Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
QMEDIS Analytics GmbH
Am Mühlenberg 9, 14476 Potsdam, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Dr. Stracke seit 18.5.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medios AGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,Das Geschäftsjahr 2019 war das erfolgreichste seit Bestehen der Medios AG, die Umsatzmarke von einer halben Milliarde Euro konnte erstmals überschritten werden. Wir haben die Wachstumsstrategie wie auch die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung unserer Beratungs- und Überwachungsfunktion im Berichtszeitraum intensiv begleitet. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung unserer gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die regelmäßig und zeitnah abgelieferten schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands, deren Schwerpunkt auf den folgenden Themen lag:
Im Einzelnen:Überwachung und BeratungAuch im Geschäftsjahr 2019 haben wir als Aufsichtsrat die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands nach bestem Wissen und Gewissen überwacht und beraten und dabei insbesondere die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschäftsführung und Konzernleitung geprüft. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Aufsichtsratssitzungen: Themen und PräsenzDer Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2019 zu insgesamt vier Präsenz-Sitzungen: am 10. April 2019, am 10. Juli 2019, am 16. September 2019 sowie am 18. Dezember 2019, zusammen. Auf den vier ordentlichen Sitzungen lag die Präsenz der Mitglieder des Aufsichtsrates bei 100 %. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Neben den regelmäßigen Berichtsthemen wurden folgende Sachverhalte und Projekte besprochen:
Über diese Sitzungen hinaus standen die Mitglieder des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und kommunizierten telefonisch oder schriftlich. Aufsichtsrat und Vorstand - Zusammensetzung und VeränderungenDer Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Medios AG aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind zum jetzigen Zeitpunkt die Herren Dr. Yann Samson (Vorsitzender), Joachim Messner (stellvertretender Vorsitzender) und Klaus Buß. Vorstände der Gesellschaft sind Herr Manfred Schneider (Vorsitzender), Herr Matthias Gärtner und Frau Mi-Young Miehler sowie seit dem 1. Januar 2019 Herr Christoph Prußeit. Die Bestellung von Herrn Prußeit erfolgte bereits am 30. November 2018, er verantwortet den Bereich Patientenindividuelle Therapien. Ausschüsse im Sinne des § 107 Abs. 3 AktG wurden keine gebildet. Organisation der AufsichtsarbeitDer Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und von uns gestellten Anforderungen gerecht. Auf Grundlage der Berichterstattung des Vorstands haben wir die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge ausführlich erörtert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt und informierte sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus informierten die Vorstände der Gesellschaft den Aufsichtsrat in den vier oben erwähnten Sitzungen des Aufsichtsrats ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen haben wir auf ihre Plausibilität hin überprüft, kritisch gewürdigt und hinterfragt. Zur Verbreiterung der Informationsbasis und zur Gewinnung eigener Eindrücke von der Unternehmensentwicklung haben wir auch vorstandsferne Erkundigungen eingeholt, unter anderem bei leitenden Angestellten und externen Beratern. GeschäftsordnungenEin weiteres Mittel der Überwachung des Vorstands stellen die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat dar, die einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen beinhalten, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat nach intensiver Erörterung bzw. Beratung seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Jahres- und Konzernabschluss 2019 -ausführliche Erörterung und FeststellungDer Vorstand der Gesellschaft legte dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss, nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt, den Konzernabschluss, entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, inklusive des zusammengefassten Lageberichts des Medios-Konzerns und der Medios AG, sowie den Gewinnverwendungsvorschlag (Gewinnvortrag) für das Geschäftsjahr 2019 fristgerecht vor. Ebenfalls rechtzeitig vorgelegt wurden die Prüfberichte der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Düsseldorf ("BakerTilly"), die mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Medios AG die Regeln des HGB, AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Die Beauftragung der Prüfer erfolgte entsprechend dem Votum der Hauptversammlung und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, wobei wir hinsichtlich der Einzelheiten der Jahresabschlussprüfung, der Prüfungsschwerpunkte und der Zusammenarbeit detaillierte Vorgaben gemacht haben. BakerTilly ist seit dem Geschäftsjahr 2013 Abschlussprüfer für die Medios AG und den Medios-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen seit dem Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfer Frank Stahl und Klaus Biersack. Die Medios AG erstellte für das Geschäftsjahr 2019 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls von dem durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfer (BakerTilly) gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wurde gesondert schriftlich Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstandes nicht zu erheben waren, wurde gemäß § 313 Abs. 3 AktG der Bestätigungsvermerk erteilt. In der Bilanzsitzung am 2. April 2020 berichtete der Abschlussprüfer auch über die Ergebnisse dieser Prüfung und bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind. Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 2. April 2020 zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung den Abhängigkeitsbericht umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Ergebnis festgestellt, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind, und den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Zum Abhängigkeitsbericht hat BakerTilly folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass a. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, b. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, c. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Darüber hinaus unterzog der Abschlussprüfer das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Überwachungssystem zur Risikofrüherkennung einer intensiven Prüfung und bestätigte, dass dieses seine Aufgaben erfüllt. Die Jahresabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts und die Prüfungsberichte wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 2. April 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Vorbereitend hatte sich der Aufsichtsrat zuvor eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst und diese intensiv geprüft. Die erforderlichen Unterlagen waren rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden. Der Abschlussprüfer berichtete insbesondere über den Umfang, die Art, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Anschließend stand der Prüfer dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Medios AG und des Medios-Konzerns sowie des Abhängigkeitsberichts hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, und zwar auch soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lagebericht überein und hat diese Berichte ebenfalls gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag). HauptversammlungDie ordentliche Hauptversammlung hat am 10. Juli 2019 stattgefunden. Auf dieser Hauptversammlung wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrats wie auch des Vorstands durch die Hauptversammlung entlastet. Corporate GovernanceAufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Dezember 2019 eine aktualisierte Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Compliance- und RisikomanagementCompliance- und Risikomanagement werden fortlaufend dem dynamischen Wachstum der Medios-Gruppe angepasst; dementsprechend haben Vorstand und Aufsichtsrat 2019 weitere Compliance- und Risikomanagementprozesse etabliert. InteressenkonflikteDas Mitglied des Aufsichtsrats, Joachim Messner, ist mit 6.142 Aktien an der Medios AG beteiligt und ist als Rechtsanwalt beratend für die Medios-Gruppe tätig. Von daher ist es nicht auszuschließen, dass es zu Interessenkonflikten zwischen den Verpflichtungen des Aufsichtsratsmitgliedes und den Interessen als Aktionär und Berater der Gesellschaft kommen könnte. Dem Aufsichtsrat hat nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum gleichwohl jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört. Dank - exzellente Leistungen auf allen EbenenAllen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gesellschaft möchte ich im Namen des Aufsichtsrats für ihren tatkräftigen Einsatz danken. Der Dank gilt gleichermaßen den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Manfred Schneider, Herrn Matthias Gärtner, Frau Mi-Young Miehler und Herrn Christoph Prußeit, für die konstruktive Zusammenarbeit, ihr ausdauerndes Engagement und die bis dato stets engagierte Arbeit. Schließlich möchte ich mich auch bei Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für das Vertrauen bedanken, das Sie unserem Unternehmen entgegengebracht haben.
