Martini-Klinik am UKE GmbH
Selbe AdresseHochschulkliniken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Ziehm seit 15.1.2025 | Prokura |
Malin Svea Müller seit 29.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Körperschaft öffentlichen Rechts | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klinik Service Eppendorf GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft Die Klinik Service Eppendorf GmbH (nachfolgend KSE genannt) wurde am 26. Februar 2004 gegründet. Die Servicetochtergesellschaft reinigt sämtliche Gebäudeflächen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg (UKE). Die KSE ist seit 1. Januar 2015 eine 100 % UKE Tochter. Das Stammkapital in Höhe von 50.000,00 € ist voll eingezahlt. Die KSE ist hauptsächlich für das UKE und dessen Tochtergesellschaften tätig. In einem geringen Umfang werden auch Dienstleistungen für Dritte erbracht. Ziel der KSE ist es, die Reinigungsleistungen zu optimieren und die Qualität der Reinigung zu steigern. 2. Wirtschaftsbericht Im Geschäftsjahr 2023 lag das Hauptaugenmerk auf der Personalgewinnung und -bindung. Im Bereich der Personalgewinnung wurden zahlreiche Maßnahmen z.B. im Rahmen von Kampagnen und Anzeigen ergriffen. Zudem wurde mit dem internationalen Recruiting von Arbeitskräften aus dem Ausland begonnen. Um die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen zu stärken, wurden neben einer Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen Einarbeitungs- und Fortbildungskonzepte erarbeitet. Die operativen Führungskräfte betreffend wurde ein praxisbegleitendes Coaching zur kontinuierlichen Verbesserung der Führungskompetenzen eingeführt. Um den Onboarding-Prozess neuer Reinigungskräfte zu optimieren, wurde ein Konzept zur Startbegleitung entwickelt, welches 2024 in die Praxis umgesetzt werden soll. Des Weiteren standen die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme eines eigenen Wasch-Centers für die Eigenaufbereitung von Reinigungstüchern im Fokus, da deren hygienische Aufbereitung essentiell für optimale Reinigungs- und Desinfektionsergebnisse in Healthcare-Bereichen ist. Die Prozessabläufe für die Oberflächenreinigung und die Wiederaufbereitung der Tücher wurden von den Verantwortlichen der KSE gründlich geprüft und eine ganzheitliche Lösung erarbeitet, die auch im Hinblick auf wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte eine Qualitätssteigerung im Sinne der Patient:innenorientierung bedeutet und ein mögliches Hygiene-Risiko mindert. Ferner wurde ein Pflichtenheft für ein Update der Dienstplanungs-Software "worp" erstellt, in Auftrag gegeben und wird demnächst fertiggestellt. Mit einem leichten Anstieg der Reinigungsfläche zum Vorjahr stiegen auch die Jahresreinigungsstunden auf 554.093 Stunden (Vorjahr 553.457 Stunden). Dabei gab es keine Veränderungen in den Primär-, Sekundär- und Hygienebereichen. Nach einem Jahresergebnis in Höhe von T€ +273 vor der Ergebnisabführung im Geschäftsjahr 2022 wurde für 2023 ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Tatsächlich weist die KSE für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von T€ +335 aus. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erlöse in Höhe von T€ 17.243 (Vorjahr: T€ 16.276) durch die Gesellschaft erwirtschaftet, darin enthalten sind sonstige betriebliche Erträge aus Personalangelegenheiten und Materialbeschaffungen für das UKE. Preisanpassungen gleichen den erhöhten Aufwand im Bereich Löhne und Gehälter aus. Dieser resultiert u.a. aus dem Tarifabschluss der Gebäudereiniger zum 1. Oktober 2022 mit einem Stundenlohn der LG 1 von € 13,00 und dem Personalaufbau. Auch die Kosten für Energie und Material sind gestiegen. Der monatliche Umsatz pro Vollkraft stieg auf € 4.014 (Vorjahr € 4.001) und die Beschäftigtenanzahl konnte durch intensive Personalbeschaffungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 auf MA 434 (Vorjahr: MA 412) aufgebaut werden. Die Personalaufwandsquote beträgt in 2023 81,2 % (Vorjahr 81,9 %) und die Materialaufwandsquote 11,9 % (Vorjahr 12,4 %). Die Bilanzsumme entfällt zu 94,90 % (Vorjahr: 93,24 %) auf kurzfristiges Umlaufvermögen. Die EK-Quote beträgt 3,10 % (Vorjahr 3,58 %) und ist vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages mit dem UKE zu sehen. Die KSE nimmt seit dem Geschäftsjahr 2013 am konzerninternen Cash-Pooling-Verfahren teil. Nach Auffassung der Geschäftsführung entwickelte sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft - nach der Corona-Pandemie - im Geschäftsjahr 2023 angemessen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Unternehmerische Risiken für die KSE werden seit dem Geschäftsjahr 2010 regelmäßig im Rahmen des konzernseitigen Risikomanagementsystems bewertet. Die Risikomeldungen werden unter Berücksichtigung von definierten Schwellenwerten quartalsweise vom Vorsitzenden der Risikokommission dem Vorstand des UKE vorgelegt. Mit dem UKE besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund der damit verbundenen Verlustausgleichsverpflichtung und der engen wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung in das UKE werden zurzeit keine bestandsgefährdeten Risiken gesehen. Das wirtschaftliche Risiko steht in Abhängigkeit von der Situation im UKE. Diese wird bestimmt durch Rahmenbedingungen der Finanzierung von Krankenhausleistungen durch die Kostenträger und Finanzierungsmaßnahmen der FHH. Es wird beabsichtigt, die KTE Klinik Textilien Eppendorf GmbH (nachfolgend: KTE) auf die KSE zu verschmelzen. Die gesellschaftsrechtliche Wirkung der Verschmelzung ist für den 01.01.2024 als Verschmelzungsstichtag vorgesehen. Voraussetzung für die Verschmelzung ist das Vorliegen der Schlussbilanz der KTE für das Jahr 2023. Die Verschmelzung soll daher rückwirkend ab dem Verschmelzungsstichtag erfolgen. Die KTE übernimmt grundsätzlich die Wäsche-Logistik für das UKE und seine Tochtergesellschaften. Für die Abwicklung der eigentlichen Wäscherei-Dienstleistungen und der Aufbereitung der Wäscheartikel ist eine externe Wäscherei betraut, mit der die Mitarbeitenden in enger Abstimmung stehen. Diese bei der KTE verbliebenen Aufgaben können und sollen von einer anderen Tochtergesellschaft übernommen werden. Um möglichst große Synergieeffekte erzielen zu können, bietet sich als aufnehmende Rechtsträgerin die KSE an. Sie empfiehlt sich als aufnehmende Gesellschaft für die verbliebenen Strukturen der KTE, da bereits heute - in Ermangelung eines eigenen Verwaltungsapparates der KTE- die Abrechnung, das Controlling und weitere administrative Aufgaben von Mitarbeitenden anderer Gesellschaften unter der gleichen Geschäftsführung geleistet werden. Die KSE steht außerdem bereits heute in direktem Austausch mit der Wäscherei, da sie die für ihre Leistungserbringung notwendigen Reinigungsmaterialien von dieser aufbereiten lässt. Somit sind die Geschäftsfelder und Leistungen der KTE bei der KSE bereits bekannt und inhaltlich eng mit diesen verbunden. Die Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 prognostiziert, bei einem ausgeglichenen Ergebnis vor Ergebnisabführung an das UKE,Gesamterlöse in Höhe von T€ 19.049, wobei sich diese durch die Verschmelzung der KTE in die KSE um T€ 5.689 erhöhen werden und insgesamt T€ 24.738 betragen.
Hamburg, den 31. Januar 2024 Klinik Service Eppendorf GmbH Malin Svea Müller, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Klinik Service Eppendorf GmbH (KSE) ist ein Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg, Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg, Nummer HRB 90179. Der Jahresabschluss der KSE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 entspricht den Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des HGB unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten. Eine Saldierung von gleichfristigen Forderungen mit gleichfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wird nicht vorgenommen. Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden zeitanteilig nach der linearen Methode und in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250,01 EUR bis zu 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten größer 800,00 EUR werden über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands abgeschrieben. Die Vorräte (Hilfs- und Betriebsstoffe) werden zu letzten Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind auf der Grundlage ihrer Nennwerte angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Diskontierungszinssatzes in Höhe von 1,74 % (i. Vj. 1,44 %) bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren berechnet. Es wurde ein Einkommenstrend von 1,5 % p. a. und eine Fluktuationsquote von 7,50 % (i. Vj. 7,50 %) unterstellt. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde gemäß IDW RS HFA 3 gebildet. Der Berechnung liegen die Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde. Rechnungszins ist der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene Diskontierungszinssatz für die durchschnittliche Restlaufzeit in Höhe von 0,99 %. Es wurde ein Einkommenstrend von 1,5 % p.a. und eine Fluktuationsquote von 0,0 % unterstellt. Die Verbindlichkeiten werden zu den Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung a) Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen mit TEUR 1.875 (i. Vj. TEUR 1.670) gegen die Gesellschafterin. Sie betreffen im Wesentlichen mit TEUR 1.371 (i. Vj. TEUR 1.293) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 502 (i. Vj. TEUR 377) Forderungen aus dem Cash-Management Dienstleistungsvertrag. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 50. