ALWA GmbH
Bad Bentheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
75.057,00 |
85.276,00 |
| I. Sachanlagen |
75.057,00 |
85.276,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.651.221,09 |
1.414.678,14 |
| I. Vorräte |
539.224,50 |
219.979,55 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
476.171,59 |
359.611,33 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
635.825,00 |
835.087,26 |
| Aktiva |
1.726.278,09
|
1.499.954,14 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.117.218,72 |
906.072,77 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
881.072,77 |
698.551,01 |
| III. Jahresüberschuss |
211.145,95 |
182.521,76 |
| B. Rückstellungen |
69.829,16 |
34.667,02 |
| C. Verbindlichkeiten |
539.230,21 |
559.214,35 |
| Passiva |
1.726.278,09 |
1.499.954,14 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die ALWA GmbH hat ihren Sitz in Bad Bentheim und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Osnabrück, Register-Nr. HRB 131272. Die ALWA GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB und des GmbHG sowie unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
und dem tatsächlichen Werteverzehr der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren am Abschlussstichtag
beizulegenden Werten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem Umfang
vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Wertberichtigungen vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle am Abschlussstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 HGB ausgewiesen.
3. Erläuterungen zum Jahresabschluss
3.1 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeVon den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr. 3.2 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten von TEUR 445 (Vorjahr: TEUR 512) sind innerhalb eines Jahres
fällig. 3.3 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am Abschlussstichtag Forderungen von TEUR
4 (Vorjahr: TEUR 2), die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen sind. 4. Sonstige Angaben 4.1 Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 6.
Bad Bentheim, 17. Mai 2024
ALWA GmbH, Bad Bentheim
Geziene Oude Alink Martin Walhof -Geschäftsführerin- -Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024 festgestellt.
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