Berlin, den 2. April 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Yann Samson, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2019des Medios-Konzerns und der Medios AGAllgemeine InformationenDer zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem Medios-Konzern (nachfolgend "Medios-Konzern" oder "Medios-Gruppe" oder "Medios") auch die Muttergesellschaft, die Medios AG, mit Sitz in Hamburg und Geschäftssitz in Berlin, Deutschland. Er ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS) Nr. 20 aufgestellt. Die Medios AG stellt den Einzelabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und den Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird jeweils separat dargestellt. I. Grundlagen des Konzerns1. Geschäftsmodell des KonzernsDie Medios AG ist einer der führenden Specialty Pharma Anbieter in Deutschland. Als Spezialist für Arzneimittelversorgung, patientenindividuelle Therapien und Arzneimittelsicherheit deckt das Unternehmen wesentliche Bestandteile der Versorgungskette im Specialty Pharma Bereich ab. Zudem folgt Medios als GMP-zertifizierter Hersteller (GMP: Good Manufacturing Practice; Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel) den höchsten internationalen Qualitätsstandards. Derzeit fokussiert sich Medios auf die fünf Indikationsgebiete Onkologie, Neurologie, Autoimmun-Erkrankungen, Ophthalmologie sowie Infektiologie. Bei Specialty Pharma Arzneimitteln handelt es sich in der Regel um hochpreisige Arzneimittel für chronische und/oder seltene Erkrankungen, deren Therapien in der Regel betreuungsintensiv sind. Viele der neu entwickelten Therapien für solche Krankheitsbilder sind individualisiert. So zählen zu den patientenindividuellen Therapien zum Beispiel Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und Parametern wie Körpergewicht und Körperoberfläche zusammengestellt und produziert werden. Die Nachfrage nach diesen Therapien nimmt stetig zu. Die patientenindividuelle Behandlung bedarf einer großen Expertise. Specialty Pharma Arzneimittel werden die Zukunft des Gesundheitssystems weiterhin in hohem Maße verändern. Medios bietet seinen Partnern eine Plattform, um sich in Specialty Pharma Netzwerken zu verbinden und gemeinsam mehr zu erreichen. Als offenes Versorgungsnetzwerk kooperiert Medios mit unabhängigen Specialty Pharma Apotheken bundesweit. Ziel von Medios ist es, durch kooperative Zusammenarbeit und Austausch der verschiedenen Marktteilnehmer die beste flächendeckende Versorgung von Patienten sicherzustellen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und transparenten Arzneimittelversorgung zu leisten. 1.1. Tochtergesellschaften des Medios-KonzernsDie Medios Pharma GmbH ist Kompetenzpartner für Specialty Pharma Arzneimittel in Deutschland und interagiert mit Marktteilnehmern, die sich auf die Versorgung von Patienten mit chronischen und/oder schweren Erkrankungen spezialisiert haben. Mit der Erlaubnis für den pharmazeutischen Großhandel nach § 52a AMG wird die markt- und bedarfsorientierte Versorgung von Partnern mit Specialty Pharma Arzneimitteln ermöglicht. Kunden sind in der Regel spezialisierte Apotheken, die einen größeren Bedarf an Specialty Pharma Arzneimitteln haben. Die Medios AG ist zu 100 % an der Medios Pharma GmbH beteiligt. Die Medios Manufaktur GmbH und die Medios Individual GmbH stellen im Auftrag von Apotheken individualisierte Arzneimittel für Patienten her. Bei der Zubereitung werden höchste Qualitätsstandards (GMP) angewendet. Die Medios AG ist zu 100 % sowohl an der Medios Manufaktur GmbH als auch an der Medios Individual GmbH beteiligt. Die Medios Digital GmbH wurde 2017 als 100 %ige Tochtergesellschaft der Medios AG gegründet und entwickelt seitdem als interner Systemdienstleister der Medios-Gruppe Software- und Infrastrukturlösungen. Medios Digital ist für die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte im Konzern verantwortlich. Am 12. März 2019 wurde die Medios Analytics GmbH mit dem Ziel gegründet, alle bisherigen und zukünftigen Aktivitäten im Bereich der NIR-Analytik (Nahinfrarotspektroskopie) zu bündeln, zu strukturieren und zu vermarkten. Das innovative Messverfahren soll künftig externen Unternehmen als Dienstleistung angeboten werden. Die Medios AG hält 100 % an der Medios Analytics GmbH. Der Medios-Konzern bestand zum 31. Dezember 2019 inkl. der Medios AG somit aus sechs Gesellschaften.
1.2. Geschäftsbereiche des Medios-KonzernsDie Medios-Gruppe bestand in 2019 aus zwei operativen Geschäftsbereichen (operative Segmente), einem in Aufbau befindlichen Geschäftsbereich und einem internen Geschäftsbereich: Die Arzneimittelversorgung ist mit Fokus auf Specialty Pharma Arzneimitteln gesellschaftsrechtlich in der Medios Pharma GmbH zusammengefasst. Die Fokussierung auf Specialty Pharma bedeutet, dass fast ausschließlich in der Regel hochpreisige Arzneimittel für chronische und/oder seltene Erkrankungen gehandelt werden. Dies sind ca. 1.000 von 100.000 verschiedenen, in Deutschland verfügbaren pharmazeutischen Produkten. Mit dieser konsequenten und klaren Fokussierung grenzt sich Medios deutlich vom Arzneimittelgroßhandel mit Vollsortiment ab. Der Bereich Patientenindividuelle Therapien umfasst die Herstellung von Medikationen im Auftrag von Apotheken, gesellschaftsrechtlich in den Gesellschaften Medios Manufaktur GmbH und Medios Individual GmbH angesiedelt. Bei patientenindividuellen Therapien handelt es sich zum Beispiel um Infusionen, die jeweils auf Basis von individuellen Krankheitsbildern und individuellen Parametern, wie Körpergewicht und Körperoberfläche, zusammengestellt und produziert werden. Die Charge je hergestellter Rezeptur beträgt somit immer genau eins. Beide Herstellungsbetriebe werden regelmäßig durch die zuständige Landesbehörde LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Berlin inspiziert. Die mit der sog. Regelinspektion verbundene ausgestellte Herstellungserlaubnis nach §13 AMG (Arzneimittelgesetz) genehmigt die Herstellung von patientenindividuellen Infusionslösungen unter Einhaltung der GMP-Vorgaben. Unter GMP (Good Manufacturing Practice: "Gute Herstellungspraxis") versteht man die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Herstellung von Arzneimitteln. Aufgrund der jeweils behördlich erteilten Herstellungserlaubnisse an die Medios Manufaktur und Medios Individual ergibt sich folgendes Portfolio: Der Schwerpunkt der Herstellung von patientenindividuellen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung liegt derzeit in den Bereichen Onkologie, Immunologie und Neurologie. Des Weiteren werden Virustatika- und Antibiotika-Zubereitungen zur antiinfektiven Therapie sowie parenterale Ernährungslösungen und klinische Prüfpräparate hergestellt. Der gesamte Herstellungsprozess ist in beiden Herstellungsbetrieben gleichermaßen validiert, um höchstmögliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Darüber hinaus existiert ein umfangreiches mikrobiologisches Monitoringsystem in allen Herstellungsbereichen, sodass alle kritischen Prozessschritte während der Produktion erfasst und bewertet werden können. Weiterhin werden die Reinräume hinsichtlich bestimmter Kriterien durch die Herstellungsleiter überwacht. Abweichungen von der Norm werden bewertet und bei der Chargenfreigabe berücksichtigt. Die Herstellung der Zubereitungen erfolgt ausschließlich durch geschultes und qualifiziertes Personal. Die Schulungen werden fortlaufend und regelmäßig gemäß Schulungsplan durchgeführt. Die Einhaltung höchster Hygienestandards durch die Mitarbeiter trägt zudem in hohem Maße zur Qualität der hergestellten Infusionslösungen bei. Alle in die Herstellung einfließenden Ausgangsstoffe werden ausschließlich von qualifizierten Lieferanten bezogen und gemäß ihrer Spezifikation vor Verwendung geprüft. Die eingesetzten Ausgangsmaterialien lassen sich so lückenlos zurückverfolgen. Es werden ausschließlich in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel verwendet. Die 100 %ige Tochtergesellschaft Medios Digital GmbH ist der interne Dienstleister für das gesamte Spektrum der IT-Services, verantwortet die digitale Transformation aller Konzerngesellschaften und setzt Impulse im Bereich der digitalen Innovation. Die Medios AG erbringt zudem Serviceleistungen für alle Konzerngesellschaften, unter anderem in den Bereichen Human Resources, Finance sowie Facility- und Contract Management. Diese Dienstleistungen werden in dem internen Geschäftsbereich Services zusammengefasst. Im Geschäftsbereich Arzneimittelsicherheit werden auf Basis von innovativen NIR-spektroskopischen Analyseverfahren (NIR: Nahinfrarot) verkehrsfähige Fertigarzneimittel von Arzneimittelfälschungen unterschieden. Die Aktivitäten sind in der neu gegründeten Medios Analytics GmbH zusammengefasst. Sowohl im Bereich der Arzneimittelversorgung als auch im Bereich der patientenindividuellen Therapien ist es Pflicht und Anspruch von Medios, sicherzustellen, dass es sich bei den verwendeten Arzneimitteln ausschließlich um Präparate mit sicherer Herkunft und von höchster Qualität handelt. Die NIR-Analytik wird seit Herbst 2014 von Medios erforscht. Die Nahinfrarotspektroskopie, abgekürzt NIR-Spektroskopie, ist eine physikalisch-chemische Analysetechnik im Bereich des kurzwelligen Infrarotlichts. In der Pharmazie wird das Verfahren beispielsweise zur Prozesskontrolle in der pharmazeutischen Produktion eingesetzt, unter anderem zur Bestimmung der Feuchte von Ausgangs-, Zwischen- oder Endprodukten. Eine spezielle Einsatzmöglichkeit ist die Authentifizierung von Arzneimitteln. Der größte Vorteil dieser Analysemethode ist das Messverfahren an sich. Dabei können Proben durch die Primärverpackung (Glas-Durchstechflasche) hindurch mit einem Nahinfrarotstrahl vermessen werden, ohne die Fertigarzneimittel zu zerstören. Das dabei entstehende Spektrum ist charakteristisch für die Kombination aus Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Primärverpackung und kann gegen eine Datenbank an Spektren verkehrsfähiger Arzneimittel auf Übereinstimmung abgeglichen werden. Bei herkömmlichen Analyseverfahren wie der Chromatographie oder der Massenspektroskopie kann es bis zu einer Woche dauern, ehe die Identifizierung des Feststoff-Arzneimittels abgeschlossen ist und festgestellt werden kann, ob es sich um ein Originalpräparat oder eine Produktfälschung handelt. Demgegenüber bietet das durch Medios entwickelte Verfahren erhebliche Vorteile. Eine Beurteilung ist innerhalb weniger Minuten möglich, ohne das zu analysierende Produkt öffnen und damit unbrauchbar machen zu müssen. Die hierzu notwendige Datenbank wurde innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich aufgebaut und wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Dieses innovative Verfahren wird bereits innerhalb der eigenen Herstellbetriebe eingesetzt. 2. Ziel und StrategieWeltweit leiden Millionen Menschen unter seltenen und/oder chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs, HIV oder Hepatitis. Viele der neu entwickelten, immer besser wirksamen und oft mit weniger Nebenwirkungen verlaufenden Therapien für solche Krankheitsbilder sind individualisiert. Durch die stetige Erhöhung der Lebenserwartung der Menschen nimmt die Anzahl solcher Krankheiten weiter zu. Dadurch steigt auch die Nachfrage nach Therapien, die individuell auf die Patienten zugeschnitten sind. Doch die Behandlung mit individualisierter Medizin ist meistens aufwändig, langwierig und kostenintensiv und bedarf einer großen Expertise. Das stellt die Gesundheitsversorgung vor große Herausforderungen. Medios hat sich darauf spezialisiert, diese Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu lösen. Ziel ist es, einzelne Akteure des Specialty Pharma Marktes miteinander zu verknüpfen und das Know-how der Unternehmen in indikationsspezifischen Netzwerken zum gegenseitigen Nutzen zu bündeln. Dadurch entsteht eine partnerschaftliche Intelligenz, die den Patienten eine hochwirksame und bezahlbare Therapie auf höchstmöglichem Qualitätsniveau ermöglicht. Zu diesem Zweck baut die Medios AG ein bundesweites Netzwerk von spezialisierten Partnerapotheken auf. Dieses konnte im Laufe des Geschäftsjahres 2019 auf rund 200 Partner (2018: 150 Partner) erweitert werden. Medios schätzt das Potential an hochspezialisierten Apotheken in Deutschland auf ca. 1.000 (von derzeit insgesamt 19.000 Apotheken in Deutschland). Ziel ist es, möglichst viele dieser Apotheken in das Partnernetzwerk aufzunehmen und Medios als eine Qualitätsmarke im Specialty Pharma Markt zu etablieren. 3. Steuerungssystem3.1. SteuerungskennzahlenDie wirtschaftliche Planung und Steuerung der Medios AG sowie sämtlicher Geschäftseinheiten erfolgt über die vom Vorstand verabschiedeten Rahmenvorgaben, die in einem kontinuierlichen Strategieprozess weiter ausgestaltet werden. In einer jährlichen operativen Budgetplanung werden diese in konkrete, messbare Ziele übersetzt. Die Geschäftsentwicklung wird durch eine laufende Überprüfung der Finanzkennzahlen mit regelmäßig aktualisierten Einschätzungen wesentlicher Steuerungs- und Leistungskennzahlen fortlaufend überwacht. In diesem Rahmen wird die Umsetzung der strategischen Ziele verfolgt. Zudem werden bei wesentlichen Planabweichungen rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet. Medios verwendet ein schlankes System von Kennzahlen zur Steuerung des Geschäftserfolgs. Die wichtigsten Kennzahlen zur Strategie- und Entscheidungsfindung sowie zur Messung des operativen Geschäftserfolgs sind
Alle relevanten Steuerungsgrößen werden monatlich generiert und analysiert. Sie dienen dem Vorstand der Medios AG und den Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften als Entscheidungsgrundlage insbesondere bei strategischen Entscheidungen im Hinblick auf die Gestaltung des Produktportfolios (Arzneimittelversorgung) sowie bei der Planung der Auslastung und ggf. Erweiterung von Herstellkapazitäten (patientenindividuelle Therapien). Eine fortwährende Überprüfung und Anpassung der Vorgaben sowie regelmäßige interne Audits stellen sicher, dass die Managementsysteme von Medios kontinuierlich verbessert und den jeweiligen spezifischen Anforderungen angepasst werden. 3.2. Auswirkungen von IFRS 16Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasing" zur Anwendung. Die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage und die Entwicklung der Ertragslage des Konzerns wurden durch die Anwendung dieses Standards beeinflusst. Die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung berücksichtigt Medios seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei der Definition der finanziellen Leistungsindikatoren. Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. Um eine Vergleichbarkeit für die Steuerungs- und Leistungsindikatoren zu ermöglichen, wurden die berichteten Geschäftszahlen auf Vergleichsbasis nach dem alten Leasingstandard IAS 17 dargestellt und die Veränderungen entsprechend erläutert. Darüber hinaus werden die Veränderungen im Erläuterungsteil der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Medios-Konzerns nach IFRS miteinbezogen.
Durch die Anwendung des IFRS 16 werden Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert. Dadurch erhöhen sich die finanziellen Verbindlichkeiten und der Verschuldungsgrad. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht, was entsprechend einen reduzierenden Einfluss auf die Eigenkapitalquote hat.
In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit. Daraus resultiert eine Verbesserung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, gleichauf wird der Finanzierungscashflow verschlechtert. Im Ergebnis bleiben die Zahlungsmittelveränderungen identisch. Wesentliche Investitionen für Nutzungsrechte im Berichtsjahr betreffen neu angemietete Immobilien. Für die Zukunft wird mit weiteren Neuanmietungen von Büroflächen geplant.
