Empaios Beratzhausen GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Kaltenstadler seit 25.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
AL-KO GmbHEigenbeteiligung | 0.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AL-KO GmbHKötzJahresabschluss 2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. RechnungslegungsgrundsätzeBei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE), Kötz (Amtsgericht Memmingen, HRB 20682), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Gesellschaft entstand durch formwechselnde Umwandlung der AL-KO SE, Kötz (Amtsgericht Memmingen HRB 15514). Der Umwandlungsbeschluss wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 18. August 2023 gefasst. Die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister erfolgte am 25. August 2023. Auf Grundlage der Verschmelzungsverträge jeweils vom 20. Juni 2023 wurden die verbundenen Unternehmen Prinz Kinematics Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Kötz (Amtsgericht Memmingen HRB 18960), AL-KO Polinya GmbH mit Sitz in Kötz (Amtsgericht Memmingen HRB 16425) sowie die ARE Großkötz Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kötz (Amtsgericht Memmingen HRB 17433) als übertragende Rechtsträger auf die vormalige AL-KO SE verschmolzen. Die Hauptversammlung der vormaligen AL-KO SE hatte am 16. Juni 2023 diesen Verschmelzungen zugestimmt. Die Verschmelzungen wurden am 27. Juli 2023 in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft eingetragen. Aus den drei Verschmelzungen realisierte die Gesellschaft einen Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 1.878 sowie einen Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 11. Auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft hatten die Verschmelzungen insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen. Die Angaben im Jahresabschluss sind daher mit den Vorjahreswerten grundsätzlich vergleichbar. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zwei und 25 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden mit Ausnahme der Zugänge von Hard- und Software im Jahr ihres Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bestimmung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt auf Basis von Mehrjahresplanungen unter Anwendung der Ertragswertmethode. Im Berichtsjahr wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 15.470 vorgenommen. Diese betreffen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen, Ausleihungen an Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Aktive bzw. passive latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Rückstellungen ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern würde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB keine Aktivierung erfolgen. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein - nicht bilanzierter - Überhang an aktiven latenten Steuern. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Im Rahmen der Verschmelzung der Prinz Kinematics Beteiligungsgesellschaft mbH übernahm die Gesellschaft im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unter anderem auch Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 17.687.019,55, welche zum Verschmelzungsstichtag vollständig wertberichtigt waren. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von EUR 733.914,16 (i. V. EUR 422.999,98) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Davon betreffen die Gesellschafterin EUR 0,00 (i. V. EUR 10.542,52). Die Forderungen haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Flüssige MittelDer Posten umfasst den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. 4. EigenkapitalDas Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 21,0 Mio. und ist eingeteilt in 21.000.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von EUR 1,00. Die Einlagen auf die Geschäftsanteile sind in voller Höhe durch den Formwechsel der vormaligen AL-KO SE gemäß Formwechselbeschluss vom 18. August 2023 erbracht. Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 18. Oktober 2023 erwarb die AL-KO GmbH von der alleinigen Gesellschafterin PRIMEPULSE SE insgesamt 17.000.000 eigene Geschäftsanteile gegen Barzahlung von EUR 23,0 Mio. sowie der Übertragung von Finanzanlagen mit einem beizulegenden Zeitwert von EUR 81,9 Mio. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Anteile und dem Nennbetrag der Geschäftsanteile wurde mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet. Die Gesellschafterversammlung hat am 17. November 2023 beschlossen, dass das Stammkapital der AL-KO GmbH von EUR 21,0 Mio. auf EUR 4,0 Mio. herabgesetzt wird. