ADUNOS
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
928.411,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
305.003,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
623.408,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.223,73 |
25.512,05 |
| I.
Vorräte |
73.838,13 |
6.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
154.153,35 |
18.683,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.066,67 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105.232,25 |
228,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.498,13 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.270.132,86 |
25.512,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
119.158,04 |
23.991,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.101,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.008,83 |
727,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.065,87 |
-281,66 |
| B.
Rückstellungen |
15.706,17 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.090.916,65 |
520,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.916,65 |
520,88 |
| D.
Passive latente Steuern |
44.352,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.270.132,86 |
25.512,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ADUNOS GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
verbundenen Wahlrechte zum Übergangszeitpunkt werden
wie folgt ausgeübt:
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
nach § 248 (2) s. 1 HGB wird aktiviert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 (2) HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 50.066,67
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 90.916,65
(Vorjahr: Euro 3.839,27).
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
147.841,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
147.841,00
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Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Dr. Matthias
Michael
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Berlin, 22.07.2011
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2011 festgestellt.
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