Aufgrund der Aktivierungen von Nutzungsrechten der bisherigen Operating-Leasingverhältnisse sind die sonstigen Aufwendungen rückläufig, und das EBITDA wird dadurch deutlich erhöht, ohne dass sich wirtschaftliche Bedingungen verändert haben. Gleichzeitig erhöhen sich die Abschreibungen und belasten das EBIT. Das Finanzergebnis wird aufgrund der Abzinsung von Leasing-Verbindlichkeiten leicht erhöht. Die zur Steuerung des Konzerns verwendeten alternativen Leistungskennziffern EBT und EBITDA vor Sondereffekten sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
4. Forschung und EntwicklungDer Hauptfokus liegt derzeit auf dem Bereich der Arzneimittelsicherheit. Im Berichtsjahr wurden weitere Aktivitäten umgesetzt, unter anderem der Aufbau eines zusätzlichen Analytik-Labors. Zudem wurde die Datensammlung für weitere pharmazeutische Produkte vorangetrieben. Mit Gründung und Ausbau der Aktivitäten im Bereich Arzneimittelsicherheit erfolgte ein entsprechender Anstieg der Mitarbeiter. Für Forschung und Entwicklung wurden im Geschäftsjahr 2019 insgesamt Investitionen in Höhe von TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 90) getätigt. Sämtliche Entwicklungsleistungen wurden intern erbracht. An Forschungs- und Entwicklungsprojekten arbeiteten 2019 bis zu sieben Personen (Vorjahr: fünf), was etwa 4 % (Vorjahr: 3 %) der gesamten Belegschaft der Medios-Gruppe entspricht. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche SituationDie Weltwirtschaft hat ihren Aufschwung im Jahr 2019 fortgesetzt. Das Wachstum fiel jedoch geringer aus als 2018. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,9 %, ein Rückgang von 0,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (2018: 3,6 %). Dabei legte das BIP in den Industriestaaten um 1,7 % zu (2018: 2,2 %), während die Wirtschaft in den Schwellen- und Entwicklungsländern um 3,7 % wuchs (2018: 4,5 %). Die meisten Industriestaaten erzielten 2019 ein geringeres Wachstum als im Vorjahr. In der größten Volkswirtschaft der Welt, den USA, stieg das BIP um 2,3 % (2018: 2,9 %). Die beiden größten Volkswirtschaften der Eurozone, Deutschland und Frankreich, wuchsen um 0,5 % (2018: 1,5 %) bzw. 1,3 % (2018: 1,7 %). In Italien und Spanien nahm das BIP um 0,2 % (2018: 0,8 %) bzw. 2,0 % (2018: 2,4 %) zu. Insgesamt erhöhte sich die Wirtschaftsleistung der Eurozone um 1,2 % (2018: 1,9 %). Auch in Kanada fiel der Anstieg mit 1,5 % geringer aus als im Vorjahr (2018: 1,9 %). Das Vereinigte Königreich dagegen verzeichnete ein stabiles Wachstum von 1,3 %. Lediglich Japan konnte 2019 sein Wachstum beschleunigen. Das BIP stieg um 1,0 %, ein Zuwachs von 0,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreswert (2018: 0,3 %). In den wichtigsten Schwellen- und Entwicklungsländern war das Wachstum im Jahr 2019 ebenfalls geringer als im Vorjahr. China erhöhte seine Wirtschaftsleistung um 6,1 % (2018: 6,6 %), während Indien sein BIP um 4,8 % steigerte (2018: 6,8 %). In Russland belief sich das Wachstum auf 1,1 % (2018: 2,3 %). Brasilien verzeichnete ein Plus von 1,2 % (2018: 1,3 %). In Mexiko stagnierte das BIP, nachdem es im Vorjahr noch zugelegt hatte (2018: 2,1 %). Grund für das langsamere Wachstum der Weltwirtschaft waren laut dem IWF insbesondere handelspolitische Unsicherheiten, geopolitische Spannungen und spezifische Probleme in wichtigen Schwellenländern. Diese hätten vor allem die Produktion und den Handel belastet. Hinzu seien neue Herausforderungen wie die sich verschärfenden sozialen Unruhen in mehreren Ländern gekommen. Nach Einschätzung des IWF ist dies vor allem in Indien zu beobachten, wo sich der Konsum im Jahr 2019 deutlicher abgeschwächt hat als erwartet, weil die Einkommen nur langsam steigen. Darüber hinaus nennt der IWF wetterbedingte Katastrophen, wie zum Beispiel Hurrikane in der Karibik, Dürre und Buschfeuer in Australien sowie Überschwemmungen und Trockenperioden in Afrika, als Gründe für das langsamere Wachstum der Weltwirtschaft. Zu den positiven Einflussfaktoren im Jahr 2019 zählten laut dem IWF insbesondere die lockere Geldpolitik der Notenbanken, die Zeichen der Entspannung im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die nachlassende Furcht vor einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Zum Jahreswechsel sieht der IWF Anzeichen für eine Stabilisierung, die Abwärtsrisiken bleiben aus seiner Sicht jedoch deutlich spürbar. 1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in DeutschlandDie deutsche Wirtschaft ist 2019 nach Angaben der Bundesregierung das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich aber insbesondere aufgrund der Schwäche der Industrie merklich verlangsamt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Jahr 2019 um 0,6 %. Damit fiel das BIP zwar höher aus als zuletzt von der Bundesregierung erwartet, lag aber deutlich niedriger als in den fünf vorangegangenen Jahren, in denen es um durchschnittlich etwa 2,0 % pro Jahr gestiegen war. Das Wirtschaftswachstum wurde insbesondere vom Konsum angetrieben. Die privaten und staatlichen Ausgaben legten um 1,6 % bzw. 2,5 % zu. Zudem setzte sich der Boom im Bausektor fort. Die Investitionen stiegen hier um 3,8 %. Die Ausrüstungsinvestitionen erhöhten sich um 0,4 %. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich robust. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 400.000 auf den Rekordstand von 45,3 Mio. Laut der Bundesregierung hat die deutsche Wirtschaft ihre konjunkturelle Schwächephase zum Jahreswechsel noch nicht überwunden. Die meisten Dienstleistungsbereiche und der Bausektor würden sich zwar weiterhin positiv entwickeln, die Industrie leide jedoch aufgrund des schwachen Welthandels. Das BIP habe sich daher im zweiten Halbjahr 2019 nur wenig erhöht. Demgegenüber zeichnen sich nach Einschätzung der Bundesregierung allmählich Besserungstendenzen ab. So hätten die Auftragseingänge und Umsätze in der Industrie in den letzten Monaten des Jahres 2019 begonnen, sich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig hätten sich die Geschäftserwartungen wieder etwas aufgehellt. Dies spräche laut der Bundesregierung für eine baldige Wiederbelebung der Industriekonjunktur. Das außenwirtschaftliche Umfeld soll aber durch erhebliche Unwägbarkeiten geprägt bleiben. 1.2. Entwicklung des GesundheitsmarktesDie Gesundheitsversorgung gewinnt weltweit zunehmend an Bedeutung. Grund hierfür ist insbesondere die gestiegene Lebenserwartung. Diese lag laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2017 bei 80,7 Jahren. Damit hat sie sich im Vergleich zu 1970 um zehn Jahre erhöht. Der Anstieg lässt sich der OECD zufolge vor allem auf stärkere Gesundheitssysteme sowie eine leichtere Zugänglichkeit und erhöhte Qualität der Versorgung zurückführen. Zudem spielten Faktoren wie die gesündere Lebensweise, höhere Einkommen und bessere Bildung eine Rolle (OECD, Health at a Glance, 2019). Die Gesundheitsausgaben pro Kopf beliefen sich in den OECD-Ländern im Jahr 2018 durchschnittlich auf 3.994 Dollar. Die höchsten Ausgaben verzeichneten die USA mit 10.586 Dollar, gefolgt von der Schweiz (7.317 Dollar), Norwegen (6.187 Dollar) und Deutschland (5.986 Dollar). Gemessen am Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) lagen die USA ebenfalls vorne mit 16,9 %. Dahinter folgten erneut die Schweiz mit 12,2 % sowie Deutschland, Frankreich, Schweden, Japan, Kanada und Dänemark mit jeweils rund 11 %. Im Durchschnitt gaben die OECD-Länder 8,8 % des BIP aus - ein Wert, der seit dem Jahr 2013 nahezu stabil geblieben ist (OECD, Health at a Glance, 2019). Ein wesentlicher Anteil der Gesundheitsausgaben wird