Binner oHG

Karlstadt

Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRA 5023
Vorher
Binner GmbH & Co. KG
Eingetragen
19.3.2001

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Binner GmbH & Co. KG

Karlstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

2009

Euro

2008

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

109.129,65

61.645,65

III. Finanzanlagen

1,00

1,00

Summe A:

109.131,65

61.647,65

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

5.300,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

64.303,59

51.825,60

III. Kassenbestand

56.886,08

23.333,01

Summe B:

126.489,67

75.158,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.162,22

4.008,69

Summe Aktiva

238.783,54

140.814,95



PASSIVA

Euro

2009

Euro

2008

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteil der Komplementärin

2.167,34

1.745,77

II. Kapitalanteil des Kommanditisten

148.812,48

95.652,69

Summe A:

150.979,82

97.398,46

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

3.103,00

C. Rückstellungen

17.920,00

18.340,00

D. Verbindlichkeiten

66.924,72

20.394,49

E. Latente Steuern

2.959,00

1.579,00

Summe Passiva

238.783,54

140.814,95

ANHANG

Die vorliegende Bilanz wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der §§ 161 ff. HGB und den im Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmungen aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264 a HGB.

Der Jahresabschluss beruht insgesamt auf den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 entsprechend Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind, soweit zulässig, mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Den Abschreibungsplänen wurden die nach allgemeinen und betriebsspezifischen Erfahrungen ermittelten voraussichtlichen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt.

Die Finanzanlagen sind mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Bei den Vorräten handelt es sich um begonnene, aber nicht endgültig fertig gestellte und abgenommene Leistungen. Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennbetrag, vermindert um Abschreibungen für das allgemeine Kreditrisiko, angesetzt. Die übrigen Forderungen sind mit dem Nennbetrag bewertet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sind zutreffend abgegrenzt.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil in Form von Bewertungsdifferenzen zu anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde, soweit er vor dem Geschäftjahr 2008 gebildet wurde, nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB vermindert um passive latente Steuern in die variablen Pflichteinlagen eingestellt und soweit er im Geschäftjahr 2008 gebildet wurde, über den GuV-Posten außerordentliche Erträge aufgelöst (Art. 67 Abs. 7 EGHGB).

Die Rückstellungen sind insgesamt nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden erfasst und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf € 10.924,72. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre belaufen sich auf € 56.000,00. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Eigentumsvorbehalte gesichert sind, beläuft sich auf ca. € 750,00. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sind zutreffend abgegrenzt.

Die passiven latenten Steuern wurden für außerhalb des Jahresabschlusses gewinnmindernde Sonderabschreibungen berücksichtigt. Diese sich hieraus ergebenden Bewertungsdifferenzen sind zukünftig insoweit der Gewerbesteuer zu unterwerfen, als die steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung auf die begünstigten Wirtschaftsgüter die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB unterschreiten.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der Binner Beteiligungs-GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch Richard Binner mit Einzelvertretungsbefugnis.

 

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