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung von 17.000.000 Geschäftsanteilen, welche von der AL-KO GmbH als eigene Anteile gehalten werden. Der Vorgang war zum 31. Dezember 2023 noch nicht im Handelsregister eingetragen. 5. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von EUR 5,0 Mio. Verpflichtungen aus einer möglichen Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten von Beteiligungsunternehmen sowie in Höhe von TEUR 1.054 Sachleistungs- und Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Beteiligungen. Darüber hinaus umfasst der Bilanzposten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 538 sowie Rückstellungen für steuerliche Beratung in Höhe von TEUR 284. 6. VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 553.909,33 (i. V. EUR 212.855,67). Außerdem enthält dieser Posten Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 18.028.612,50 (i. V. EUR 0,00). Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
Dabei wurden TEUR 6.138 (i. V. TEUR 7.305) der Umsätze im Inland und TEUR 14 (i. V. TEUR 1.908) im Ausland erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 2.306.592,99 (i. V. EUR 5.496.347,21) enthalten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1.661.342,82 (i. V. EUR 94.255,13) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen gegen ein verbundenes Unternehmen in Höhe von EUR 634.809,88 (i. V. EUR 2.237.861,90). Im Vorjahr umfassten die periodenfremden Erträge zudem Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten nach Abwicklung der Liquidation einer Beteiligung in Höhe von EUR 1.597.662,08. Weiterhin sind in diesem Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 380.535,58 (i. V. EUR 3.774.018,84) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Kursgewinne EUR 101,99 (i. V. EUR 0,00). 3. PersonalaufwandDer Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" umfasst einen Aufwand aus Altersversorgung in Höhe von EUR 5.369,72 (i. V. EUR 622.586,61). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 118.393,00 (i. V. EUR 1.329,97). Weiterhin umfasst der Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 479.154,39 (i. V. EUR 2.752.514,91). Davon entfallen auf unrealisierte Kursverluste EUR 1.414,87 (i. V. EUR 4.001,02). 5. BeteiligungsergebnisDie Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von EUR 900.000,00 (i. V. EUR 0,00) verbundene Unternehmen. 6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensDieser Posten beinhaltet Zinserträge aus Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 215.612,16). 7. FinanzergebnisDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 534.611,63 (i. V. EUR 1.096.357,74) verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit EUR 156.441,95 (i. V. EUR 210.342,56) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 239.687,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 8. Abschreibungen auf FinanzanlagenDie Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen in Höhe von EUR 7.950.000,00 (i. V. EUR 19.220.000,00) Anteile an verbundenen Unternehmen, in Höhe von EUR 2.243.859,93 (i. V. EUR 963.727,18) Wertpapiere, in Höhe von EUR 4.364.350,28 (i. V. EUR 4.639.730,82) Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen, sowie in Höhe von EUR 911.998,20 (i. V. EUR 0,00) Ausleihungen an Beteiligungen. 9. Außergewöhnliche Erträge und AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Gewinne aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von EUR 21.370.551,78. Diese resultieren in Höhe von EUR 21.363.819,53 aus der Übertragung von Finanzanlagen. Außerdem umfassen die sonstigen betrieblichen Erträge einen Verschmelzungsgewinn in Höhe von EUR 1.877.970,20. Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 15.470.208,41. Diese betreffen in Höhe von EUR 7.950.000,00 verbundene Unternehmen. Diese Geschäftsvorfälle sind aufgrund ihrer Größenordnung als außergewöhnlich zu klassifizieren. 10. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 734.192,41 (i. V. EUR 975.785,26). Die Gesellschaft fällt als Gruppenunternehmen in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen des Pillar Two. Das "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Gesetz" wurde am 27. Dezember 2023 in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Gesellschaft ansässig ist, verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes finden grundsätzlich auf alle Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, daher unterliegt die Gesellschaft zum Berichtszeitpunkt dahingehend keiner Steuerbelastung. C. Sonstige Angaben1. BeteiligungsverhältnisseDie Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
