Josef
Gerstl GmbH
Osterhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
29.2.2012
EUR |
28.2.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.217,00 |
20.717,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.217,00 |
20.717,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.220,00 |
11.095,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.220,00 |
11.095,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.437,00 |
31.812,00 |
Passiva
|
|
29.2.2012
EUR |
28.2.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.720,00 |
25.245,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Verlustvortrag |
320,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
475,00 |
-320,00 |
| B.
Rückstellungen |
725,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.992,00 |
5.767,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.992,00 |
5.767,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.437,00 |
31.812,00 |
Anhang
allgemeine Angaben
Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bilanzierung und Bewertung
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Vorräte werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Forderungen
werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag
ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt, kommt dieser
zum Ansatz. Es werden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Sonstige
Vermögensgegenstände, liquide Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert
angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum bekannten
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB; für diese werden die von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Zinssätze verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung
lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des
§ 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern wird in Anspruch genommen.
Informationen zur Bilanz
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
sonstige Angaben
Geschäftsführerin: Elisabeth Gerstl
Die Gesellschaft ist persönliche haftende
Gesellschafterin bei der Josef Gerstl GmbH & Co.
Betriebs-KG, Osterhofen, KG.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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