Terminal Verwaltungsgesellschaft OS mbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Lüttkemöller seit 7.12.2022 | Prokura |
Thomas Sundag seit 7.12.2022 | Prokura |
Tino Diplom-Ökonom Schmelzle seit 11.7.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWO Netz GmbHOsnabrückJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des UnternehmensDie SWO Netz GmbH (nachfolgend SWO Netz) betreibt und bewirtschaftet die örtlichen Strom- und Gasnetze. Neben dem Stadtgebiet Osnabrück zählt auch das Gasverteilnetz der Gemeinde Menslage zum Netzgebiet der SWO Netz. Die SWO Netz hat den Netzbetrieb der Strom- und Gasnetze der Gemeinde Wallenhorst zum 01.01.2024 übernommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden hierfür vorbereitende Tätigkeiten durchgeführt. Das Vertragsmodell der SWO Netz sieht vor, dass die kaufmännischen und sonstigen Dienstleistungen als zentrale Dienste (Shared Services) von der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück (nachfolgend SWO AG), und die Messdienstleistungen von der smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück (nachfolgend smartOPTIMO), erbracht werden. Im Rahmen der Verträge über Asset-Management-Leistungen erbringt die SWO Netz darüber hinaus Dienstleistungen für die Geschäftsfelder Entwässerung, Wasser, Telekommunikation und Straßenbeleuchtung für die SWO AG. Zum Jahresende waren bei der SWO Netz insgesamt 417 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Der Mitarbeiter:innenbestand lag damit auf dem Niveau des Vorjahres (416). Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag bei 42,0 Jahren (Vorjahr: 41,9). II. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und soll die Grundlagen legen, dass Deutschland klimaneutral wird. Der Ausbau der erneuerbaren Energien steht dabei im Mittelpunkt, so dass die Energieversorgung klimaverträglicher und unabhängiger von fossilen Energieimporten werden soll. Dies erfordert einen intensiveren Ausbau des Stromnetzes in Deutschland. Im Zuge des Ausstiegs aus der Atomkraft und der Kohleverstromung und dem zugleich zu erwartenden steigenden Energieverbrauch durch Elektromobilität und Wärmepumpen wird der Stromnetzausbau bedeutend sein. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt, in dem das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden soll. Die BNetzA soll zukünftig umfängliche Festlegungskompetenzen in der Regulierung der Netzentgelte erhalten und für den Erlass bundesweit einheitlicher Festlegungen zuständig sein. Smart Meter Rollout: Seit Juli 2017 werden moderne Messeinrichtungen nach den Vorgaben des MsbG eingebaut. Mit Erreichung der Dreijahresfrist seit Rolloutstart ist der 10 % Pflichteinbau auch von der SWO Netz umzusetzen. Die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Rollout intelligenter Messsysteme, erteilt im Januar 2020, galt als Startschuss für den weiteren Ausbau von Smart Metern (intelligente Messsysteme). Dass diese aber noch einige Mängel offenbarte, sorgte im Markt für Unsicherheit und hemmte den Ausbau. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) nimmt die Thematik nun wieder Fahrt auf. Mit dem Inkrafttreten im Mai 2023 werden die Weichen für einen beschleunigten Smart Meter Rollout gestellt und gleichzeitig wird Rechtssicherheit geschaffen. Das Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung hat die Klimaschutzvorgaben verschärft und normiert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Vor dem Hintergrund, dass bis 2045 die Versorgung mit Erdgas gänzlich eingestellt werden soll, stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des deutschen Erdgasnetzes. Die BNetzA hat mit Beschluss vom 08.11.2022 die Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU) für Gasversorgungsnetzbetreiber veröffentlicht. Mit dieser Festlegung ermöglicht die BNetzA den Netzbetreibern die Wahl verkürzte kalkulatorischen Nutzungsdauern, die nicht über das Jahr 2045 hinausreichen, anzusetzen. Die Regelungen gelten für Anlagengüter in der Gasversorgung, die ab dem 01.01.2023 aktiviert werden. Hierdurch wäre für diese Anlagen, bei Ausübung des Wahlrechts, eine vollständige Refinanzierung gewährleistet. Die Beschlusskammern 6 und 8 der BNetzA haben die beiden Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG festgelegt. Mit den Festlegungen, die ab dem 01.01.2024 gelten, soll der Weg für eine kurzfristige Integration einer großen Zahl neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeicher in die Niederspannungsnetze geebnet werden. Die Beschlusskammer 8 hat Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung für Verbraucher:innen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen entwickelt. Inhalt der Festlegung ist, dass der Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern darf. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär absenkt. Im Gegenzug ist eine Reduzierung der Netznutzungsentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorgesehen. GeschäftsverlaufIn den letzten Jahren hat die SWO Netz wesentliche Fortschritte in der Entwicklung einer zukunftsorientierten Netzinfrastruktur gemacht. Im Geschäftsjahr 2023 wurde dieser wichtige Schritt weitergeführt, indem die SWO Netz die strategische Optimierung des Stromversorgungsnetzes durch eine umfassende Zielnetzplanung des Vorjahres erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Planung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der darauf abzielt, eine effiziente Netzstruktur zu schaffen, die auf die zukünftigen Anforderungen der Energieversorgung ausgerichtet ist. Dabei wurden insbesondere Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität, elektrische Wärmetechnologien, Lademanagement und Photovoltaikanlagen berücksichtigt und Szenarien transparent dargestellt. Aus dem Zielnetz werden fortlaufend Maßnahmen zum Ausbau- und Umbau der Netze abgeleitet, von denen sich mittlerweile einige in der Umsetzungsphase befinden. Eine große