*) Firmen befinden sich in Insolvenz. Daher sind
keine Angaben möglich
Die Eigenkapitalbeträge in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, die Jahresergebnisse in Fremdwährung mit dem Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. 2. PersonalIm Geschäftsjahr waren im Durchschnitt drei Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie AL-KO GmbH hat Bürgschaften in Höhe von EUR 1,7 Mio. (i. V. EUR 2,1 Mio.) für am Bilanzstichtag von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommene Kredit-, Aval- oder Gewährleistungsbeträge übernommen. Die AL-KO GmbH hat gegenüber der ARE Hartha GmbH & Co. KG eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, diese Gesellschaft über einen begrenzten Zeitraum finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten vollumfänglich nachkommen kann. Weitere Patronatserklärungen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2030 sowie zeitlich unbegrenzt wurden zugunsten von verbundenen Unternehmen abgegeben. Darüber hinaus hat die AL-KO GmbH eine Mithaftung aus Darlehensgewährung eines Kreditinstituts an ein verbundenes Unternehmen übernommen. Die Verbindlichkeit aus diesem Darlehen beträgt zum Stichtag EUR 1,1 Mio. Im Zusammenhang mit zwei ehemaligen verbundenen Unternehmen bürgt die AL-KO GmbH zugunsten Dritter in Höhe von EUR 18,9 Mio. aus Mietverpflichtungen für Immobilien. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine Kreditsicherungsgarantie für Kreditverträge eines verbundenen Unternehmens in Höhe von NZD 10,0 Mio. zzgl. Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu Gunsten eines Kreditinstituts abgegeben. Des Weiteren bürgt die AL-KO GmbH in Höhe von maximal EUR 11,0 Mio. zu Gunsten mehrerer Kreditinstitute für Darlehen an verbundene Unternehmen. Auf Grund der kontinuierlichen Risikoevaluierung der eingegangenen Haftungsverhältnisse ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass die verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen fristgerecht nachkommen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird daher als nicht wahrscheinlich eingestuft. Es bestehen weiter sonstige finanzielle Verpflichtungen insbesondere aus Mietverträgen mit Dritten in Höhe von TEUR 13.901 (i. V. TEUR 14.378) sowie aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 257 (i. V. TEUR 3.261). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen entfallen in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 262) auf verbundene Unternehmen. Zudem bestehen zum Stichtag finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo für Investitionsprojekte in Höhe von TEUR 43 (i. V. TEUR 62). 4. Organe der GesellschaftGeschäftsführer (vormals: Vorstand) der Gesellschaft ist:
Aufsichtsräte waren im Berichtsjahr bis zur formwechselnden Umwandlung:
Im Geschäftsjahr wurden Mitgliedern des Aufsichtsrats Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 60 (i. V. TEUR 93) gewährt. Die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB unterbleiben in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB. 5. Mutterunternehmen/KonzernzugehörigkeitDie Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der PRIMEPULSE SE, München, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen und ist damit von der Pflicht, einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen, befreit. Die PRIMEPULSE SE stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 6. Honorar für Leistungen des AbschlussprüfersDie Angaben zu dem Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der Muttergesellschaft enthalten. 7. NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach dem Stichtag, über welche an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. D. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.406.651,26 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kötz, 14. März 2024 AL-KO GmbH Geschäftsführung Peter Kaltenstadler Entwicklung des Anlagevermögens