für medizinische Produkte, insbesondere Arzneimittel, verwendet. Im Jahr 2017 lag dieser laut der OECD bei knapp einem Fünftel (OECD, Health at a Glance, 2019). Das US-Unternehmen IQVIA schätzt, dass sich die weltweiten Ausgaben für Medikamente im Jahr 2018 auf rund 1.205 Mrd. Dollar beliefen. Rund zwei Drittel davon entfielen demnach auf die Industrieländer. Die höchsten Ausgaben hatten die USA (484,9 Mrd. Dollar), gefolgt von China (132,3 Mrd. Dollar), Japan (86,4 Mrd. Dollar) und Deutschland (53,5 Mrd. Dollar). Im Durchschnitt stiegen die weltweiten Ausgaben für Medikamente von 2014 bis 2018 jährlich um 6,3 %. Für das Jahr 2019 erwartet IQVIA einen Zuwachs von 4 bis 5 % auf knapp 1,3 Billionen Dollar (IQVIA, The Global Use of Medicine in 2019 and Outlook to 2023, 2019). In den zehn Industrieländern wird das Wachstum der Gesundheitsausgaben laut IQVIA fast ausschließlich durch Specialty Pharma Arzneimittel angetrieben. Dabei handelt es sich in der Regel um hochpreisige Arzneimittel für chronische, komplexe oder seltene Erkrankungen, wie sie auch von Medios vertrieben werden. Nach Angaben von IQVIA ist der Anteil von Specialty Pharma Arzneimitteln in den Jahren 2007 bis 2017 weltweit von 19 % auf 32 % gestiegen. Grund hierfür sei die Entwicklung neuer Therapien mit Fokus auf Specialty Pharma und, damit einhergehend, der Bedeutungsverlust der herkömmlichen Arzneimittel in Form von langsamer steigenden Ausgaben (IQVIA, 2018 and Beyond: Outlook and Turning Points, 2018). Im Jahr 2018 belief sich der Anteil der Ausgaben für Specialty Pharma Arzneimittel in den zehn Industrieländern IQVIA zufolge auf 42 % bzw. 336 Mrd. Dollar (IQVIA, The Global Use of Medicine in 2019 and Outlook to 2023, 2019). Damit hat er sich seit dem Jahr 2013 nahezu verdoppelt (IQVIA, 2018 and Beyond: Outlook and Turning Points, 2018). Der Trend zu höheren Arzneimittelausgaben sowie hochpreisigen Therapien bzw. Specialty Pharma Arzneimitteln lässt sich auch in Deutschland beobachten. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stiegen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2018 um 3,2 % auf EUR 41,2 Mrd. Dabei seien Patentarzneimittel wie bereits in den vorangegangenen Jahren die wesentlichen Kostentreiber gewesen. So habe sich beispielsweise der Apothekenumsatz je Verordnung im patentgeschützten Markt in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht, von EUR 163 im Jahr 2008 auf EUR 471 im Jahr 2018. Insgesamt wurde im Jahr 2018 laut dem WIdO ein Umsatz von EUR 19,8 Mrd. mit patentgeschützten Arzneimitteln erzielt. Das entspricht fast der Hälfte des gesamten Apothekenumsatzes. Zugleich machen patentgeschützte Arzneimittel nur den vergleichsweisen kleinen Anteil von 6,4 % aller Arzneimittelpackungen aus (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2019). Die Hochpreispolitik der pharmazeutischen Hersteller führt nach Einschätzung des WIdO dazu, dass sich der Großteil des Umsatzes mit patentgeschützten Arzneimitteln auf immer weniger Produkte und immer kleinere Patientengruppen verteilt. Demnach hätten im Jahr 2018 für die 10 % der patentgeschützten Arzneimittel mit den kleinsten Verordnungsmengen bereits 61 % des Umsatzes aufgewendet werden müssen. Im Jahr 2008 habe der Umsatzanteil noch bei 32 % gelegen. Das Zehntel der patentgeschützten Verordnungen vereint dem WIdO zufolge derzeit einen Umsatzanteil am Gesamtmarkt von 28,2 % - bei einem Versorgungsanteil nach Tagesdosen von nur 0,7 % (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2019). Nach Angaben des WIdO beliefen sich die gesamten Arzneimittelkosten im Jahr 2018 auf EUR 40,1 Mrd. Davon entfielen EUR 18,8 Mrd. auf patentgeschützte Arzneimittel. Das entspricht einem Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr. Damit hat sich ihr Kostenanteil in den vergangenen 20 Jahren von 33 % auf 47 % erhöht. Die durchschnittlichen Jahrestherapiekosten von Patentarzneimitteln sind laut dem WIdO mit EUR 2.500 inzwischen ungefähr 20 Mal so hoch wie die jährlichen Kosten von Generika (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2019). Eine weitere auffällige Entwicklung sei die steigende Anzahl der jährlich zugelassenen Biologika. Demnach waren 17 der 37 neuen Arzneimittel im Jahr 2018 gentechnisch hergestellte Biologika. Ihr Umsatz ist dem WIdO zufolge in den letzten 12 Jahren kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2018 bei EUR 13,8 Mrd. (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2019). Der Umsatz von Specialty Pharma Arzneimitteln stieg in Deutschland im Jahr 2018 auf EUR 13,5 Mrd. , ein Zuwachs um 10 % gegenüber dem Vorjahr (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2018; ABDA - Zahlen, Daten, Fakten, 2018). Damit belief sich der Anteil der Specialty Pharma Arzneimittel am Umsatz aller Arzneimittel in Deutschland auf rund 29 %. Der Anteil am Umsatz der verschreibungspflichtigen Arzneimittel lag bei rund 33 % (ABDA - Zahlen, Daten, Fakten, 2019). 2. GeschäftsverlaufDie Geschäftsentwicklung von Medios im Jahr 2019 war insgesamt sehr positiv. Die Anzahl der Partnerapotheken konnte weiter, auf rund 200, ausgebaut werden. Die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Partnerapotheken konnten größtenteils vertieft werden. Die Produktpalette, insbesondere im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung, wurde ebenfalls erweitert. Derzeit fokussiert sich die Medios-Gruppe auf fünf Indikationsgebiete, unter anderem auf die Bereiche Onkologie, Neurologie sowie Ophthalmologie. Der prozentuale Anteil nicht onkologischer Herstellungen wurde dabei planmäßig weiter erhöht und die Diversifikation im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien somit weiter vorangetrieben. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie waren 2019 weiterhin positiv (siehe Wirtschaftsbericht), was ebenfalls zur positiven Entwicklung der Medios-Gruppe beitrug. Der Trend zur individualisierten Medizin hält an, was auf eine steigende Anzahl von Neuentwicklungen individualisierter Therapien in verschiedenen Indikationsgebieten zurückzuführen ist. Dies hat sowohl den Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung als auch den Bereich Patientenindividuelle Therapien positiv beeinflusst. Als Ergebnis dieser Entwicklungen stiegen sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis der Medios-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Die Liquidität der Medios-Gruppe blieb im Berichtszeitraum stabil. Es gibt weiterhin keine nennenswerten langfristigen Verbindlichkeiten. Medios befindet sich somit in einer sehr guten wirtschaftlichen Lage. Die Medios-Gruppe beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2019 167 Mitarbeiter (zum 31. Dezember 2018: 153). Das Geschäftsjahr 2019 war insbesondere von folgenden Ereignissen geprägt: Am 1. Januar 2019 hat Christoph Prußeit sein neues Amt als Mitglied des Vorstands und Chief Innovation Officer (CIO) der Medios AG angetreten. In dieser Funktion verantwortet er unter anderem den Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien. Damit umfasst der Vorstand vier Mitglieder. Herr Prußeit ist ein ausgewiesener Experte für Arzneimittelherstellung und -sicherheit und seit 2017 Geschäftsführer der Medios Individual GmbH. Er verfügt unter anderem über umfangreiche Praxiserfahrung in der Zubereitung patientenindividueller Virustatika- und Antibiotikalösungen sowie in der Produktion parenteraler Ernährungslösungen unter strikter Einhaltung höchster Qualitätsstandards. Damit bringt er wichtige Kompetenzen in das Vorstandsteam ein und kann das Wachstum der Gesellschaft weiter forcieren. Herr