PiLu Design GmbHLiquidiert

Im Hofteich 31, 76703 Kraichtal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 707376
Eingetragen
11.10.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit TextilienHerstellung von Spielwaren
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Das Design, die Produktion und der Vertrieb von Textilien, Spielzeug und technischen Produkten sowie die Vermittlung von Waren aller Art, insbesondere von Bauelementen und Heizstoffen. Des Weiteren die Beratertätigkeit und die Marketingtätigkeit in den vorbezeichneten Bereichen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Asta Karczag
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Asta Karczag
Kraichtal
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PiLu Design GmbH

Kraichtal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.024,00 4.365,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 669,00 1.560,00
II. Sachanlagen 2.355,00 2.805,00
B. Umlaufvermögen 8.194,16 8.534,08
I. Vorräte 3.100,00 3.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.927,57 2.440,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.166,59 2.793,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 334,56 34,56
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.998,70 5.536,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.551,42 18.470,34

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 35.536,70 29.646,26
III. Jahresfehlbetrag 1.462,00 5.890,44
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 6.998,70 5.536,70
B. Rückstellungen 1.155,60 878,24
C. Verbindlichkeiten 17.395,82 17.592,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.551,42 18.470,34

Anhang


für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PiLu Design GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt, ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB angewendet, dabei wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB berücksichtigt.
Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember 2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den Aufwendungen für den Erwerb auch die Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend linear und degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EstG).

Die Bewertung des gesamten Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedriger beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Informationen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.


Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 826,15 Euro (Vorjahr 826,15 Euro).


Das gezeichnete Kapital von 30.000,00 Euro wurde zum Nennbetrag angesetzt .

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.149,85 Euro (Vorjahr 3.592,10 Euro).

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
 - Forderungen 826,15 Euro (Vorjahr 826,15 Euro)

Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
 - Herr Ricardo Karczag
 - Frau Asta Blaskeviciute
Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Gegenüber den Organmitglieder besteht eine Forderung aus Gehaltsvorschüssen in Höhe von 599,31 Euro (Vorjahr 1.614,77 Euro).

Kraichtal, den 27.05.2011

PiLu Design GmbH

Ricardo Karczag              Asta Blaskeviciute

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2011 festgestellt.

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