LageberichtA. Grundlagen und GeschäftsmodellDie AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE) übernimmt als Holdinggesellschaft gleichermaßen Führungs- und Verwaltungsfunktionen für die AL-KO Gruppe (AL-KO). Ihre Aktivitäten erstrecken sich dabei im Wesentlichen auf die Verwaltung des Anteilsbesitzes. Die AL-KO GmbH beschäftigte im Jahr 2023 im Durchschnitt 3 Mitarbeiter (im Vorjahr: 60 Mitarbeiter), nachdem zum Jahresbeginn 2023 Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Facility Management und Controlling in die AL-KO Geräte GmbH, Kötz, sowie Mitarbeiter aus den Bereichen Buchhaltung, Konzernbilanzierung und Treasury in die PRIMEPULSE Financial Services GmbH, München, gewechselt waren. Die AL-KO Gruppe besteht zum Stichtag aus den Unternehmensbereichen Gardentech und Automotive sowie einigen Immobilien- und sonstigen Holdinggesellschaften. Ab 2024 wird die AL-KO Geräte GmbH, Kötz, als unmittelbare Beteiligung für den Unternehmensbereich Gardentech die wesentliche Beteiligung der AL-KO GmbH darstellen. Die mittelbaren Beteiligungen an den operativen Gesellschaften des Unternehmensbereichs Automotive wurden Ende 2023 veräußert. Die dingliche Übertragung der Geschäftsanteile erfolgt Anfang 2024. B. Steuerungssystem der AL-KO GmbHBedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren bei der AL-KO GmbH sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis. Die Strategie der AL-KO GmbH zielt auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts der gehaltenen Beteiligungen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen wird im Rahmen eines regelmäßigen Planungs- bzw. Forecast-Prozesses sowie auf Basis einer monatlichen Berichterstattung überwacht. Darüber hinaus werden im Rahmen der Unternehmenssteuerung regelmäßig externe Indikatoren wie Inflationsraten, Zinsniveau, Entwicklung und Prognosen zur allgemeinen Konjunktur sowie Erkenntnisse des Risikomanagements berücksichtigt. Wichtige Kennzahlen zur Steuerung der Beteiligungen sind das EBITDA und das EBIT. C. Wirtschaftsbericht1. Wirtschaftliche RahmenbedingungenInsgesamt war das Jahr 2023 durch Gegenwind für die globale Wirtschaft gekennzeichnet. Die Weltwirtschaft erholte sich weiterhin langsam von den negativen Schocks der vergangenen Jahre: der COVID-19-Pandemie mit ihren Störungen der globalen Nachfrage und der Lieferketten sowie dem Krieg in der Ukraine und den darauffolgenden starken Anstiegen der Rohstoffpreise, insbesondere bei Energie in Europa, steigender Inflation und der drastischen finanziellen Straffung, die zu einigen Turbulenzen im Bankensektor und auf den Finanzmärkten führte. Für das Kalenderjahr 2023 verzeichnete das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ein Wachstum von 3,1 % (2022: 3,1 %). Während die chinesische Wirtschaft in 2023 mit 5,2 % ein niedrigeres Wachstum als erwartet verzeichnete, war das BIP-Wachstum der USA von 2,5 % aufgrund starken Konsums und Investitionen trotz erheblicher Zinsstraffung eine positive Überraschung. Die Europäische Union (EU) erlebte hingegen die allgemein erwarteten Schwierigkeiten. Der drastische Anstieg der Energiepreise in 2022 infolge des Kriegs in der Ukraine hatte schwerwiegende negative Auswirkungen, insbesondere auf energieintensive Industrien. Der starke Anstieg der Inflationsraten veranlasste die Europäische Zentralbank, den Leitzins auf 4,5 % zu erhöhen. Darüber hinaus belastete die oben erwähnte weltweite Verlangsamung von Produktion und Handel die Wirtschaft in der EU. Das BIP-Wachstum in 2023 der EU lag bei 0,5 % und in Deutschland bei -0,3 %. Deutschland befindet sich somit in einer Rezession und die Aussichten für die kommenden Monate sind insgesamt tendenziell pessimistisch, was sich an der Entwicklung des ifo Geschäftsklimaindex in den letzten Monaten zeigt. Dieser lag im November 2023 noch bei 87,3 Punkten, im Dezember 2023 bei 86,4 Punkten und im Januar 2024 schließlich bei 85,2 Punkten unter Zugrundelegung des Jahres 2015 als Indexwert 100. 2. Geschäftstätigkeit und GeschäftsverlaufDie Geschäftstätigkeit der AL-KO GmbH war geprägt von den zum Jahresbeginn vorgenommenen personellen Anpassungen sowie der Reorganisation des Beteiligungsportfolios. Nahezu alle Mitarbeiter sind zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 in andere Konzerngesellschaften gewechselt. Umsatzerlöse erzielte die Gesellschaft weiterhin über bestehende Dienstleistungsvereinbarungen mit verbundenen Unternehmen, allerdings in einem geringeren Umfang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Entsprechend wurden infolge des Mitarbeiterwechsels verstärkt Leistungen von Konzernunternehmen bezogen. Neben der Veräußerung der mittelbaren Beteiligungen an der Prinz Kinematics GmbH, Stromberg, sowie GTB Bahntechnik GmbH, Treuenbrietzen, und GTMB Metallteilfertigung GmbH, Treuenbrietzen, wurden im Zusammenhang mit dem Erwerb von eigenen Geschäftsanteilen in größerem Umfang Finanzanlagen veräußert. Infolge dieser Veränderungen wird die AL-KO GmbH voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2024 die Größenkriterien für kleine Kapitalgesellschaften erfüllen und folglich die damit zusammenhängenden handelsrechtlichen Aufstellungs- und Veröffentlichungserleichterungen in Anspruch nehmen. 