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Unter den Gewinnrücklagen werden erfolgsneutrale Effekte aus der Neubewertung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ausgewiesen. Von dem Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht, so dass die aus der Auflösung resultierenden Beträge unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt wurden. Es bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen für die vom UKE übernommenen Mitarbeiter, die bereits vor dem Übergang auf die KSE in die Unterstützungskasse UKE Hamburg e. V., deren passives Mitglied die KSE ist, übergeleitet wurden. Für die Ansprüche besteht gemäß Artikel 28 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. In Ausübung dieses Wahlrechts wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 14.743 nicht bilanziert. Der Berechnung, die nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren erfolgt (IDW RS HFA 30), liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Rechnungszins ist der von der Bundesbank bekanntgegebene Diskontierungszinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82 %. Es wurde eine Einkommenssteigerung von 1,5 % p. a. und eine Anpassung der laufenden Renten von 1,0 % p. a. und eine Fluktuationsquote von 0,0 % unterstellt. Das nicht bilanzierte Rückdeckungskapital der Gesellschaft beträgt TEUR 12.524. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Altersteilzeit- und Jubiläumsleistungen (TEUR 108), Urlaubs- und Überstundenabgeltung (TEUR 165) sowie nachlaufende Rechnungen (TEUR 31) enthalten. Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen in Höhe von TEUR 864 (i. Vj. TEUR 598) gegenüber der Gesellschafterin UKE. Sie betreffen im Wesentlichen mit TEUR 529 (i. Vj. TEUR 325) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 335 (i. Vj. TEUR 273) die Gewinnabführungsverpflichtung gegenüber der Gesellschafterin UKE. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verpflichtungen aus Lohn- und Gehaltszahlung (TEUR 679) und Lohnsteuerverbindlichkeiten (TEUR 66). Latente Steuern, die auf Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz beruhen, werden aufgrund des bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses bei der Organträgerin ausgewiesen. Auf Ebene der Organgesellschaft KSE wurden folgende Steuerlatenzen mit einem Steuersatz von 32,28 % ermittelt:
b) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen mit TEUR 16.611 (i. Vj. TEUR 15.592) im Wesentlichen Umsätze aus Reinigungsleistungen für das UKE und die Tochtergesellschaften. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 105 (i. Vj. TEUR 174). Im Materialaufwand sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 929 (Vorjahr TEUR 684) für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ausgewiesen. Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen hauptsächlich die Verzinsung der laufenden Cashpoolguthaben beim UKE in Höhe von EUR 5.247,74 (Vorjahr EUR 334,88). Der Aufwand aus Ergebnisabführung resultiert aus dem mit der Gesellschafterin Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg, abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag. 4. Sonstige Angaben a) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Als sonstige finanzielle Verpflichtungen sind vor allem der Dienstleistungsvertrag mit dem UKE mit einer jährlichen finanziellen Verpflichtung in Höhe von TEUR 327 und der Pachtvertrag mit dem UKE mit einer jährlichen finanziellen Verpflichtung in Höhe von TEUR 40 zu nennen. Die Verträge sind zwischen der KSE und der Gesellschafterin UKE auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Dienstleistungsvertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres kündbar. Der Pachtvertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende gekündigt werden. b) Geschäftsführung Geschäftsführerin der Gesellschaft ist: Frau Malin Svea Müller, Hamburg c) Geschäftsführerbezüge Die Geschäftsführerin erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. d) Mutterunternehmen Alleinige Gesellschafterin ist die Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg, einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. e) Honorar des Wirtschaftsprüfers Die Angabe des Wirtschaftsprüferhonorars erfolgt gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Anhang des Konzernabschlusses. f) Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 244 Mitarbeiterinnen und 132 Mitarbeiter. Insgesamt waren es 376 MitarbeiterInnen (Vorjahr 373). 5. Ergebnisverwendung Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Gesellschafterin Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hamburg.
Hamburg, den 5. Februar 2024 Klinik Service Eppendorf GmbH Malin Svea Müller, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BeschlüsseFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 22.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Klinik Service Eppendorf GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Klinik Service Eppendorf GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klinik Service Eppendorf GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik Service Eppendorf GmbH vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Klinik Service Eppendorf GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik Service Eppendorf GmbH vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 15. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Michael Proksch, Wirtschaftsprüfer Oliver Haupt, Wirtschaftsprüfer |
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