97 |
25.022.664,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.391.462,89 |
24.989.582,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.351,08 |
33.081,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.300,98 |
33.447,81 |
| Aktiva |
33.851.289,26 |
29.985.397,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.601.076,44 |
19.116.846,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
9.525.999,00 |
9.525.999,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.339.979,54 |
22.339.979,54 |
| III.
Verlustvortrag |
12.749.131,76 |
12.369.870,09 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
515.770,34 |
379.261,67 |
| B.
Rückstellungen |
6.338.295,00 |
6.364.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.911.917,82 |
4.504.251,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
221.774,36 |
423.922,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.690.143,46 |
4.080.328,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.690.143,46 |
4.080.328,96 |
| Passiva |
33.851.289,26 |
29.985.397,83 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
IFM Immobilien AG, Kronberg
Allgemeine Angaben
Die IFM Immobilien AG hat ihren Sitz in Kronberg und
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im
Taunus unter HRB 11724 eingetragen.
Die IFM Immobilien AG ist zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Aktiengesetztes (AktG) sowie der Regelungen der Satzung
der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen betriebsindividuellen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr
zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich
erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche (besser: betriebsindividuelle)
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen entsprechend der betriebsindividueller
Nutzungsdauer bewertet.
Die planmäßige Abschreibung der
Vermögensgegenstände erfolgt linear bei einer
angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3
bis 10 Jahren.
Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur
zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate in Anspruch genommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150 bis
EUR 1.000, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden in den Vorjahren jeweils
Sammelposten gebildet, die jeweils über einen Zeitraum
von fünf Wirtschaftsjahren gewinnmindernd
aufgelöst werden. Im Berichtsjahr werden abnutzbare
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert bis EUR 800 als geringwertige
Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen
Unternehmen und die
Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern
zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen
werden vorgenommen, sofern der Grund für eine zuvor
vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung
zum Abschlussstichtag weggefallen ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sowie das Eigenkapital sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften berücksichtigt sind.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der
Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf eine Abgrenzung latenter Steuern wird verzichtet
(§ 274a Nr. 4 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagevermögen - Verbundene Unternehmen:
Der Anteilsbesitz setzt sich wie nachstehend
dargestellt zusammen.
Für die Gesellschaften enthalten die
nachfolgenden Tabellen die Werte zum Stichtag 31.
Dezember 2023.
Gesellschaft
|
Beteiligung in %
|
Eigenkapital in TEUR
|
Ergebnis in TEUR
|
unmittelbar
|
|
|
|
IFM Property Project
Sonnenberger Straße 2/2a GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-4.746
|
-165
|
IFM Property Project
Taunusstraße 3 GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-825
|
-41
|
IFM Property Project
Vivace GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-8.440
|
-1.009
|
IFM Property Project
Quartiersgaragen Verwaltungs GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-161
|
-11
|
FBW Kureck Villen GmbH,
Dreieich
|
10,1 %
|
17.415*
|
-62*
|
FBW Kureck
Taunusstraße GmbH, Dreieich
|
10,1 %
|
19.828*
|
-97*
|
mittelbar
|
|
|
|
IFM Property Project
Quartiersgaragen GmbH & Co. KG, Heidelberg
|
61,7 %
|
-544
|
-219
|
Die Angaben beziehen sich auf vorläufige
Jahresabschlüsse.
* Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses lagen
keine aktuellen Werte zu diesen Gesellschaften vor. Angabe
entspricht daher dem Vorjahr.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
(TEUR 99; Vorjahr TEUR 0).
Gezeichnetes Kapital:
Das im Handelsregister eingetragene Kapital der IFM
Immobilien AG (= Grundkapital) beträgt zum
31. Dezember 2023 EUR 9.525.999,00 (Vorjahr: EUR
9.525.999,00); es ist eingeteilt in 9.525.999 nennwertlose
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 lautend auf den Inhaber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten hauptsächlich
Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung der
Tochtergesellschaften.
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon
ausgenommen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von TEUR 8.690 (Vorjahr: TEUR 4.080), die eine
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren haben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr (TEUR 2; Vorjahr TEUR 46).
Wie im Vorjahr sind keine Verbindlichkeiten durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
keine Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
Aufwendungen außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) im Zusammenhang
mit der Bildung von Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1
Mio.).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Kreditinstituten zugunsten von verbundenen Unternehmen
folgendes Haftungsverhältnis i. S. d. § 251 HGB
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB:
· Abgabe einer
Zahlungsausfallbürgschaft über EUR 2,4 Mio.
Aufgrund der Vermögenslagen der betroffenen
Tochtergesellschaft wird mit keiner Inanspruchnahme
gerechnet.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der IFM Immobilien AG bestand im
Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Mitgliedern:
· Herrn Morten Bergesen
(Aufsichtsratsvorsitzender), Chief Executive Officer,
· Herrn Hans Furuholmen, Chief
Executive Officer,
· Herrn Jorn Bertil Lyshoel, Vice
President Toluma AS.
Vorstand:
Der Vorstand der IFM Immobilien AG bestand im
Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Mitgliedern:
· Herrn Kaare M. Krane, Chief
Executive Officer, Norwegen.
Mitarbeiter:
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.
Konzernabschluss
Aufgrund des Unterschreitens der
Größenmerkmale ist die Gesellschaft nicht zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Wiedergabe der Schlusserklärung zum
Abhängigkeitsbericht 2023
"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die mir im
Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten.
Berichtspflichtige Maßnahmen haben im
Geschäftsjahr 2023 nicht vorgelegen."
Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres
Es sind keine zu nennenden Ereignisse eingetreten.
Kronberg, den 26. Juni 2024
_______________
Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss
wurde am 20.08.2024 festgestellt.
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