3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der AL-KO GmbHDie AL-KO GmbH erzielte im Jahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 6,2 Mio. gegenüber EUR 9,2 Mio. im Vorjahr. Der Umsatzrückgang spiegelt insbesondere die Reorganisation der konzerninternen Dienstleistungen sowie die geringere Anzahl von Beteiligungen wider. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf EUR 26,0 Mio. (im Vorjahr: EUR 123,2 Mio.) und sind wie im Vorjahr in hohem Maße durch Sondereffekte geprägt. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen sowie in geringerem Umfang Verschmelzungsgewinne und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Das Vorjahr war geprägt von Erträgen aus der Veräußerung des Geschäftsbereich Airtech in Höhe von EUR 98,7 Mio. sowie der Veräußerung von weiteren Finanzanlagen in Höhe von EUR 10,7 Mio. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen EUR 0,1 Mio. nach EUR 4,7 Mio. im Vorjahr. Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf konzerninterne Forderungen in Höhe von EUR 4,2 Mio. gebildet. Die Personalaufwendungen liegen mit EUR 0,4 Mio. (im Vorjahr: EUR 7,7 Mio.) aufgrund der deutlichen Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf EUR 8,0 Mio. (im Vorjahr: EUR 27,8 Mio.). Die Aufwendungen des Vorjahres waren durch Sondereffekte geprägt wie die Vorsorge für eine mögliche Inanspruchnahme aus gewährten Finanzierungszusagen sowie Beratungsaufwendungen und Sachleistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Beteiligungen. Das Finanzergebnis beträgt insgesamt EUR -13,6 Mio. nach EUR -44,2 Mio. im Vorjahr. Darin enthalten sind Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 15,5 Mio. (im Vorjahr: EUR 49,3 Mio.). Der Jahresüberschuss der AL-KO GmbH beträgt im aktuellen Jahr EUR 6,6 Mio. nach EUR 46,0 Mio. im Vorjahr und ist in beiden Jahren stark durch Sondereffekte im Zusammenhang mit dem Abgang von Finanzanlagen geprägt. Die Prognose des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2023 ging von niedrigeren Umsatzerlösen bei einem negativen Jahresergebnis im niedrigeren einstelligen Millionenbereich aus. Bezüglich der Umsatzentwicklung trat die Prognose ein. Hinsichtlich des Jahresergebnisses wurde die Prognose dagegen deutlich übertroffen, was im Wesentlichen auf die Sondereffekte aus dem Abgang von Finanzanlagen zurückzuführen ist. Die Bilanzsumme der AL-KO GmbH beträgt EUR 45,3 Mio. (im Vorjahr: EUR 153,7 Mio.) und hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 108,4 Mio. vermindert. Die Finanzanlagen betragen zum Stichtag EUR 24,9 Mio. und haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 92,5 Mio. um EUR 67,6 Mio. verringert. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Übertragung von Finanzanlagen an die PRIMEPULSE SE, München, als Gegenleistung für den Erwerb von eigenen Anteilen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auf EUR 14,8 Mio. (im Vorjahr: EUR 39,6 Mio.) zurückgegangen, was hauptsächlich auf die veräußerten Beteiligungen in den letzten beiden Jahren sowie die Beendigung der Ergebnisabführungsverträge zum Ablauf des Vorjahres zurückzuführen ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich von EUR 13,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio., da sich diverse Forderungen im Berichtsjahr planmäßig abgewickelt haben. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist auf EUR 1,5 Mio. (im Vorjahr: EUR 6,3 Mio.) gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Barkomponente für den Erwerb der eigenen Anteile verursacht. Das Eigenkapital verminderte sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 113,7 Mio. um EUR 98,3 Mio. auf EUR 15,4 Mio., was auf den Anteilsrückkauf von 17,0 Mio. Stückaktien von der PRIMEPULSE SE und der anschließenden Kapitalherabsetzung zurückzuführen ist. Die Rückstellungen liegen mit EUR 10,5 Mio. (im Vorjahr: EUR 19,2 Mio.) unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Inanspruchnahme der im Vorjahr zurückgestellten Beträge für diverse Sachverhalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um EUR 5,7 Mio. auf EUR 19,1 Mio. (im Vorjahr: EUR 13,4 Mio.) und betreffen größtenteils Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, während sich die sonstigen Verbindlichkeiten des Vorjahres in Höhe von EUR 6,5 Mio. fast vollständig abgebaut haben, nachdem Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Beteiligungen aus 2022 beglichen wurden. 