Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 90075
Eingetragen
3.6.2011
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzBearbeitung und Veredlung von Holz
Gegenstand
Zimmerarbeiten jeder Art, Errichtung von Holzhäusern, Dachdeckerarbeiten und Innenausbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Friedrich Schimmel
seit 3.6.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Rudolf Bornuth
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

64404 Bickenbach
12.750 €
51.00%
Rudolf Bornuth
64678 Lindenfels
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schimmel Holzbau GmbH

Bickenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 75.527,00 60.573,00
B. Umlaufvermögen 597.705,67 245.183,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.632,83 2.575,96
Aktiva 675.865,50 308.332,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 320.091,79 229.694,77
B. Rückstellungen 38.261,14 40.275,02
C. Verbindlichkeiten 317.512,57 38.362,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 317.512,57 38.362,84
davon gegenüber Gesellschaftern 2.654,47 1.052,41
Summe Passiva 675.865,50 308.332,63

Anhang

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeines
Dieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Zugänge des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die bilanzierten Ausleihungen bei den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.
Die Aktivierung der Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten nach der FIFO- Methode (first-in, first-out) bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - soweit nichts anders angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen zu erwartende Kosten für die Anfertigung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind - soweit nichts anderes angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 2.654,47 €.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführe ist Herr Friedrich Schimmel.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 06.01.2025 festgestellt worden.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bickenbach, den 06.01.2025,

gez. Friedrich Schimmel, Zimmermeister.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2025 festgestellt.

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