Alberding
GmbH
Wildau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
341.232,43 |
91.918,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
341.229,43 |
91.915,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.753.470,34 |
2.550.574,11 |
| I.
Vorräte |
28.976,56 |
273.716,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.292,73 |
221.709,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.862,75 |
29.499,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.512.201,05 |
2.055.147,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.167,00 |
5.678,00 |
| Aktiva |
3.100.869,77 |
2.648.170,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.017.815,42 |
1.753.289,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
175.000,00 |
175.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.301,00 |
2.301,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.814.949,83 |
1.550.424,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.550.424,19 |
1.497.503,29 |
| B.
Rückstellungen |
718.828,56 |
451.568,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
364.225,79 |
443.311,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
89.054,09 |
45.562,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
275.171,70 |
397.749,05 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
275.171,70 |
231.999,05 |
| Passiva |
3.100.869,77 |
2.648.170,11 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
6.796,00 |
29.815,00 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und
über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG
unter Zugrundelegung des SKR 03 ausgewertet.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der Ernst & Young Deutsche
Allgemeine Treuhand AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am
28.03.2024 bestätigt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
Hilfe elektronischer Datenverarbeitung des Programms Lohn
und Gehalt der DATEV eG geführt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen
Vermögensgegenstandes wird ein Nachweis über das
Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, der Datenfluss und
das Belegwesen ermöglichen die vollständige,
richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung
der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe
in der Buchführung haben keine nennenswerten
organisatorischen Änderungen erfahren. Die
Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den
Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Alberding GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes, des
Steuerrechts und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die geltenden
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Der Steuerbilanzgewinn
wurde per gesonderter Steuerbilanz ermittelt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften iSd §§ 274a, 276 und
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind die bisher angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten worden
und wie nachstehend angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Zugegangene bewegliche
Vermögensgegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche
Vermögensgegenstände werden linear oder soweit
steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt. Soweit die
Voraussetzungen gegeben sind, werden in der Steuerbilanz
Sonderabschreibungen in Anspruch genommen.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 250,00 bis
Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten - bei von
untergeordneter Bedeutung - eingestellt und
planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5
Jahre abgeschrieben, hingegen bei einem Wert bis zu Euro
250,00 als sofortiger Aufwand berücksichtigt. Soweit
auf die Einstellung der Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens in den Sammelposten verzichtet wurde,
sind die beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als
Abgang ausgewiesen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten,
Nennwert, Barwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, höchstens jedoch mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert. In die Herstellungskosten
der unfertigen und fertigen Leistungen iSd § 255 HGB
wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten, die
notwendigen Gemeinkosten und die durch die Fertigung
veranlasste Abschreibung einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Beachtung aller erkennbaren Risiken abzüglich
Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine
Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet, soweit Zusagen erteilt worden sind. Die
Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die
Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz
verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensions-
und sonstigen längerfristigen
Personalrückstellungen ist im Zinsergebnis iSd §
277 Abs. 5 Satz 1 HGB auszuweisen. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1
EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig waren. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr werden gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Disagiobeträge für aufgenommene Darlehen werden
gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag iSd
§ 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 6.796,00.
Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen sind in Höhe von EUR
0,00 rückgedeckt und erfüllen die Verrechnung iSd
§§ 285 Abs. 25, 246 Abs. 2 HGB.
Haftungsverhältnisse nicht bilanzierter
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften Euro 0,00 (0,00)
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Latente Steuern iSd §§ 274 HGB und 274 a
HGB
Das Unternehmen bzw. die Gesellschaft und die
Gesellschaften iSd § 264 a HGB sind von der Abgrenzung
der latenten Steuern als kleine Gesellschaft befreit.
Gleichwohl werden soweit zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Werten Differenzen bestehen, die eine
relevante Aussagekraft und Auswirkungen auf den jeweiligen
Jahresabschluss und nicht von untergeordneter Bedeutung
sind, werden aktive und passive latente Steuern abgegrenzt.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Form
des Gesamtkostenverfahrens gewählt.
VI.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 15,00 (17,00)
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zur Geschäftsführung gemäß
§ 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Jürgen Alberding geführt.
Wildau, den 03. September 2024
...................................................................(
Jürgen Alberding )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024
festgestellt.
|