Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 9913
Vorher
EuroNav Servicegesellschaft mbHEuroNik GmbH
Eingetragen
23.5.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software- und Systemlösungen für Anwendungen im Bereich der Positionierung, Geodatenerfassung und Navigation, die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen, die Installation und der Betrieb von Positionierungs- und Auskunftsdiensten, der Vertrieb von Computer Hard- und Software, die Errichtung und der Betrieb eines Reparatur- und Wartungsservice sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Alberding
seit 23.5.2006
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alberding GmbH

Wildau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 341.232,43 91.918,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 341.229,43 91.915,00
B. Umlaufvermögen 2.753.470,34 2.550.574,11
I. Vorräte 28.976,56 273.716,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.292,73 221.709,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.862,75 29.499,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.512.201,05 2.055.147,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.167,00 5.678,00
Aktiva 3.100.869,77 2.648.170,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.017.815,42 1.753.289,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 175.000,00 175.000,00
III. Gewinnrücklagen 2.301,00 2.301,00
IV. Bilanzgewinn 1.814.949,83 1.550.424,19
davon Gewinnvortrag 1.550.424,19 1.497.503,29
B. Rückstellungen 718.828,56 451.568,67
C. Verbindlichkeiten 364.225,79 443.311,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 89.054,09 45.562,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 275.171,70 397.749,05
davon gegenüber Gesellschaftern 275.171,70 231.999,05
Passiva 3.100.869,77 2.648.170,11

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 6.796,00 29.815,00

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG unter Zugrundelegung des SKR 03 ausgewertet.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 28.03.2024 bestätigt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung des Programms Lohn und Gehalt der DATEV eG geführt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Vermögensgegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Organisation der Buchhaltung, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.

Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

II.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Alberding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes, des Steuerrechts und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Der Steuerbilanzgewinn wurde per gesonderter Steuerbilanz ermittelt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften iSd §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

III.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten worden und wie nachstehend angewendet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugegangene bewegliche Vermögensgegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Vermögensgegenstände werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, werden in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen in Anspruch genommen.

Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 250,00 bis Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten - bei von untergeordneter Bedeutung - eingestellt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5 Jahre abgeschrieben, hingegen bei einem Wert bis zu Euro 250,00 als sofortiger Aufwand berücksichtigt. Soweit auf die Einstellung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in den Sammelposten verzichtet wurde, sind die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten, Nennwert, Barwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, höchstens jedoch mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Leistungen iSd § 255 HGB wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigen Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste Abschreibung einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Beachtung aller erkennbaren Risiken abzüglich Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet, soweit Zusagen erteilt worden sind. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen ist im Zinsergebnis iSd § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB auszuweisen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Disagiobeträge für aufgenommene Darlehen werden gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

IV.  Erläuterungen zur Bilanz

Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag iSd § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 6.796,00.

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind in Höhe von EUR 0,00 rückgedeckt und erfüllen die Verrechnung iSd §§ 285 Abs. 25, 246 Abs. 2 HGB.

Haftungsverhältnisse nicht bilanzierter Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Euro 0,00  (0,00)

Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00.

Latente Steuern iSd §§ 274 HGB und 274 a HGB

Das Unternehmen bzw. die Gesellschaft und die Gesellschaften iSd § 264 a HGB sind von der Abgrenzung der latenten Steuern als kleine Gesellschaft befreit. Gleichwohl werden soweit zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten und ihren steuerlichen Werten Differenzen bestehen, die eine relevante Aussagekraft und Auswirkungen auf den jeweiligen Jahresabschluss und nicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden aktive und passive latente Steuern abgegrenzt.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Form des Gesamtkostenverfahrens gewählt.

VI. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden  15,00 (17,00) Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben zur Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Jürgen Alberding geführt.

Wildau, den 03. September 2024

...................................................................( Jürgen Alberding )

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024 festgestellt.

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