Smart Platforms GmbHLiquidiert

36043 Fulda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 246238
Vorher
Youco B22-H514 Vorrats-GmbH
Eingetragen
30.9.2022
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Internetbasierten Softwaresystemen zur Unterstützung von Kollaboration, Kommunikation und Organisation von privaten sowie kommunalen Organisationen und Netzwerken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan-Thede Smidt
seit 6.2.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

7 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 7 angezeigt

Fulda
15.000 €
39.64%
Holm Smidt
Haleiwa (Hawaii)
10.000 €
26.43%
FeilVV GmbH
Germany
5.405 €
14.29%
Germany
4.054 €
10.71%
Germany
1.893 €
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Smart Platforms GmbH (vormals: Youco B22-H514 Vorrats-GmbH)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 90.034,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 83.566,00
II. Sachanlagen 6.468,00
B. Umlaufvermögen 537.782,80
I. Vorräte 200.678,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 320.426,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.677,94
Aktiva 627.816,80

Passiva

31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 504.447,01
I. Gezeichnetes Kapital 37.838,00
II. Kapitalrücklage 462.162,00
III. Jahresüberschuss 4.447,01
B. Rückstellungen 4.956,90
C. Verbindlichkeiten 118.412,89
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 118.412,89
Passiva 627.816,80

Anhang


A. Angaben
Es wurde nach dem going-concern Prinzip (§ 252 Abs. 1 HGB) bilanziert.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf die Anpassungen der Vorjahreswerte wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz. 2 EGHGB verzichtet.
Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:

Größenmerkmale
Geschäftsjahr 2023
Vorjahr 2022
Bilanzsumme (EUR)
629.324,80

Umsatzerlöse (EUR)
1.203.340,49

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
12



Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
I. Bilanzierungsmethoden
Die Gesellschaft hat die Änderungen der Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die sich durch das BilMoG ergeben, (erstmalig für das Geschäftsjahr 2010) angewendet. Die sich aus der Anwendung dieser Vorschriften ergebenden ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen. Weitere Angaben hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (Ausnahme § 246 Abs. 2 S. 2 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz, § 274a Nr. 5 HGB.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Zerschlagungswerten bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Ø  Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Ø  Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Ø Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
B. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname
Vorname
Berufsbezeichnung
Vertretungsbefugnis
Neite
Bertram

alleinvertretungsberechtigt
Smith
Jan-Thede

alleinvertretungsberechtigt

sonstige Berichtsbestandteile

Neite
Bertram

alleinvertretungsberechtigt
Smith
Jan-Thede

alleinvertretungsberechtigt

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt.

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