Herausforderung für die SWO Netz stellen die steigenden Kosten und Lieferzeiten im Baugeschäft dar. Die Inflation und gestörte Lieferketten sorgen für steigende Baukosten in nahezu allen Gewerken. Die Nachfrage nach Bauleistungen übersteigt das Angebot an vorhandenen Kapazitäten bei den Tiefbaufirmen. Eine leichte Entspannung zwischen Angebot und Nachfrage zeichnet sich aktuell am Markt ab. Verstärkt hinzugekommen sind darüber hinaus die Herausforderungen im Umgang mit Lieferengpässen oder stark verlängerten Lieferzeiten bei erforderlichen Baumaterialien. Dabei betreffen die steigenden Baukosten nicht nur den Neubau, sondern auch Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Netz- und Anlageninfrastruktur. Gleichzeitig tätigt die SWO Netz Investitionen in die Infrastruktur, um den zukünftigen Anforderungen zu begegnen. Als Beispiel sind die erheblichen Investitionen in den Glasfaserausbau in Osnabrück genannt, die eine erhöhte Tiefbaukapazität erfordern. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenUmsatzerlöse und Jahresergebnis vor Gewinnabführung an die SWO AG gehören zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren im Rahmen der Steuerung der SWO Netz: scroll
Die wesentlichen Gründe für das höhere Jahresergebnis vor Gewinnabführung im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum Plan 2023 liegen in der Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Personalaufwendungen, die niedriger ausfielen als ursprünglich geplant. Ferner sind unerwartete Ergebniseffekte durch höhere sonstige betriebliche Erträge entstanden. Die über dem Planwert liegenden Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den gestiegenen spezifischen Strom- und Gasnetzentgelten. Neben finanziellen Leistungsindikatoren sind auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für die SWO Netz von Bedeutung. So ist die SWO Netz als Infrastrukturunternehmen in der Stadt Osnabrück wesentlicher Leistungsträger für die alltäglichen Bedürfnisse der Bürger:innen in Osnabrück. Für Endkunden:innen ist die ständige Verfügbarkeit insbesondere von Strom, Gas und Wasser enorm wichtig. Unterbrechungen beeinträchtigen direkt die Lebensqualität in Osnabrück. Somit ist die Versorgungssicherheit der zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikator, der über das Qualitätselement zumindest in der Stromverteilung einen direkten Einfluss auf finanzielle Leistungsindikatoren aufweist. Die SWO Netz hat sich das Ziel gesetzt, den bundesweiten Durchschnittswert nicht zu überschreiten, der jährlich von der BNetzA ermittelt wird. Für die Niederspannung weist die SWO Netz im Jahr 2022 einen SAIDI von 1,2 min/a (bundesweiter Durchschnittswert: 2,2 min/a) auf. Für die Mittelspannung zeigt sich in 2022 einen ASIDI von 0,8 min/a (bundesweiter Durchschnittswert: 10,0 min/a). ErtragslageDer Gesamtumsatz der SWO Netz betrug im Jahr 2023 insgesamt 154,1 Mio. € (Vorjahr 152,9 Mio. €). Die Verteilung des Gesamtumsatzes auf die einzelnen Bereiche ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: scroll
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Technische Netze (Telekommunikation / Straßenbeleuchtung), Dienstleistungen und gMSB Der Anstieg der Umsätze in der Strom- und Gasverteilung um 5,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der spezifischen Netzentgelte, die die rückläufigen Verbräuche überkompensiert haben. Die Ausspeisungen im Stromnetz sind im Berichtsjahr um 4,3 % auf 652,3 GWh gesunken. Die Ausspeisungen im Gasnetz betrugen im Berichtsjahr 1.428,9 GWh (Vorjahr 1.534,7 GWh). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die absatz- und witterungsbedingten Schwankungen zurückzuführen. Im Strom- und Gasbereich bestehen Mindererlöse auf dem Regulierungskonto, die in den Folgejahren nachgeholt werden. Beide Sparten werden durch die Rahmenbedingungen der Anreizregulierung und den damit verbundenen Instrumenten (u. a. Regulierungsperioden) geprägt. In den Bereichen Wasser, Entwässerung & Sonstiges sind die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr in Summe um 4,1 Mio. € niedriger ausgewiesen. Der Rückgang begründet sich aus gesunkenen Leistungen in der Telekommunikation (Glasfaserausbau) und in der Entwässerung, denen gestiegene Leistungen im Wasser gegenüberstehen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 44,2 Mio. € (Vorjahr 38,8 Mio. €). Der Anstieg ist insbesondere durch gestiegene vorgelagerte Netzentgelte und die höheren Strombezugskosten für Netzverluste zu begründen. Der Aufwand für bezogene Leistungen von 44,2 Mio. € (Vorjahr 50,0 Mio. €) setzt sich vor allem aus Netzdienstleistungen zur Planung, Bau sowie dem Betrieb der Netze zusammen. Der Rückgang im Jahr 2023 um rund 5,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ergibt sich, analog zu den gesunkenen Umsatzerlösen, überwiegend durch niedrigere Fremdleistungen im Netz- und Anlagenbau der Entwässerung und Telekommunikation. Der Personalaufwand betrug 30,3 Mio. € (Vorjahr 30,0 Mio. €) und ist aufgrund der konstanten Mitarbeiteranzahl auf Vorjahresniveau. Die leichte Steigerung ist im Wesentlichen durch die Inflationsausgleichsprämie zu begründen. Der im Dezember 2013 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit der SWO AG ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen aus der Gewinnabführung in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €) ausgewiesen. Im Bereich gMSB ist ein Verlust vor Ergebnisabführung in Höhe von 108,9 T€ entstanden (Vorjahr Verlust 197,6 T€). FinanzlageDie Kapitalflussrechnung weist die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie den Finanzmittelbestand aus. Die Liquidität wird insbesondere über den mit der SWO AG bestehenden Cashpooling-Vertrag sowie durch Bankkredite sichergestellt. scroll
