IRS Software GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Glöckner seit 19.1.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jeannette Glöckner | 70.00% |
| 30.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cut type GmbHWannweilJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
AnhangDie nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. 1.1 Allgemeine Angaben zur Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses. 1.1.1 Gliederung (§ 265 I S. 2) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. 1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1) Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Besondere Umstellungseffekte haben sich hieraus jedoch nicht ergeben. 1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden sind beibehalten worden. 1.2.1.2 Bewertungsmethoden 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sofern der Börsen- oder Markt preis zum Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag war auf diesen abzuschreiben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist gegebenenfalls auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung2.1 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1 Verbindlichkeitenspiegel
3. Sonstige Angaben3.1 Organe Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10)
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 13. Dezember 2011. |
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