Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 40745
Vorher
Ralf Odenthal GmbH
Eingetragen
24.10.1996
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenVermietung von Baumaschinen und -gerätenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
die Vermietung von Containern sowie die Entsorgung von Bauschutt.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Goertz
seit 14.2.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

99.00% identifiziert1.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
97.00%
B******* O*******
2.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft Brigitte Odenthal und Sarah Odenthal
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Sarah Odenthal
Elsdorf
97.00%
B******* O*******
2.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ralf Odenthal GmbH

Elsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 7.458,65 8.941,65
I. Sachanlagen 7.458,65 8.941,65
B. Umlaufvermögen 13.160,30 19.456,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.325,94 390,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.834,36 19.066,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 118,82 549,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.737,77 28.947,84

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 7.464,60 7.883,93
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 17.680,66 18.088,43
III. Jahresfehlbetrag 419,33 -407,77
B. Rückstellungen 2.600,00 2.600,00
C. Verbindlichkeiten 10.673,17 18.463,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.388,50 9.764,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.284,67 8.699,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.737,77 28.947,84

Anhang zum Jahresabschluss 2016

Odenthal GmbH

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres

vergleichbar.

a. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit vorhanden in der Bilanz ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten waren nach den Vorschriften des § 250 HBG keine zu bilden. Haftungsverhältnisse i.S. von 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

b. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Förderung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 ) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Steuerrückstellungen waren aufgrund des Ergebnisses nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden wenn vorhanden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten des Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel bzw. dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2017 festgestellt.

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