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 29.262 T€. Wesentliche Einflussfaktoren waren insbesondere die Stichtags- und abrechnungsbedingten Veränderungen bei den Forderungen sowie den Verbindlichkeiten. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist weiterhin negativ und nahm um 2.496 T€ auf nunmehr -18.865 T€ zu. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf geringere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist um 31.925 T€ auf -4.518 T€ gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Einzahlungen aus einer Darlehensaufnahme des Vorjahres und dem Unterschiedsbetrag zwischen Vorabgewinnausschüttung und Jahresergebnis. Insgesamt ergab sich eine Minderung des Finanzmittelbestandes von 247 T€ auf 71 T€. Dieser setzt sich aus Bankguthaben zusammen. InvestitionenDie Investitionen der SWO Netz als 100 %ige Tochter der SWO AG belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 19,0 Mio. €. Investiert wurde im Wesentlichen in Sachanlagen der Sparten Strom- und Gasnetz. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der getätigten Investitionen auf die einzelnen Sparten des Unternehmens: scroll
Die Investitionen in die Erneuerung und Erweiterung der Infrastruktur und der technischen Anlagen der Strom- und Gasnetze dienen dem Erhalt und der technischen und wirtschaftlichen Optimierung im Rahmen der langfristigen Asset-Strategie der SWO Netz. Das Investitionsvolumen im Jahr 2023 ist insgesamt um 2,6 Mio. € gegenüber 2022 zurückgegangen. VermögenslageDie Bilanzsumme der SWO Netz hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 182,0 Mio. € erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 1,9 %. Das Anlagevermögen wuchs insbesondere durch Investitionen in das Sachanlagevermögen. Die Investitionen erfolgten im Wesentlichen zwecks Erneuerung und Erhaltung der Infrastruktur und der technischen Anlagen im Strom- und Gasnetz. Das Umlaufvermögen (inkl. Rechnungsabgrenzungsposten) ist gegenüber dem Vorjahr um 6,3 Mio. € gesunken. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag 0,1 Mio. €. Die Verringerung um 7,9 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung in den Verrechnungen zwischen der SWO Netz und der SWO AG. Diese Verrechnungen führen im Geschäftsjahr insgesamt zu einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 10,9 Mio. €. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 2,1 Mio. € aufgrund eines Vorsteuerüberhangs zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden planmäßig um 2,9 Mio. € getilgt und betragen zum Bilanzstichtag 63,8 Mio. €. Die Investitionen in das Anlagevermögen wurden überwiegend fremdfinanziert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,0 Mio. € resultiert vorrangig aus den gesunkenen Materialaufwendungen. Zum Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (verbundenes Unternehmen) sei auf die Ausführungen zur Veränderung der Aktiva verwiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind aufgrund einer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr um 3,2 Mio. € gesunken (Vorsteuerüberhang im Geschäftsjahr). Die Liquidität der Gesellschaft ist durch Fremdmittel sowie die Zugehörigkeit zum Stadtwerke Osnabrück-Konzern abgesichert. Im Rahmen des Cash-Poolings werden Forderungen gegen die SWO AG in Höhe von 90 T€ ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital führt, zusammen mit der Kapitalrücklage sowie dem Gewinnvortrag, unverändert zu einem Eigenkapital von insgesamt 80,1 Mio. €. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen LageDie SWO Netz blickt auf ein anspruchsvolles, aber dennoch erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. In einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld gelang es, den Ergebnisbeitrag aus Konzernsicht weiterhin auf einem positiven Niveau zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der sich nach wie vor verändernden Rahmenbedingungen in der Anreizregulierung bewegten sich die wesentlichen Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 auf einem weiterhin guten Niveau. III. Angabe zur Rechnungslegung nach EnWGFür eine ordnungsgemäße Entflechtung hat die SWO Netz jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach §6b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu den Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem die Stromverteilung, die Gasverteilung und das Geschäftsfeld gMSB. Die Tätigkeitsabschlüsse sind mit dem geprüften Jahresabschluss beim Unternehmensregister zur Veröffentlichung einzureichen. Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 erfüllt die SWO Netz die Berichtspflicht gem. § 6b EnWG. In der internen Rechnungslegung wird gemäß § 6b EnWG die Auswertbarkeit der Tätigkeiten der Strom- und Gasverteilung, für andere Tätigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strom- und Gassektors sowie der Tätigkeit gMSB sichergestellt. Darüber hinaus werden in den genannten Tätigkeiten entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. IV. PrognoseberichtIn den kommenden Jahren wird sich die SWO Netz mehreren Herausforderungen stellen, die jeweils externen Ursprung haben. Ein wesentlicher Aspekt ist die durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) angestoßene Transformation des Wärmemarktes, bedingt durch die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung, welche eine umfassende Dekarbonisierung vorsehen. Im Zuge dieses Wandels möchte sich die SWO Netz als zentraler Akteur im Bereich erneuerbarer Gase etablieren. Neben Wasserstoff werden diverse erneuerbare Gasquellen in Betracht gezogen, um eine breitere Basis für die zukunftsfähige Energieversorgung zu schaffen. Die SWO Netz geht bei den Anlagen des Hochdruck-Transportnetzes und bei den weiteren Anlagen (Mittel- und Niederdruckverteilnetz sowie deren Hausanschlüsse) von einem wahrscheinlichen Weiterbetrieb aus. Die energiepolitischen Veränderungen werden fortlaufend beobachtet und jährlich neu bewertet. Im Zuge dieser Entwicklung arbeitet die SWO Netz in einem Projekt mit der Stadt Osnabrück zusammen, um einen kommunalen Wärmeplan und ein strategisches Zielnetz