Theodor Attenberger Buchbinderei GmbH

Gotzinger Straße 52B, 81371 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 76684
Eingetragen
30.7.1981
Branche
Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenVerlegen von BüchernHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Buchbinderei

Historie

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Management

NameRolle
Harald Nossek
seit 6.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Harald Nossek
82069 Hohenschäftlarn, Aufkirchner Straße 21 a
52.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Theodor Attenberger Buchbinderei GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
EUR

31.12.2009
EUR

A. Anlagevermögen

43.338,00

57.542,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.281,00

1.380,00

II. Sachanlagen

42.057,00

56.162,00

B. Umlaufvermögen

295.644,20

480.817,55

I. Vorräte

251.400,00

281.500,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.610,24

19.523,65

III. Wertpapiere

0,00

95.461,41

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

35.633,96

84.332,49

C. Rechnungsabgrenzungsposten

523,00

552,00

D. Nicht gedeckter Fehlbetrag

222.599,68

120.321,39

Summe Aktiva

562.104,88

659.232,94



PASSIVA

31.12.2010
EUR

31.12.2009
EUR

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

52.000,00

52.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-172.321,39

-221.024,00

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-102.278,29

48.702,61

IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag

222.599,68

120.321,39

B. Rückstellungen

101.020,00

194.118,00

C. Verbindlichkeiten

461.084,88

465.114,94

Summe Passiva

562.104,88

659.232,94

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Posten der Bilanz sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar. Ausnahmen betreffen das durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Saldierungsgebot von Pensionsrückstellungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Software wird über 3 Jahre linear abgeschrieben. Einbauten in fremde Räume werden über 5 bis 20 Jahre linear abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden überwiegend in fünf bis zehn Jahren linear oder mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Der Übergang zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt.

Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten € 150 bis € 1.000) werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG gleichmäßig auf das Jahr der Anschaffung und die folgenden vier Wirtschaftsjahre verteilt.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko, zu erwartende Skontoabzüge und die Zinslosigkeit von Kundenforderungen werden pauschale Wertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Methode mit dem Erfüllungsbetrag auf der Grundlage eines Zinsfußes von 5,15 %, einem Rententrend von 1 % p.a. und der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck ermittelt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

1.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 223 aus. Zur Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung hat der Gesellschafter hinsichtlich seines unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 300 den bedingten Forderungsverzicht (qualifizierter Rangrücktritt) erklärt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag T€ 450 (Vorjahr: T€ 450).

Die Pensionsverpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 188. Die Anschaffungskosten der mit den Pensionsverpflichtungen saldierten Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 95. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 94.

Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

1.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung:Harald Nossek, Buchbindermeister

1.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Am Jahresabschlussstichtag bestanden keine sonstigen Verpflichtungen.

 

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