Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 706858
Eingetragen
19.5.2011
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Fertigung sowie Groß- und Einzelhandel mit Kleidungs- und Werbeartikeln, sonstigen Textilien und Hygieneartikeln jeglicher Art sowie diesbezügliche Veredelungen, z.B. durch Bestickung und/oder Transferdruck, und Logistikleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Niklas Manfred Fix
seit 12.5.2022
Geschäftsführer
Michael Heß
seit 20.11.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gutach
12.500 €
50.00%
Waldkirch
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

StickStoff GmbH

Waldkirch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 137.954,00 161.864,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 582,00
II. Sachanlagen 137.550,00 160.882,00
III. Finanzanlagen 400,00 400,00
B. Umlaufvermögen 1.270.650,27 1.112.771,30
I. Vorräte 917.091,10 806.127,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 338.423,48 296.105,16
davon gegen Gesellschafter 95.312,56 93.479,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.135,69 10.539,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 110,21 741,72
Aktiva 1.408.714,48 1.275.377,02

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 328.579,47 257.893,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 232.893,37 171.443,86
III. Jahresüberschuss 70.686,10 61.449,51
B. Rückstellungen 138.087,62 107.283,40
C. Verbindlichkeiten 934.968,81 910.200,25
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.078,58  
Summe Passiva 1.408.714,48 1.275.377,02

Anhang

Allgemeine Angaben

Die StickStoff GmbH hat ihren Sitz in Waldkirch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 706858 ein getragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzesbetreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) so wie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr die nach folgend dar gestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abge schrieben. Da bei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Pro duktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten an gesetzt, soweit die se verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die ausgewiesenen Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden - soweit notwendig - Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs einge bucht.

Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 95.312,56 (Vorjahr: EUR 93.479,17) aus gewiesen.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben EUR 536.117,64 (im Vorjahr EUR 449.207,63) eine Restlauf zeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 70.312,50.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 50.306,58 (im Vorjahr EUR 85.496,23) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 15.445,88 (im Vorjahr EUR 16.681,89) enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war am Bilanzstichtag:
Michael Hess
Niklas Fix

sonstige Berichtsbestandteile


Waldkirch 30.04.2025, gez Michael Hess


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt.

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