Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
139.135,92 |
140.730,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
81.657,92 |
82.316,92 |
| II.
Sachanlagen |
29.218,00 |
30.154,00 |
| III.
Finanzanlagen |
28.260,00 |
28.260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
713.500,04 |
621.948,73 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.521,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
678.404,29 |
572.298,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.095,75 |
47.129,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.578,43 |
4.394,04 |
| Aktiva |
859.214,39 |
767.073,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
300.116,35 |
294.038,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
242.909,02 |
234.044,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.078,14 |
8.864,31 |
| B.
Rückstellungen |
66.838,25 |
40.852,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
389.254,24 |
341.575,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
262.587,59 |
194.908,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.666,65 |
146.666,66 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
64.879,85 |
17,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
103.005,55 |
90.607,06 |
| Summe
Passiva |
859.214,39 |
767.073,69 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbHG/AktG beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§326 HGB bzw. §327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahreabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des §250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag bekannt geworden sind,
berücksíchtigt worden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv später linear vorgenommen. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR) wurden
gemäß §6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Angaben
Geschäftsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Thomas Rickert, Rechtsanwalt,
geführt.
Bonn, den 26.03.2025
gez.
Thomas Rickert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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