BioLab GmbHLiquidiert
Parkaue 8, 16348 Wandlitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Dr. Kaiser seit 14.5.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BioLab GmbHWandlitzJahresabschluss zum 31. Dezember 20111. Bilanz zum 31.12.2011AKTIVA
2. Gewinn- und Verlustrechnung3. Anhang3.1 Rechtliche Verhältnisse
Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und die Entwicklung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Das Kapital ist bis auf 5.839,44 EUR eingezahlt und im Handelsregister eingetragen. Gesellschafter:
Geschäftsführung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretung kann erteilt werden. Zu Geschäftsführern wurde bestellt Herr Dr. Norbert Kaiser. Er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist: nicht bestellt 3.2 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Die Vorschriften des BilMoG wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt. 3.3 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Immaterielle Anlagewerte, Sachanlagevermögen, Finanzanlagen und Vorräte liegen nicht vor. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur Abdeckung eines Ausfallrisikos wurden keine Pauschal- und Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Forderungen haben ausnahmslos eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 3.4 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Ein Anlagespiegel war nicht aufzustellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen. Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 1 HGB) Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 2 HGB) Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen. (§ 265 Abs. 4 HGB) 3.5 Sonstige PflichtangabenVerbindlichkeiten (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Laufzeit bis zu 1 Jahr. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht vorhanden. Ein Sonderposten wurde nicht gebildet.
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Berichtszeitraum: 0 Im Berichtszeitraum war für die Gesellschaft vertretungsberechtigt:
Ein Prokurist ist nicht bestellt. Die Gesellschaft ist nicht an anderen Gesellschaften beteiligt. Wegen der gesonderten Ausweisung zur Position "sonstige Rückstellungen" verweisen wir auf den Erläuterungsteil zu diesem Posten. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung stellte am 01.03.2012 den Jahresabschluss 2011 fest und beschloss den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.743,45 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. |
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