Dr.
Salveter GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.881,00 |
1.845,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
146,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.875,00 |
1.699,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.451,73 |
42.160,82 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.765,43 |
32.429,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.686,30 |
8.731,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
605,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.332,73 |
44.610,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.788,97 |
19.349,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.788,97 |
-5.650,31 |
| B.
Rückstellungen |
18.581,04 |
17.526,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.962,72 |
7.734,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.332,73 |
44.610,82 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1. Grundlagen der Rechnungslegung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt und gegliedert
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. 5. 2009
(BilMoG) und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- beziehungsweise
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
betrieblichen Nutzungsdauer angesetzt. Als
Abschreibungsmethode kam grundsätzlich die lineare
Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Wertberichtigungen mussten nicht vorgenommen
werden. Die Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen beträgt bis zu einem Jahr.
Die
flüssigen Mittel sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Sonstige Rückstellungenwerden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres ist dem Abschreibungsverzeichnis zu
entnehmen (§ 268 Absatz 2 Satz 3 HGB).
Der im Bilanzgewinn enthaltene Verlustvortrag
beträgt 5.650,31 Euro.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 GmbHG) bestehen in Höhe von Euro 227,63.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner als 1 Jahr
beträgt Euro 6.962,72.
Rückstellungen sind u.a. für
Jahresabschluss- und Steuererklärungsaufwendungen
sowie Gewährleistungsverpflichtungen gebildet
worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB erstellt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nummer
3 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert geführt durch Herrn Dr. Gerrit
Salveter, Dresden. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
In Übereinstimmung mit den Gesellschaftern
schlägt die Geschäftsführung vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Dresden, 12.05.2011
Dr. Gerrit Salveter
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 festgestellt.
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