PiLu Design
GmbH
Kraichtal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.024,00 |
4.365,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
669,00 |
1.560,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.355,00 |
2.805,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.194,16 |
8.534,08 |
| I.
Vorräte |
3.100,00 |
3.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.927,57 |
2.440,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.166,59 |
2.793,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
334,56 |
34,56 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.998,70 |
5.536,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.551,42 |
18.470,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.536,70 |
29.646,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.462,00 |
5.890,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.998,70 |
5.536,70 |
| B.
Rückstellungen |
1.155,60 |
878,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.395,82 |
17.592,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.551,42 |
18.470,34 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PiLu Design GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt,
ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG zu beachten. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB
angewendet, dabei wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB berücksichtigt.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum
1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember
2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem
Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden
diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB
fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen
wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Erläuterungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den
Aufwendungen für den Erwerb auch die
Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen
wurden abgesetzt.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend linear und
degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert
und voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00
übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt
und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs.
2a EstG).
Die Bewertung des gesamten Vorratsvermögens
erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit
am Bilanzstichtag ein niedriger beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Informationen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 826,15 Euro (Vorjahr
826,15 Euro).
Das gezeichnete Kapital von 30.000,00 Euro wurde zum
Nennbetrag angesetzt
.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.149,85 Euro
(Vorjahr 3.592,10 Euro).
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
- Forderungen 826,15 Euro (Vorjahr 826,15 Euro)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Herr Ricardo Karczag
- Frau Asta Blaskeviciute
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Gegenüber den Organmitglieder besteht eine
Forderung aus Gehaltsvorschüssen in Höhe von
599,31 Euro (Vorjahr 1.614,77 Euro).
Kraichtal, den 27.05.2011
PiLu Design GmbH
Ricardo
Karczag
Asta Blaskeviciute
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2011 festgestellt.
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