zu entwickeln. Dieses zielt darauf ab, ein operatives, neues Wärmegeschäft aufzubauen und die Wärmesparte langfristig zu sichern. Die Nutzung des Stromnetzes ist durch die Energiewende volatiler geworden und die bestehenden Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken durch Übertragungsnetzbetreiber reichen zukünftig für die Systemstabilität nicht mehr aus. Seit Oktober 2021 werden auch die nachgelagerten Netzbetreiber in das System der präventiven Netzmaßnahmen in Form des Redispatch 2.0 eingebunden. Die SWO Netz ist in ihrer Funktion als Schnittstelle zwischen den im eigenen Netz befindlichen Erzeugungsanlagen und den vorgelagerten Netzbetreibern mit neuen Aufgaben betraut. Zu diesen zählen die Erstellung von Energieerzeugungsprognosen und der Austausch von relevanten Daten mit anderen Netzbetreibern. Die Umsetzung einer Redispatch-Maßnahme (Regelungen von Erzeugungsanlagen) betrifft vor allem die Netzführung, Abrechnung und Bilanzierung. In den betroffenen Organisationseinheiten wurden dafür neue Prozesse geschaffen und bestehende angepasst. Aufgrund der Komplexität des Redispatch 2.0 wurde mit dem vorgelagerten Netzbetreiber ein operativer Test erfolgreich durchgeführt. Damit ist die SWO Netz vollständig im Produktivbetrieb. Das Projekt wird zeitnah beendet und Weiterentwicklungen der Prozesse und Systemschnittstellen in die Linie übergeben. Ein weiterer Fokus in 2024 liegt in den Rollout-Fähigkeiten für intelligente Messsysteme durch IT-Systeme und Prozesse der SWO Netz. Durch Unterstützung mit Partnern, wie die peerOS GmbH, werden zukünftige eins zu n Lösungen entwickelt. Dabei ist ein Gateway in der Lage Daten von mehreren Zählpunkten zu empfangen, auszulesen und Steuerbefehle umzusetzen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die finanziellen Leistungsindikatoren folgende Entwicklung erwartet: scroll
Die geplanten Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2024 liegen um 4,8 Mio. € über denen des Berichtsjahres. Ein Effekt liegt in den gestiegenen spezifischen Netzentgelten in den Sparten Strom und Gas begründet, die sich durch gestiegene Netzkosten im Wesentlichen ergebnisneutral darstellen. Für das Jahr 2024 prognostiziert die SWO Netz vor Gewinnabführung an die SWO AG ein positives Jahresergebnis von 3,3 Mio. €, das somit 1,7 Mio. € unter dem Niveau des Berichtsjahres 2023 liegt. Dieser Ergebnisrückgang ist insbesondere auf eine höhere Zinsbelastung und die Entwicklungen im Personalbereich (Tarifanpassungen) zurückzuführen. Es besteht weiterhin das Ziel, die höchstmögliche Versorgung - als zentraler nichtfinanzieller Leistungsindikator - auch im Jahr 2024 sicherzustellen. V. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagement und Risiken der zukünftigen GeschäftsentwicklungDie SWO Netz ist in das Risikomanagementsystem der SWO AG integriert. Alle betrieblichen Risiken werden von den operativen Unternehmensbereichen identifiziert, dokumentiert und hinsichtlich ihrer Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die beiden Merkmalsausprägungen "Risikohöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" werden im Risikobericht zu einem Risikopotenzial verdichtet. Dieses Risikopotenzial ermöglicht eine Skalierung aller Risiken und somit eine dementsprechende Einordnung der Risiken. Die Risikobetrachtung beschränkt sich nicht nur auf das laufende Jahr, sondern berücksichtigt auch den mittelfristigen Fortbestand der Netzgesellschaft. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt gegenüber der Geschäftsführung der SWO Netz mittels eines regelmäßigen Berichtswesens. UmfeldrisikenUmfeldrisiken können beispielsweise aus einer für die SWO Netz ungünstigen Veränderung von (geo-)politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen resultieren. Die aktuellen Umfeldrisiken mit dem stärksten Effekt auf die SWO Netz sind die Auswirkungen der anstehenden Energiewende sowie regulatorische Risiken. Diese wirken entweder direkt auf die Berichtsgesellschaft oder indirekt wie z. B. über eine steigende Inflation, die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage sowie die steigenden Kosten der Fremdfinanzierung. Risiken aus der EnergiewendeIm Rahmen der Dekarbonisierung und der damit verbundenen Energiewende ist in den nächsten Jahrzehnten ein Ende des Verbrauchs von Erdgas als fossiler Energieträger zu erwarten. Daraus kann eine reduzierte Nutzungsdauer der bereits verlegten und neu zu erstellenden Erdgasinfrastruktur resultieren. Aktuell bestehen auf der politischen Ebene Unsicherheiten bezüglich des Zeitpunkts der Stilllegung des Gasnetzes. Unter der Prämisse besteht das Risiko eines früheren Ausstieges vor dem Jahr 2045. Mit der Annahme eines Ausstieges bis zum Jahr 2035 entstünden höhere Kosten in der Höhe der Restwerte, die sich auf die restliche (verkürzte) Nutzungsdauer verteilen würden. In Bezug auf das Gasnetz besteht die Gefahr, dass bei Bestandsanlagen ab dem Gasausstieg eine Berücksichtigung in der Erlösobergrenze durch die BNetzA nicht genehmigt wird. Die Prüfung neuer Einsatzmöglichkeiten (z.B. teilweise Umbau zur Wasserstoffinfrastruktur) sind mögliche Lösungsansätze, um das o.g. Risiko langfristig zu minimieren. Die langfristig prognostizierte Zunahme von privaten Elektrofahrzeugen führt im Netzbereich zum Risiko von erhöhten Maßnahmenkosten/Investitionen durch unvorhergesehene Netzverstärkungen. Als Gegenmaßnahme sind unter anderem laufende Beobachtungen der Elektromobilitätsentwicklung, die abgeschlossene Studie zur Zielnetzplanung (Szenarien), Anpassungen der Planungsgrundsätze und Testdurchführungen von Lastmanagement angegangen worden. Regulatorische RisikenDie im Rahmen der Anreizregulierung erfolgte regulatorische Festsetzung der Erlösobergrenzen im Strom- bzw. Gasbereich führt weiterhin zu einem erhöhten Druck auf die Ertragslage des Netzbereichs. Durch Strategieüberarbeitung und Effizienzverbesserungen sowie intensives Kostenmanagement wird diesem