4. InvestitionenDie AL-KO GmbH hat im aktuellen Jahr 2023 wie im Vorjahr gezielte Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und in Sachanlagen in überschaubarem Umfang getätigt. Insgesamt betrugen die Investitionen EUR 0,9 Mio. (im Vorjahr: EUR 0,3 Mio.), davon entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände EUR 0,1 Mio. (im Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) und auf Sachanlagen EUR 0,8 Mio. (im Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). 5. MitarbeiterInsgesamt beschäftigte die Gesellschaft zum Jahresende 2 Mitarbeiter (im Vorjahr: 51). 6. Forschung und EntwicklungAls reine Beteiligungsholdinggesellschaft betreibt die AL-KO GmbH selbst keine eigene Grundlagenforschung. Forschung und Entwicklung findet in der AL-KO Gruppe ausschließlich auf Ebene der Tochtergesellschaften bzw. der Unternehmensbereiche statt. D. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken1. PrognoseberichtDie AL-KO GmbH rechnet für das Jahr 2024 mit niedrigeren Umsatzerlösen und einem neutralen Jahresergebnis. 2. Risikomanagementziele und -methodenZur Überwachung und Steuerung der Tochterunternehmen ist ein detailliertes monatliches Berichtswesen installiert. Hierbei sind insbesondere die - getrennt nach Unternehmensbereichen - wesentlichen Kennzahlen zum Geschäftsverlauf, zu Planabweichungen und die kontinuierliche Beobachtung von Risiken elementarer Inhalt der Berichterstattung. Ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist die Festlegung von Risikofeldern sowie die Identifizierung, Analyse, Steuerung und Kommunikation von (potenziellen) Risiken. 3. Risiken- und ChancenberichtAls grenzüberschreitend agierender Konzern in teilweise dynamischen Märkten begegnet AL-KO zahlreichen Chancen und Risiken, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die damit einhergehende Finanz- und Vermögenslage und das Ergebnis haben können. Unternehmerische Chancen sind immer auch mit gewissen Risiken verbunden. Deshalb ist es das Ziel von AL-KO, auf Basis eines optimalen Chancen-Risiken-Verhältnisses den Unternehmenswert der Beteiligungen nachhaltig zu steigern. Das AL-KO Management evaluiert mit den verantwortlichen Führungskräften der operativ tätigen Konzerngesellschaften im Rahmen von jährlich stattfindenden Planungsgesprächen Chancen und Risiken für die jeweiligen Geschäftsbereiche und leitet daraus entsprechende Ziele und Maßnahmen ab. 3.1 Risiken der künftigen EntwicklungRisikomanagementDas Risikomanagement der AL-KO GmbH trägt zur grundsätzlichen Verminderung und Vermeidung von Risiken bei, um das Verhältnis zwischen Risikolage und Ertrag zu optimieren. Gegenmaßnahmen für potenzielle Risiken werden kontinuierlich diskutiert und überprüft. Spezifisch werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Dabei versteht die AL-KO GmbH das Risikomanagement als proaktiv und präventiv, um Risiken besser steuern zu können. Risiken werden in diesem Zusammenhang definiert als nachteilige Ereignisse, die sich aus potenziellen Gefährdungen ergeben, welche nur bedingt vorhergesehen und vermieden werden können. Risikoidentifikation, -analyse und -bewertungNachfolgend beschreiben wir die als wesentlich eingestuften Risiken, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsaktivitäten und -ziele ebenfalls negativ beeinflussen. Die Betrachtung basiert auf dem Nettoprinzip, bei dem die Risiken adressiert werden, die nach Durchführung bestehender Kontroll- bzw. Gegenmaßnahmen verbleiben. a) Makroökonomische & branchenspezifische RisikenKonjunkturelle und wirtschaftspolitische RisikenDie Weltwirtschaft steckt aktuell in einer schwierigen Phase. Das Management der AL-KO GmbH sieht große Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen weltwirtschaftlichen und geopolitischen Aussichten. Diese haben sich im vergangenen Jahr aufgrund verschiedener Faktoren, die sich alle noch weiter verstärken könnten, deutlich verschlechtert. Sowohl der Israel-Gaza-Konflikt als auch der Krieg in der Ukraine können sich negativ auf Absatzentwicklung, Produktionsprozesse sowie Einkaufs- und Logistikprozesse in den Unternehmensbereichen der AL-KO GmbH auswirken, beispielsweise durch Unterbrechungen der Lieferketten und der Energieversorgung oder durch Engpässe bei Handelswaren. Jeder der Konflikte könnte weiter eskalieren und sich auf andere Staaten ausweiten, einschließlich NATO-Staaten. Eine Ausweitung der Konflikte hätte direkte oder indirekte Auswirkungen auf die AL-KO GmbH und ihre