Brandes
GmbH
Ebstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
230.689,00 |
214.565,00 |
| I.
Sachanlagen |
230.689,00 |
214.565,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.132,05 |
46.539,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.901,00 |
31.721,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.223,80 |
23.851,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
231,05 |
14.818,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
156,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
254.977,05 |
261.104,91 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
183.171,33 |
161.983,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
136.983,54 |
97.043,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.187,79 |
39.940,49 |
| B.
Rückstellungen |
9.289,61 |
44.303,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.946,11 |
54.641,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
51.802,71 |
45.498,31 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.570,00 |
176,66 |
| Summe
Passiva |
254.977,05 |
261.104,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht
entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen
Verhältnisse nicht wiedergegeben werden, liegen
nicht vor.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
nach § 274a und § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften erstellt.
1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorgaben
nach § 266 und § 275 HGB. Abweichungen zur
Gliederung des Vorjahres existieren nicht.
Die
Vorjahresbeträge der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des aktuellen
Wirtschaftsjahres
vergleichbar. Erläuternde Angaben sind nicht zu
machen.
2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich
vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind
Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge,
sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten
nicht verrechnet worden.
Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der
Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Eine
Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr
2016 bis zum Stichtag 04.07.2017 nicht.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Im
Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen bestimmt sind.
Angaben zu den in § 251 HGB bezeichneten
Haftungsverhältnissen sind nachstehend wie
folgt gesondert angegeben.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
existieren nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung und der
Einzelbewertung vollzogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben durch
die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich
zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3
und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.
Die
Rückstellungen wurden nach kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag angesetzt,
mit dem die Schuld zu erfüllen ist
(Rückzahlungsbetrag).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Wertberichtigungen wurden nach den Angaben der Gesellschaft
nicht gebildet.
In
fremder Währung geführte Geldkonten, sowie
Debitoren und Kreditoren existierten nicht. Es ist
entsprechend keine Grundlage für die
Währungsumrechnung anzugeben, § 284 Abs. 2 HGB.
II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den
Bilanzposten
1. Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung
ist daher nicht erfolgt.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
3.223,80 € (Vorjahr: 23.851,46 €).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB
existieren in in Höhe von 23.851,46 €.
Die Einbeziehung eines
Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.
2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für
laufende
Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und
Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht
gebildet.
Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249
Abs. 2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender
Steuernachzahlungen für Gewerbesteuer und
Körperschaftsteuer, sowie für Abschlusskosten
gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Restlaufzeit der
jeweiligen Verbindlichkeiten wurde in der Bilanz zu jedem
Verbindlichkeitsposten angegeben.
4. Weitere Informationen (Pflichtangaben)
Geschäftsführungsberechtigt ist der
Geschäftsführer Herr Dirk Ralf Brandes. Er
ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Beteiligungen an Unternehmen mit einer
Beteiligung von mindestens 20 % der Anteile (§
285 Nr. 11 i.V. m. § 288 HGB.) sowie eine
wechselseitige Beteiligung existieren nicht.
Ein Mutterunternehmen und damit ein
Konzernabschluss existieren nicht.
Ebstorf, den 04. Juli 2017
Dirk Ralf Brandes
|