Einschnitt begegnet. Insbesondere die Investitionszyklen und laufenden Unterhaltungsaufwendungen im Netzbereich unterliegen einem stetigen und nachhaltigen Monitoring. Gegenläufige Preissteigerungen, vor allem im Bereich Bau und Montage, stehen diesem Effizienzdruck entgegen. Demographische RisikenDie Auswirkungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels stellen die SWO Netz vor große Herausforderungen. Es wird zunehmend schwieriger, die für den Betrieb der Netze benötigten qualifizierten Fachkräfte zu akquirieren. Die SWO Netz steuert diesem Risiko durch gezielte Maßnahmen entgegen, wie beispielsweise die Fortführung der Personalentwicklung, Förderung der Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeiten. Aufgrund der hohen Anzahl von altersbedingten Abgängen in den nächsten Jahren besteht das Risiko, dass viele Fachkräfte aus dem Unternehmen kurzfristig ausscheiden werden und das aufgebaute Wissen gegebenenfalls nicht weitergegeben werden kann. Als Gegensteuerungsmaßnahme ist eine zielgerichtete Nachfolgeplanung (je nach Stellenanforderung und Qualifikation bzw. Erfahrung der potenziellen Nachfolger) eingeführt worden. Leistungswirtschaftliche RisikenGlasfaserausbauAufgrund von Unsicherheiten der Verbraucher (z.B. Belastungen durch erhöhte Energiepreise) erfolgt der Ausbau des Glasfasernetzes in dem Bereich Telekommunikation langsamer als geplant. Kontinuierliche Beobachtung der Vermarktungszahlen und ggf. Unterstützung durch Marketingmaßnahmen (Werbung für Glasfaser), um Anschlussquoten zu erhöhen, sollen der vorherrschenden Entwicklung der schwer kontrollierbaren Marktbedingungen entgegenwirken. Materialbeschaffung und KostensteigerungenBei der Lieferung einiger Netzmaterialien für die Sparten Strom und Gas kommt es aktuell zu langen Lieferzeiten und Engpässen in der Materialversorgung. Hintergründe sind die sehr volatilen Marktbedingungen. Dadurch sind die globalen Lieferketten gestört, was Produktionsbehinderungen durch Knappheit bei Rohstoffen und Vormaterialien zur Folge hat. Es ist davon auszugehen, dass die beschriebene Problematik noch einige Zeit anhält. Im Mittel stagnieren die Preise derzeit auf einem hohen Niveau, weitere Schwankungen können jederzeit eintreten. Ein erheblicher Teil der Bedarfe wird durch Rahmenverträge abgedeckt. Durch eine auf Versorgungssicherheit ausgerichtete Beschaffungsstrategie sowie eine möglichst frühzeitige Planung der Materialbedarfe wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Risiken dieser schwer kontrollierbaren Marktbedingungen zu begrenzen. IT-RisikenDurch den fortgeschrittenen und stetig wachsenden Angriff auf IT-Systeme besteht ein höheres Risiko einer Betriebsstörung. Die SWO Netz betreibt daher ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Das ISMS muss kontinuierlich auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft werden und einen ständigen Verbesserungszyklus unterlaufen. Um den neuen Anforderungen nachzukommen, werden die Systeme des Netzleitsystems ausgetauscht und eine Erkennung (z.B. von Anomalien) integriert. Vor dem Hintergrund stetig steigender Cyber-Risiken wird die Risikolage regelmäßig im SWO Konzern überprüft. Betriebstechnische RisikenInsbesondere die langjährigen Investitionszyklen und die laufenden Unterhaltungsaufwendungen im Netzbereich unterliegen einem stetigen und nachhaltigen Monitoring. Großtechnischen Störungen, die sich in den einzelnen Bereichen mit komplexen und betriebswichtigen Netzen und Anlagen ergeben können, wird durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt. Durch die Anwendung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Zertifizierungen, Mitarbeiteninnenschulungen und Qualitätskontrollen sollen neben dem Wartungs- und Instandhaltungsmanagement die technisch-operativen Risiken begrenzt und die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleistet werden. Der Gefahr eines Personen- /Vermögensschadens wird durch den Abschluss entsprechender Versicherungen begegnet. Trotzdem kann es beispielsweise durch Materialmängel bei verbauten Netz- und Anlagenteilen zu technischen Ausfällen kommen. Dem Risiko, aufgrund der Nichtbeachtung der Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung mit einem Bußgeld belegt zu werden, wird mit einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, organisatorischen Regelungen, Mitarbeiteninnenschulungen sowie internen Kontrollmaßnahmen begegnet. Finanzwirtschaftliche RisikenDem Risiko einer nicht fristenkongruenten oder in ihrer Höhe nicht ausreichenden Unternehmensfinanzierung wird grundsätzlich mit dem Abschluss entsprechend langfristiger Finanzierungsverträge im SWO Konzern begegnet. Die Arbeitnehmer:innen der SWO Netz erhalten aufgrund von Einzahlungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in die Zusatzversorgungskasse der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einen Anspruch auf eine betriebliche Zusatzrente. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL erfolgt im Umlageverfahren mit der Folge, dass für zukünftige Versorgungslasten Unterdeckungen bestehen können. Im Falle der Insolvenz der VBL würden aus den mittelbaren Verpflichtungen unmittelbare Verpflichtungen des SWO Konzerns für die bei der VBL versicherten Mitarbeiterinnen entstehen. Gesamteinschätzung der RisikenBestehenden Risiken wird durch gezielte Maßnahmen, laufende Steuerung und Versicherungen entgegengesteuert. Unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Risiken und der Maßnahmen zur Risikobewältigung ist nach unseren derzeitigen Einschätzungen eine Bestandsgefährdung der SWO Netz nicht zu erkennen. Chancen der zukünftigen GeschäftsentwicklungAuf die Geschäftsentwicklung der SWO Netz wirkt eine Vielzahl von internen und externen Faktoren. Diese können sowohl Risiken als auch Chancen für die Gesellschaft darstellen. Als direkter Betreiber oder Ermöglicher innovativer Energieinfrastrukturen steht die SWO Netz an der Front