Tochtergesellschaften. Zudem könnten Risiken aus anderen geopolitischen Spannungen (insbesondere in Zusammenhang mit dem Baltikum, Osteuropa, dem westlichen Balkan, China, Taiwan und dem Iran) entstehen. Eine Behinderung und Neudefinition internationaler Kooperationsabkommen könnten unser Geschäft negativ beeinträchtigen. In erster Linie könnte eine umfassende Entkopplung zwischen den USA und China, die mit zunehmenden Handelshemmnissen, Protektionismus, Sanktionen und insbesondere technischen Vorschriften einhergeht, zu weiteren Unsicherheiten an den Märkten und sinkendem Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen führen. Diese Risiken können sich direkt oder indirekt negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AL-KO GmbH und ihrer Tochterunternehmen auswirken. Die wirtschaftliche Situation der AL-KO GmbH und ihrer Tochterunternehmen ist insbesondere abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage und der konjunkturellen Entwicklung. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung fortlaufend überwacht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Entwicklungen kann somit zwar nicht beeinflusst werden, jedoch kann das Management der AL-KO GmbH auf diese Weise Maßnahmen treffen, welche die etwaigen negativen Auswirkungen reduzieren. Die Gesellschaft stuft dieses Risko als hohes Risiko ein. b) InvestitionsrisikenRisiken aus BeteiligungsveräußerungEs besteht das Risiko, dass die AL-KO GmbH aufgrund von Gewährleistungs- und Freistellungsvereinbarungen, die im Rahmen von Veräußerungen von Beteiligungen abgegeben werden müssen, in die Haftung genommen wird. Im Rahmen des Verkaufs von Beteiligungen könnten die AL-KO GmbH und ihre Portfoliounternehmen als Verkäufer zum Teil weitreichende Gewährleistungen hinsichtlich des Portfoliounternehmens und unter Umständen eine Freistellung für die Zeit ihrer Beteiligung zu zahlende Steuern zugunsten der Käufer abgeben müssen. Daneben könnte die AL-KO GmbH gezwungen sein, auch Freistellungen für bestimmte unternehmensspezifische Risiken abgeben zu müssen. Die Gesellschaft ist bestrebt, die Haftung aus solchen Gewährleistungen und Freistellungen auf einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises zu beschränken. Dies kann aber im Einzelfall nicht durchsetzbar sein. Die Gesellschaft stuft dieses Risiko als mittleres Risiko ein. c) FinanzrisikenFinanzierungs-, Liquiditäts- und KreditrisikenBis dato finanzierte die AL-KO GmbH ihre Geschäftstätigkeit überwiegend mit Eigenkapital. Die Beteiligungsgesellschaften nutzen hingegen auch Bankenfinanzierungen. Es besteht das Risiko, dass zukünftig Fremdkapital nicht jederzeit in der erforderlichen Höhe zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen aufgenommen werden kann oder die Refinanzierung über Fremdkapital ganz oder teilweise misslingt. Die Verfügbarkeit von attraktivem Fremdkapital wird maßgeblich beeinflusst durch interne Einflüsse, wie die aufgrund der Ertrags- und Finanzlage erfolgende Bonitätseinstufung durch den Markt oder die Fähigkeit des Managements im Umgang mit bestehenden und potenziellen Fremdfinanzierungsgebern, sowie externe Einflüsse, wie das allgemeine Zinsniveau am Markt, die Möglichkeit zur Refinanzierung und Verlängerung bestehender Verbindlichkeiten, die Kreditvergabepolitik der Banken und anderer Fremdkapitalgeber oder die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch professionelles Beteiligungscontrolling können die Finanz- und Liquiditätssituation geplant und prognostiziert und somit mögliche Engpässe antizipiert werden. Kreditrisiken, vor allem das Zinsniveau und die Fälligkeit von Kreditraten betreffend, können weitestgehend durch ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten sowie einer systematischen Kombination aus fixen und variablen Zinssätzen minimiert werden. Die Gesellschaft stuft dieses Risiko als mittleres Risiko ein. Steuerliche RisikenDie AL-KO GmbH ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu nachteiligen Änderungen kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftige Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen. Als Gegenmaßnahme in Hinblick auf steuerliche Risiken hat sich das professionelle Tax-Team der Muttergesellschaft der AL-KO GmbH bewährt, welches steuerliche Risiken projektbezogen überwacht und ein entsprechendes Tax-Compliance-Management-System implementiert hat. Aufgrund der thematischen Komplexität wird im Bedarfsfall auf die Unterstützung von externen Steuerexperten zurückgegriffen. Die Gesellschaft stuft dieses Risiko als