Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11111
Eingetragen
10.11.2008
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Betrieb einer Werbeagentur

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Laroche
seit 10.12.2018
Geschäftsführer
Kathrin Benecke
seit 10.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Minden
12.500 €
50.00%
Raddestorf
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

YES Werbeagentur GmbH

Minden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

18.960,00

25.723,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

131.685,21

241.984,01

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.703,96

2.440,84

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.507,50

0,00

D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

90.461,87

0,00

Summe Aktiva

244.318,54

270.147,85



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

25.000,00

II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

0,00

III. Gewinnvortrag

65.296,85

89.398,39

IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-193.258,72

1.933,17

V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

90.461,87

0,00

Saldo Eigenkapital

0,00

116.331,56

B. Rückstellungen

7.177,35

14.907,86

C. Verbindlichkeiten

237.141,19

138.908,43

Summe Passiva

244.318,54

270.147,85

ANHANG

I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind direkt mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze zu Beginn des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 800,00 €) wurden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwert-berichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höherenTageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten die folgenden Positionen:

1) Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten € 500,00
2) Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten € 6.677,35
Summe: € 7.177,35
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen € 5.142,59
davon entfallen auf:
a) Steuern € 3.706,12
b) sonstige Verbindlichkeiten € 1.436,47

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.


IV. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter und der Gesellschafterin vor, das Ergebnis Jahresfehlbetrag 2021 € -193.258,72 wie folgt zu verwenden:

Verrechnung mit dem Gewinnvortrag: € 65.296,85
Vortrag auf neue Rechnung: € 127.961,87

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.

 

Minden, den 30. Juni 2022

gez. Hans-Jürgen Glitsch, Kathrin Benecke und Susanne Laroche

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2022

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