der Energiewende. Die Implementierung und das Management von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, die Bereitstellung von Flexibilitätsdiensten sowie die Rolle als Verbrauchsdatenmanager sind Beispiele, wie traditionelle Geschäftsfelder transformiert und neue Wachstumspotenziale geschaffen werden. Die SWO Netz erkennt bedeutende Wachstumschancen im Bereich der Breitbandinfrastruktur und Wärmeversorgung, die entscheidend für die nachhaltige und effiziente Energiezukunft sind. Diese Entwicklungen gehen Hand in Hand mit der Strategie zur Netzautomatisierung und Digitalisierung, um eine technisch und wirtschaftlich optimierte Versorgung zu garantieren. Der verstärkte Einsatz von Internet der Dinge (loT)-Technologien spielt eine zentrale Rolle in dem Bestreben, die Effizienz der Infrastruktur zu steigern und den Kunden:innen einen Mehrwert zu bieten. Darüber hinaus unterstützt die SWO Netz den Transformationsprozess und positioniert sich als zukunftsorientierter Verteilnetzbetreiber. Sie baut auf den Fortschritten des vergangenen Jahres auf, wie der abgeschlossenen Zielnetzplanung im Stromsektor, die den Weg für zukünftige Herausforderungen ebnet. Die Implementierung eines Asset Management Systems in Anlehnung an den Standard DIN ISO 55001 wird erwartete Prozessverbesserungen bringen. Zudem ermöglichen vielversprechende neue Geschäftsfelder wie Wärme, Glasfaser und intelligente Messeinrichtungen, neue Einnahmequellen zu generieren und ihre Marktposition zu stärken.
Osnabrück, den 15. März 2024 Tino Schmelzle, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie SWO Netz GmbH mit Sitz in Osnabrück ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 206510 eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Darüber hinaus wurde das gesetzliche Gliederungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Betriebsergebnis" erweitert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Allgemeine AngabenDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gern. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der AktivpostenImmaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet und nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear um planmäßige Abschreibungen gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitpunkt der Herstellung entfallen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden einzelwertberichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen verrechnet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern darstellen, wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen verrechnet. Eine Ausnahme stellt das Cash-Pooling dar, welches aus dem Netting herausgenommen wurde. Das Altersteilzeitguthaben (auf Bankkonten angelegte flüssige Mittel) gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen. Dieses Deckungsvermögen ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit der Rückstellung für Altersteilzeit saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis von Mitteilungen des Versicherers mit dem jeweiligen Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der PassivpostenDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen aus beitragsorientierten Leistungszusagen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Abzinsung erfolgt aufgrund des § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Entgelt- und Rentensteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag, der sich nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung auf Grundlage des 10-Jahres-Durchschnittzinssatzes sowie auf Grundlage des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt, beträgt T€ 1,8. Abweichend von diesen Grundsätzen werden kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungsansprüche bewertet, da sie wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln sind. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und werden daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert. Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines individuellen Rechnungszinssatzes in Abhängigkeit von der individuellen Duration der Altersteilzeitverpflichtung, der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlicht wurde, und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der Mittelwert der verwendeten Zinssätze beträgt 1,02 % p. a. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde eine jährliche Steigerung der Entgelte und Aufstockungsbeträge von jeweils 2,50 % p.a. zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Es wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Danach ergibt sich ein Zinssatz von 1,74 %. Aufgrund eines vereinbarten Schuldbeitritts mit der Stadtwerke Osnabrück AG sind keine sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Osnabrück AG (Organträger) werden diese dort ermittelt und angegeben. 4. Erläuterungen der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die von den Lieferanten geleisteten Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Energienetznutzung in Höhe von T€ 5.240 (Vorjahr T€ 4.515) abgesetzt. Der nach der Saldierung verbleibende Betrag aus erhaltenen Anzahlungen beträgt T€ 144 und wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen (Vorjahr T€ 1.508). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zusätzlich bestehen aus einem Cash-Pooling-Vertrag Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 90 (Vorjahr T€ 39) und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen einen Umsatzsteuererstattungsanspruch. Ansprüche aus im Folgejahr abziehbarer Vorsteuer in Höhe von T€ 1.355 (Vorjahr T€ 1.295) entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Bei den Pensionsrückstellungen aus beitragsorientierten Leistungszusagen und den Rückstellungen für Altersteilzeitguthaben wurden Verrechnungen mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen, die sich wie folgt zusammensetzen: scroll