geringes Risiko ein. d) IT-RisikenRisiken aus der Gestaltung und dem Betrieb von InformationssystemenUm einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind die AL-KO GmbH und ihre Tochtergesellschaften auf IT-Systeme angewiesen. Dabei bestehen auf jeder Ebene Risiken im Hinblick auf die IT-Systeme sowie die Daten in Cloud Computing Systemen. Es besteht das Risiko, dass externe Einflüsse, wie etwa Feuer, Blitzschlag, Störungen, Stromausfälle, Computerviren, Hacker-Angriffe und ähnliche Ereignisse sowie interne Einflüsse, wie etwa eine nicht sachgerechte Bedienung der Systeme, zu einem Datenverlust oder zu Betriebsstörungen oder -unterbrechungen aufgrund von teilweisen oder vollständigen Ausfällen der IT-Systeme führen. Dadurch können Kosten in einem erheblichen Umfang verursacht werden sowie nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftsablauf sowie auf Lieferanten- oder Kundenbeziehungen entstehen. Zudem besteht das Risiko, dass Daten über Kunden, Lieferanten sowie Preiskalkulationen durch unberechtigten Zugriff Unbekannter, Konkurrenten oder Mitarbeiter entwendet oder die IT-Systeme manipuliert werden. Die AL-KO GmbH kann dadurch Ansprüchen ausgesetzt sein und/oder einen erheblichen Reputationsschaden erleiden. Die IT-Verwaltung ist seit 2023 in einer Beteiligungsgesellschaft der AL-KO GmbH angesiedelt und betreut die IT-relevanten Themen für die Unternehmensgruppe professionell. Die Gesellschaft stuft dieses Risiko als mittleres Risiko ein. e) Risiken in den Bereichen Compliance & DatenschutzEs besteht das Risiko, dass sich das bei AL-KO bestehende Compliance-System als unzureichend erweist oder dass Mitarbeiter der AL-KO GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ungeachtet bestehender rechtlicher Vorschriften, interner Richtlinien oder Organisationsvorgaben zur Compliance und trotz entsprechender Schulungsmaßnahmen und Überprüfungen in- oder ausländische Rechtsvorschriften verletzen oder dass solche Handlungen nicht aufgedeckt werden. Ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z. B. Geldbußen und Strafen für AL-KO bzw. deren Organmitglieder oder Mitarbeiter, Steuernachzahlungen oder Schadenersatzansprüche Dritter gegen die AL-KO GmbH. Zudem kann die Reputation von AL-KO bei Veröffentlichung aufgedeckter Verstöße leiden. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, setzen die AL-KO GmbH und ihre Beteiligungen ein professionelles Compliance Management-System ein, welches sich unter anderem durch klare Richtlinien für Mitarbeiter (Compliance Richtlinie, Code of Conduct etc.) sowie E-Learnings (Code of Conduct und Informationssicherheit) auszeichnet. Die Gesellschaft stuft dieses Risiko als geringes Risiko ein. 3.2 Chancen der künftigen EntwicklungNachdem der Unternehmensbereich Automotive verkauft wurde, beziehen sich die Chancen auf den Unternehmensbereich Gardentech. Der Bereich Gardentech arbeitet an der Weiterentwicklung der eingeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die Trendthemen Digitalisierung und Akku-Geräte. Die Digitalisierungsmaßnahmen beziehen sich dabei auf die Produkte, die immer smarter werden, auf die Optimierung von Prozessen und auf ganz neue Geschäftsmodelle, die dadurch ermöglicht werden. Chancen für nachhaltige Umsatzsteigerungen werden im Umfeld von Smart Gardening sowie in der Optimierung des Angebots an Akku-betriebenen Geräten gesehen. Bei erfolgreicher Umsetzung der vorgenannten Themen erwartet die AL-KO GmbH an der Wertsteigerung des Unternehmensbereichs zu partizipieren. 3.3 GesamtbetrachtungInsgesamt sieht die AL-KO GmbH trotz der großen konjunkturellen und wirtschaftspolitischen Risiken insgesamt gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Geschäftsbereich Gardentech.
Kötz, 14. März 2024 AL-KO GmbH Geschäftsführung Peter Kaltenstadler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE), Kötz PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE), Kötz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE), Kötz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den LageberichtDer gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 14. März 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Martina Schaaf, Wirtschaftsprüferin Josip Grgic, Wirtschaftsprüfer Angabe gemäß § 328 HGBDer Jahresabschluss der AL-KO GmbH (vormals: AL-KO SE), Kötz, für das Geschäftsjahr 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2024 festgestellt worden. Der Bilanzgewinn 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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