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Die Erträge aus dem Deckungsvermögen T€ 13,1 wurden mit den Aufwendungen in Form von Zinszuführungen T€ 17,0 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anteilig saldiert. Der sich ergebende Saldo in Höhe von T€ 3,9 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen vor Verrechnung aus Schuldbeitritt enthalten: scroll
Aufgrund eines vereinbarten unentgeltlichen Schuldbeitritts mit der Stadtwerke Osnabrück AG sind keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel: scroll
(Die Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an.) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (der Gesellschafter ist auch gleichzeitig verbundenes Unternehmen) betreffen wie im Vorjahr sowohl Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch die geleisteten Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Energienetznutzung. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden um Abschlagszahlungen für noch nicht abgerechnete Energienetznutzung in Höhe von T€ 5.240 (Vorjahr T€ 4.515) gemindert, die von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt wurden. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 133 (Vorjahr T€ 5) enthalten. 5. Erläuterungen der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Technische Netze (Telekommunikation und Straßenbeleuchtung), Dienstleistungen und
gMSB In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse insbesondere aus der Stromnetznutzung in Höhe von T€ 47 (Vorjahr T€ -194) enthalten. In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind periodenfremde Aufwendungen im Wesentlichen aus den verschiedenen Jahresabrechnungen 2022 u. a. der Umlage nach §19 StromNEV und aus der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas in Höhe von T€492 (Vorjahr T€ 302) enthalten. 6. Sonstige Angabena) MutterunternehmenDie OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Osnabrück, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die SWO Netz GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, die Mutterunternehmen des kleinsten Konsolidierungskreises der Gesellschaft ist. Konzernabschluss und Konzernlagebericht beider Gesellschaften werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de zugänglich. b) NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht ereignet. c) GeschäftsführungGeschäftsführung: Tino Schmelzle, Willich. Bei den Angaben der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB für die Geschäftsführung Gebrauch gemacht. d) Honorare des AbschlussprüfersAuf die Angabe der Abschlussprüferhonorare wird unter Verweis auf § 285 Nr. 17 HGB und die Angabe im Konzernanhang der Gesellschaft verzichtet. e) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Bestellverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt T€ 34.407. Für die Netzgesellschaft bestehen vertragliche Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Einkauf von Verlustenergie in Höhe von jährlich ca. T€ 5.275. Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus IT-Dienstleistungsverträgen im Wesentlichen zur Stadtwerke Osnabrück AG in Höhe von insgesamt T€ 8.167. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 7,30 %. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 5,49 % und einem Arbeitnehmeranteil von 1,81 % zusammen. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehälter T€ 22.087. f) Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt wurden (§ 6b Abs. 2 EnWG)Die SWO Netz GmbH hat Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit der Stadtwerke Osnabrück AG getätigt. Für die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung wurden von der Stadtwerke Osnabrück AG Shared-Service- und IT-Dienstleistungen bezogen und darüber hinaus Büro-, Lager und Betriebsräume gemietet. Die der Gesellschaft dafür entstandenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt T€ 13.708. g) BelegschaftDie Anzahl der im Berichtsjahr beschäftigten Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt setzt sich wie folgt zusammen (ohne Auszubildende): scroll
Osnabrück, den 15. März 2024 SWO Netz GmbH, Osnabrück Tino Schmelzle, Geschäftsführer Anlagenspiegelscroll
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Bilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023Aktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31. Dezember 2023Aktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit "Gasverteilung" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Bilanz der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber zum 31. Dezember 2023Aktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit "grundzuständiger Messstellenbetreiber" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 20231 Allgemeine AngabenGemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetreiber" erstellt. Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen oder Untergliedern einzelner Posten berücksichtigt. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandenen Residualgrößen in den einzelnen Tätigkeitsbilanzen werden als Korrekturposten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. 2 Erläuterungen zu den ZuordnungsregelnDie Zuordnung wurde überwiegend in zwei Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell, soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetreiber. Nicht direkt zuordenbare Sachverhalte und Bestände wurden durch Anwendung geeigneter Schlüssel sachgerecht auf die Tätigkeiten verteilt. Die Schlüsselgrößen wurden im Rahmen des Teilbetriebsübergangs hinsichtlich Anwendbarkeit und Plausibilität überprüft. Ein maßgeblicher Schlüssel besteht in der für die jeweilige Tätigkeit festgestellten genutzten Fläche für die Zuordnung der Kosten des eigenen Gebäudes. Der zweite maßgebliche Schlüssel basiert auf der fundierten Einschätzung zu den Tätigkeitsschwerpunkten einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen und wird für die Zuordnung verschiedener und dem Volumen nach von untergeordneter Bedeutung entstandenen Kostenpositionen verwendet. Diese Schlüssel werden jährlich überprüft und aktualisiert. Die Verteilung des nicht direkt zuordenbaren Umlaufvermögens auf die Tätigkeiten (Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Sonstige Vermögensgegenstände, Liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten) erfolgte anhand der oben beschriebenen Schlüssel. Abschließend wird anhand der Vermögenswerte und Schulden (BKZ und Verbindlichkeiten) der Kapital- bzw. Finanzierungsbedarf als Differenz der zugeordneten Aktiva und Passiva ermittelt. Anhand dieses Kapitalbedarfs wird das Eigenkapital zugeordnet. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein gezeichnetes Kapital verfügen. Die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Sonstige Verbindlichkeiten) erfolgte nach den oben beschriebenen Schlüsseln. Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten ist im Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die Struktur der Profit-Center für einzelne Tätigkeiten lassen sich Aufwendungen und Erträge hierfür direkt im SAP-System erfassen. Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden können, werden im Umlageverfahren unter Anwendung sachgerechter Schlüssel auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Die Umlage ist Bestandteil des Periodenabschlusses und wird monatlich im SAP-System durchgeführt. Folgende Schlüssel kommen u. a. hierbei zur Anwendung: genutzte Betriebsfläche (Quadratmeter) und fundierte Einschätzung der Tätigkeitsschwerpunkte einzelner Mitarbeiter und Mitarbeitergruppen. Leistungsbeziehungen innerhalb und zwischen den einzelnen Tätigkeiten werden zu Ist-Kosten verrechnet. 3 Erläuterung zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsgewinn- und VerlustrechnungDer Tätigkeitsbereich der Stromverteilung weist im Berichtsjahr einen Umsatz von 63,8 Mio. € (Vorjahr 59,2 Mio. €) auf. Der Anstieg der Umsätze in der Stromverteilung resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Netzentgelten, die Ihren Ursprung in gestiegenen Entgelten gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber haben. Darüber hinaus führen rückläufige Stromverbräuche aufgrund der Einsparungen der Verbraucher und Energieeffizienzmaßnahmen zu steigenden spezifischen Netzentgelten. Im Tätigkeitsbereich Gasverteilung konnte ein Umsatz von 23,2 Mio. € (Vorjahr 22,7 Mio. €) erzielt werden. Der leichte Anstieg zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die erhöhten Netzentgelte zurückzuführen, die, wie im Strombereich, ihren Ursprung in gestiegenen vorgelagerten Netzentgelten haben. Die absatz- und witterungsbedingten Schwankungen führen zu erhöhten spezifischen Netzentgelten. Beide Sparten werden durch die Rahmenbedingungen der Anreizregulierung und den damit verbundenen Instrumenten (u. a. Regulierungsbedingungen) geprägt. Im Tätigkeitsbereich gMSB sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr keine nennenswerten Umsätze zu verzeichnen. Die Ausspeisungen im Stromnetz betrugen im Berichtsjahr 652,3 GWh (Vorjahr 681,3 GWh). Im Gasnetz wurden 1.428,9 GWh (Vorjahr 1.534,7 GWh) ausgespeist. Die zum Vorjahr gleichbleibend niedrigen Ausspeisemengen in der Stromverteilung resultieren aus den rückläufigen Stromverbräuchen durch Energiepreissteigerungen sowie Einsparverhalten. Der Rückgang der Ausspeisemengen im Gas resultiert im Wesentlichen aus einer wärmeren Witterung, Einsparungen aufgrund gestiegener Gaspreise und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Stromverteilung weist für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der SWO AG Aufwendungen in Höhe von 2,8 Mio. € aus. Der Tätigkeitsbereich der Gasverteilung enthält Aufwendungen aus der Gewinnabführung in Höhe von 2,3 Mio. €. Die Tätigkeit gMSB weist Erträge aus der Verlustübernahme in Höhe von 0,1 Mio. € aus. 4 Erläuterung zu einzelnen Positionen der TätigkeitsbilanzenZum Bilanzstichtag betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung 114,8 Mio. € nach 105,4 Mio. € im Vorjahr, die im Wesentlichen investitionsbedingt angestiegen ist. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Gasverteilung steuerte mit 58,9 Mio. € (Vorjahr 56,5 Mio. €) einen Anteil von rund 32,4 % zur Gesamtbilanzsumme des Unternehmens bei. Die Veränderung der Bilanzsumme zum Vorjahr ergibt sich hauptsächlich im Anlagevermögen aufgrund von Investitionen. Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs grundzuständiger Messstellenbetreibers zeigt einen Wert in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetreiber" haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter (der Gesellschafter ist gleichzeitig auch verbundenes Unternehmen) bestehen aus einem Cash-Pooling-Vertrag für die Elektrizitätsverteilung in Höhe von T€ 52 (Vorjahr T€ 24) und für die Gasverteilung in Höhe von T€ 38 (Vorjahr T€ 15). Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel: scroll
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Weitere Verbindlichkeiten der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie der sonstigen Tätigkeiten innerhalb der Elektrizitäts- und Gasversorgung haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (der Gesellschafter ist auch gleichzeitig verbundenes Unternehmen) betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Osnabrück, den 15. März 2024 Tino Schmelzle, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWO Netz GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der SWO Netz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWO Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGPrüfungsurteileWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Elektrizität" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG -bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Duisburg, den 22. März 2024 PKF Fasselt Hünger, Wirtschaftsprüfer Hesse, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 22.05.2024 festgestellt. |
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