Prußeit begann seine berufliche Laufbahn 2014 als spezialisierter Apotheker bei der BerlinApotheke Schneider&Oleski OHG, wo er die Leitung des Geschäftsbereichs Sterillabor übernahm. Am 8. Januar 2019 nahm Berenberg, einer der führenden unabhängigen europäischen Finanzdienstleister, die Betreuung (Coverage) der Medios AG auf. Zusammen mit Kepler Cheuvreux und Warburg Research wird Medios seit Januar 2019 von drei der führenden Research-Unternehmen im Bereich der Small- und Midcap-Unternehmen betreut. Dies führt zu einem besseren Zugang zu internationalen Investoren in Europa und den USA. Dadurch verspricht sich die Medios-Gruppe eine breitere internationale Streuung der Investorenbasis und mittelfristig eine Erhöhung der Liquidität der Aktie. Am 24. Januar 2019 einigten sich der Vorstand der Medios AG und die Inhaberin der BerlinApotheke, Frau Anike Oleski, darauf, die vier BerlinApotheken zum 1. März 2019 in MediosApotheke umzubenennen. Die MediosApotheke bleibt ein eigenständiges Unternehmen mit Frau Oleski als alleiniger Inhaberin. Medios möchte durch diese Partnerschaft einheitliche Qualitätsstandards schaffen, die für die Patienten über die Marke Medios sofort ersichtlich und von Vorteil sind. Der Auftritt als MediosApotheke in der Öffentlichkeit wird zudem dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Medios als führender Anbieter von Specialty Pharma Lösungen zu erhöhen. Intention von Medios ist es, das Netzwerk aus unabhängigen MediosApotheken mit unterschiedlichen Kompetenzen und gemeinsamen Qualitätsstandards im Bereich Specialty Pharma weiter auszubauen. Am 26. Februar 2019 stieg der Streubesitz der Medios AG nach einer erfolgreichen Privatplatzierung durch den Kernaktionär, die mediosmanagement GmbH, deutlich um 15 Prozentpunkte auf 55,5 % der Stimmrechte. Insgesamt wurden im Rahmen der Privatplatzierung 2.184.603 bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien verkauft. Das entspricht einem Anteil von rund 15 % am Grundkapital. Das Angebot richtete sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Die Transaktion wurde von Berenberg als Sole Bookrunner begleitet. Die mediosmanagement GmbH und Manfred Schneider (Gründer & CEO) hielten nach der Platzierung rund 41 % der ausstehenden Aktien. Am 23. Dezember 2019 wurde Medios von Manfred Schneider in einer so genannten freiwilligen Konzernmeldung mitgeteilt, dass der ihm zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 19. Dezember 2019 insgesamt 39,83 % (5.801.204 Stimmrechte) beträgt (siehe dazu Kapitel IX. 3.). Im März 2019 brachte Medios nach einer erfolgreichen Testphase ein neuartiges Analyseverfahren zur Identifizierung gefälschter Arzneimittel auf den Markt. Hierfür wurde die Tochtergesellschaft Medios Analytics GmbH gegründet, um dort alle Aktivitäten des Geschäftsbereichs Arzneimittelsicherheit zu bündeln. Das neue Analyseverfahren ermöglicht Anwendern, den Inhalt einer Arzneimittelverpackung per Infrarotstrahlung zu identifizieren, so dass die Verpackung nicht geöffnet werden muss. Dadurch bleibt der Wirkstoff steril und kann weiterhin für die Herstellung von Infusionslösungen verwendet werden. Die Messergebnisse werden mit den Datenbeständen einer von Medios entwickelten Referenzbibliothek abgeglichen. Dabei wird festgestellt, ob es sich um ein Originalpräparat oder eine Produktfälschung handelt. Der gesamte Vorgang nimmt lediglich rund eine Minute in Anspruch. Damit ist das neue Analyseverfahren von Medios schneller, sicherer und günstiger als herkömmliche Methoden, bei denen die Verpackung geöffnet werden muss. Ebenfalls im März 2019 mietete Medios Büroräume in Berlin-Mitte an, um Aktivitäten der Medios-Gruppe zusammenzulegen. Zugleich beschloss der Vorstand, die Immobilie in Berlin-Charlottenburg, die Medios im März 2017 ursprünglich für diesen Zweck erworben hatte, wieder zu verkaufen. Der Verkauf der Immobilie in Charlottenburg wurde im Juni 2019 mit einem Ertrag in Höhe von TEUR 865 abgeschlossen. Der Bezug der neuen Büroräume findet voraussichtlich spätestens im Mai 2020 statt. In der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2019 wurden alle Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten mit deutlicher Mehrheit gefasst. Insgesamt waren rund 64 % des Grundkapitals vertreten. Neben der Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie der Wahl des Wirtschaftsprüfers wurde die Schaffung eines neuen Genehmigten und eines neuen Bedingten Kapitals 2019 verabschiedet. Zudem stimmten die Aktionäre einem Ergebnisabführungsvertrag mit der Medios Analytics GmbH zu. Am 23. September 2019 erhöhte die Medios AG ihre Prognosen für das Geschäftsjahr 2019 bereits zum zweiten Mal und strebte nunmehr einen Konzernumsatz in Höhe von EUR 500 bis EUR 510 Mio. an. Grund für die Prognoseerhöhung waren zunehmend positive Impulse durch die verstärkten Investitionen in das Wachstum der Medios-Gruppe. Diese hatten sich seit Anfang der zweiten Jahreshälfte 2019 noch deutlicher auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung von Medios ausgewirkt, als der Vorstand erwartet hatte. 3. Lage des Medios-Konzerns3a.1. Ertragslage des Medios-Konzerns (IFRS)Das Geschäftsjahr 2019 war das erfolgreichste seit Bestehen der Medios AG. Das Unternehmen ist überzeugt, dass die hochspezialisierte unabhängige Apotheke vor Ort ihre Berechtigung hat und diese Stellung in Zukunft durch Medios Hilfe weiter ausbauen wird. Das ist ein Grund, warum Medios zunehmend spezialisierte Apotheken als Kunden gewinnt und sein Partnernetzwerk permanent ausbaut. Ein weiterer Grund für die positive Entwicklung ist die Erweiterung des Medios-Produktangebots auf zusätzliche Indikationsgebiete und Specialty Pharma Produkte. Der externe Umsatz im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 466 Mio. (Vorjahr: EUR 289 Mio.), das Ergebnis vor Steuern und Sondereffekte (EBT vor Sondereffekten) lag bei EUR 11,2 Mio. (Vorjahr: EUR 9,2 Mio.). Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Sondereffekten (EBITDA vor Sondereffekten) stieg auf EUR 11,7 Mio. gegenüber EUR 9,3 Mio. im Vergleichszeitraum. Im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien wurden EUR 50,4 Mio. an externen Umsätzen erlöst (Vorjahr: EUR 38,8 Mio.) und ein EBT vor Sondereffekten in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.) erzielt. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Sondereffekten (EBITDA vor Sondereffekten) stieg auf EUR 6,2 Mio. gegenüber EUR 3,3 Mio. im Vergleichszeitraum. Der interne Geschäftsbereich Services erzielte im Berichtszeitraum TEUR 286 (Vorjahr: TEUR 95) durch externe Umsatzerlöse. Sämtliche Umsätze wurden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet. Der im Aufbau befindliche Bereich Arzneimittelsicherheit trug im Geschäftsjahr 2019 wie erwartet noch nicht positiv zum Gesamtergebnis der Medios-Gruppe bei. Der Anstieg der Konzernumsatzerlöse 2019 auf EUR 516,8 Mio. (Vorjahr: EUR 327,8 Mio.) ist insbesondere auf den Ausbau des Partnernetzwerks auf rund 200 spezialisierte Apotheken (Vorjahr: rund 150) sowie die Erweiterung des Produktangebots auf zusätzliche Indikationsgebiete zurückzuführen. Das Vorsteuerergebnis vor Sondereffekten (EBT vor Sondereffekten) verzeichnete mit EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.) ein überproportionales Wachstum. Damit hat Medios ihre im September 2019 deutlich angehobene Jahresprognose 2019 leicht übertroffen. Medios hatte einen Konzernumsatz von EUR 500-510 Mio. und ein Vorsteuerergebnis vor Sondereffekten (EBT vor Sondereffekten) von EUR 15-16 Mio. erwartet. Zum Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Sondereffekten (EBITDA vor Sondereffekten) in Höhe von EUR 17,7 Mio. (Vorjahr: EUR 11,7 Mio.) trugen die beiden operativen Geschäftsfelder Arzneimittelversorgung mit EUR 11,9 Mio. und Patientenindividuelle Therapien mit EUR 6,2 Mio. bei. Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) und EBITDA werden wie folgt auf das EBT vor Sondereffekten und EBITDA vor Sondereffekten übergeleitet:
In den Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 wurden Aktienoptionsprogramme aufgelegt, in welchen ausgewählten Mitarbeitern durch die Medios AG als Entlohnung für geleistete Arbeit Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht. Diese Aufwendungen sind nicht liquiditätswirksam. Die Abschreibungen auf den Kundenstamm beziehen sich auf den im Geschäftsjahr 2018 akquirierten Geschäftszweig und die damit aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände "Kundenstamm". Die Inbetriebnahme von Laboren beinhaltet Aufwendungen, die zur Erweiterung der Produktionskapazitäten im Bereich Patientenindividuelle Therapien angefallen sind. Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 483,4 Mio. (Vorjahr: EUR 305,6 Mio.) bzw. 93,5 % (Vorjahr: 93,2 %) vom Umsatz und erhöhte sich um 0,3 %. Die absolute Steigerung des Materialaufwands folgt damit der Erhöhung des Umsatzes. Der Rohertrag erhöhte sich insgesamt um EUR 11,2 Mio., der einerseits zur Hälfte aus einer Volumensteigerung im Bereich Arzneimittelversorgung resultiert und andererseits durch den im Geschäftsjahr 2018 eingebrachten Geschäftszweig, der erstmals für ein volles Geschäftsjahr zum Unternehmenserfolg beitrug. Die gesamten Personalaufwendungen beliefen sich auf EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 9,8 Mio.) bzw. 2,1 % (Vorjahr: 3,0 %) des Umsatzes. Die nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen für Aktienoptionsprogramme betrugen im Geschäftsjahr EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). Die Steigerung der Personalkosten folgt der Erhöhung der Mitarbeiterzahl. Die sonstigen Aufwendungen summierten sich auf EUR 8,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,1 Mio.). Die Rechts- und Beratungskosten betrugen EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) und wurden hauptsächlich für den Ausbau der Medios-Marke in Anspruch genommen. Die Kosten der Warenabgabe, Aufwendungen für Versicherungen sowie Instandhaltungsaufwendungen stiegen in Folge der Umsatzausweitung um EUR 0,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Aus nicht weiter verfolgten IT-Projekten kam es zu einmaligen Sondereffekten durch die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten von EUR 0,7 Mio. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019 stiegen um EUR 0,9 Mio. auf EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) an. Diese ergaben sich durch den Ausbau der Medios-Standorte, die Abschreibungen auf den Kundenstamm für ein volles Geschäftsjahr sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Abschreibung auf Nutzungsrechte. Das Finanzergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR -0,2 Mio. Davon entfallen EUR 0,1 Mio. auf Zinsen durch Verbindlichkeiten als Leasingnehmer nach IFRS 16. Das Steuerergebnis in Höhe von EUR 4,5 Mio. liegt im Bereich der erwarteten Konzernsteuerquote von 30,175 %. 3a.2. Finanzlage des Medios-Konzerns (IFRS)Die Finanzlage der Medios-Gruppe ist weiterhin sehr stabil. Verbindlichkeiten werden in der Regel innerhalb der Zahlungsfristen beglichen und Forderungen innerhalb der vereinbarten Ziele vereinnahmt. Die liquiden Mittel beliefen sich per 31. Dezember 2019 auf EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 11,8 Mio.) und bestanden im Wesentlichen aus Bankguthaben. Den Unternehmen der Medios-Gruppe stehen zusätzlich Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 10 Mio. (Medios Pharma GmbH) und EUR 2 Mio. (Medios Manufaktur GmbH), in Summe also EUR 12 Mio., zur Verfügung, die zur Finanzierung des Working Capital teilweise in Anspruch genommen werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug die Kontokorrentlinie EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Wesentliche Investitionen im Geschäftsjahr 2019 waren Softwareentwicklungen für das Segment Services in Höhe von TEUR 713 und Patientenindividuelle Therapien in Höhe von TEUR 338. Des Weiteren erfolgten Investitionen in dem Segment Arzneimittelversorgung in Höhe von TEUR 322 zum Aufbau weiterer Kapazitäten in Folge stetig wachsender Nachfrage nach Arzneimitteln. Sonstige Investitionen von TEUR 716 betrafen im Wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen. Der Mittelabfluss für immaterielle Investitionsgüter betrug TEUR 1.215, im Wesentlichen Ausgaben für Software. Insgesamt wurden für Investitionen TEUR 2.089 ausgegeben und damit TEUR 265 mehr als in 2018. Aus Finanztätigkeiten wurden TEUR 194 für Zinsen und TEUR 469 zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten ausgegeben. In Summe also TEUR 663. In der Vergleichsperiode wurden noch TEUR 171 an Auszahlungen getätigt. Der Vorstand plant mittelfristig weiterhin keine Gewinnausschüttung, da die Erlöse in das weitere Wachstum investiert werden sollen, schließt eine Dividende langfristig aber nicht aus. Der Specialty Pharma Markt befindet sich derzeit in einer Konsolidierungs- und Neuordnungsphase. Davon soll Medios möglichst stark profitieren. 3a.3. Vermögenslage des Medios-Konzerns (IFRS)Die Vermögenslage der Medios-Gruppe ist weiterhin gut. Aufgrund der Volumensteigerung im Geschäftsjahr 2019 im Bereich Arzneimittelversorgung einerseits und des im Geschäftsjahr 2018 eingebrachten Geschäftszweigs andererseits haben sich nahezu alle Bilanzpositionen signifikant erhöht. Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 37,1 Mio. (Vorjahr: EUR 37,4 Mio.) zum 31. Dezember 2019 umfassen im Wesentlichen die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 31,3 Mio. (Vorjahr: EUR 31,6 Mio.) und die Nutzungsrechte als Leasingnehmer von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr EUR 0 Mio.). Die unwesentliche Veränderung der langfristigen Vermögenswerte um EUR 0,3 Mio. ergab sich durch den Verkauf der Immobilie in Berlin-Charlottenburg, die Medios im März 2017 erworben hatte. Aufgrund des schnellen Wachstums der Medios-Gruppe und behördlicher Einschränkungen am Standort konnten alle geplanten Maßnahmen auf diesem Grundstück nicht mehr realisiert werden. Dies wurde durch die Übernahme eines weiteren Laborstandorts innerhalb von Berlin im September 2017 sowie die Anmietung weiterer Büroräume in Berlin und Potsdam kompensiert. Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2019 auf EUR 79,4 Mio. (Vorjahr: EUR 61,1 Mio.). Sie setzten sich im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 11,8 Mio.), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 42,8 Mio. (Vorjahr: EUR 31,1 Mio.) und Vorräten in Höhe von EUR 16,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,0 Mio.) zusammen. Die Erhöhung sowohl der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch der Vorräte haben sich aufgrund des starken Umsatzwachstums im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Forderungs- und Vorratsumschlagshäufigkeit erhöht werden. Die DSO (Days Sales Outstanding) beliefen sich auf 25,4 Tage (Vorjahr: 29,1 Tage) und die DIO (Days Inventory Outstanding) beliefen sich auf 12,1 Tage (Vorjahr: 16,7 Tage). Die Kapitalstruktur des Medios-Konzerns ist robust. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 81,6 Mio. (Vorjahr: EUR 70,5 Mio.), was einer Eigenkapitalquote von 70,0 % entspricht. Die Eigenkapitalquote konnte damit im Vergleich zum Vorjahr (71,6 %) nahezu fortgeführt werden. Die Bilanzsumme des Konzerns wurde per 31. Dezember 2019 auf EUR 116,6 Mio. (Vorjahr: EUR 98,4 Mio.) erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 18,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 gab es keine langfristigen Bankverbindlichkeiten. Die langfristigen Verbindlichkeiten der Gruppe betrugen EUR 6,3 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) und bestehen aus latenten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) und langfristigen Verbindlichkeiten als Leasingnehmer in Höhe von EUR 2,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf EUR 28,7 Mio. (Vorjahr: EUR 23,7 Mio.). Stichtagsbezogen minderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 18,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,9 Mio. zum 31. Dezember 2019, welche weiterhin die größte Einzelposition der kurzfristigen Schulden bilden. Die Ertragssteuerverbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 7,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.), und die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich aufgrund einer höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie für die Finanzierung des Working Capital sowie des Zugangs der kurzfristigen Verbindlichkeiten als Leasingnehmer auf EUR 3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Die wirtschaftliche Lage der Medios-Gruppe ist weiterhin gut. 3b.1. Ertragslage der Medios AG (HGB)Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete die Medios AG Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). Der Jahresüberschuss belief sich 2019 auf EUR 11,4 Mio. (Vorjahr: EUR 8,1 Mio.), was einer Steigerung um EUR 3,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Veränderung resultiert aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit den Tochterunternehmen. Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt durch die Konsolidierung der Strukturen der Medios AG, um alle Tochtergesellschaften umfangreich mit Service-Dienstleistungen versorgen zu können. Hier wurden insbesondere in den Bereichen Finance, Human Resources, IT- sowie Facility- und Contract-Management Leistungen erbracht. Die Gesamtzahl der Beschäftigten in der Medios AG zum 31. Dezember 2019 blieb mit 29 nahezu konstant (Vorjahr: 32). Gab es im Geschäftsjahr 2018 bereits Umsatzerlöse, konnten diese 2019 durch den Ausbau des Angebotes an Serviceleistungen für die Tochterunternehmen deutlich gesteigert werden. Neben den ebenfalls erwähnten Serviceleistungen werden den Tochtergesellschaften zusätzlich Darlehen zur Finanzierung und zum Ausbau der Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt. Diese summierten sich zum 31. Dezember 2019 auf insgesamt EUR 19,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Die hieraus erwirtschafteten Zinserträge beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 314. Die größte Position auf der Kostenseite war der Personalaufwand in Höhe von EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) Die Abschreibungen summierten sich auf TEUR 297 (Vorjahr: TEUR 227). Die sonstigen Kosten betrugen EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) und setzten sich zu einem großen Teil aus Rechtsund Beratungskosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten zusammen. 3b.2. Finanzlage der Medios AG (HGB)Die Finanzlage der Medios AG ist weiterhin sehr stabil. Verbindlichkeiten werden innerhalb der Zahlungsfristen beglichen. Die liquiden Mittel beliefen sich per 31. Dezember 2019 auf EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) und bestanden im Wesentlichen aus Bankguthaben. Die Kapitalstruktur der Medios AG ist sehr robust. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 89,4 Mio. (Vorjahr: EUR 78,0 Mio.). Dies entspricht bei der Bilanzsumme von EUR 98,9 Mio. (Vorjahr: EUR 81,3 Mio.) einer Eigenkapitalquote von 90,5 % (Vorjahr: 96,0 %). Die Eigenkapitalquote kann damit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Es gibt keine Bankverbindlichkeiten. Die gesamten Verbindlichkeiten der Medios AG betrugen per 31. Dezember 2019 lediglich EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.), wovon die größte Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) waren. Eine wesentliche Investition der Medios AG im Geschäftsjahr 2019 war die Entwicklung einer Software zur Erweiterung bestehender Geschäftsbereiche und Effizienzsteigerung von Prozessen. 3b.3. Vermögenslage der Medios AG (HGB)Das Anlagevermögen belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2019 auf EUR 69,7 Mio., was einer Steigerung um 12 % im Vergleich zum Vorjahr EUR 62,0 Mio. entspricht. Die größten Positionen des Anlagevermögens waren hierbei Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 49,1 Mio. (Vorjahr: EUR 49,0 Mio.) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 19,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Das Umlaufvermögen belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 29,2 Mio. (Vorjahr: EUR 19,2 Mio.) und bestand im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von EUR 17,7 Mio. (Vorjahr: EUR 11,4 Mio.). Die wirtschaftliche Lage der Medios AG ist somit weiterhin gut. 4. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren des Medios-KonzernsZur Steuerung des Medios-Konzerns werden der Umsatz, das EBITDA vor Sondereffekten, das EBT sowie das EBT vor Sondereffekten als Kennzahlen verwendet. Diese werden laufend, mindestens auf monatlicher Basis, ausgewertet und analysiert. Der Umsatz der Medios-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 belief sich auf EUR 516,8 Mio. (Vorjahr: EUR 327,8 Mio.). Der Wareneinsatz lag hierbei bei EUR 483,4 Mio. bzw. 93,5 % vom Umsatz. Das daraus resultierende EBT vor Sondereffekten lag 2019 bei EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.) bzw. 3,1 % vom Umsatz (Vorjahr: 3,4 %). Im Konzernjahresabschluss 2019 wurden Sondereffekte in Höhe von EUR 2,0 Mio. erfasst. Diese resultieren aus der Berücksichtigung anteilsbasierter Vergütungen (Aktienoptionen) für Mitarbeiter des Konzerns in Höhe von EUR 1,4 Mio. sowie durch die Einbringung eines neuen Geschäftsbereiches im Geschäftsjahr 2018 und die daraus resultierenden Abschreibungen auf den Kundenstamm von EUR 0,6 Mio. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren betreffen unter anderem die Beziehungen der Unternehmen der Gruppe zu ihren Kunden und Mitarbeitern. Ziel von Medios ist es, spezialisierte Apotheken als unabhängige Partner in das Medios-Netzwerk zu integrieren und dadurch Synergien zu realisieren. Das Unternehmen ist überzeugt, dass die hochspezialisierte unabhängige Apotheke vor Ort ihre Berechtigung hat und diese Stellung in Zukunft mit Unterstützung von Medios weiter ausbauen wird. Das ist ein Grund, warum Medios zunehmend spezialisierte Apotheken als Kunden gewinnt und sein Partnernetzwerk permanent ausbaut. Als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber möchte Medios dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Dafür bietet es seinen Mitarbeitern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und Raum zur Verwirklichung eigener Ideen. Nicht zuletzt aufgrund der besseren Anbindung an nahezu alle in Berlin verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel wird Medios im zweiten Quartal 2020 neue Büroräume zur Zusammenlegung der Verwaltungsaktivitäten der Medios-Gruppe in Berlin-Mitte beziehen. Hier wird großer Wert auf Arbeitsplatz-Ökonomie sowie ein angenehmes Arbeitsumfeld gelegt. Allen Mitarbeitern der Medios-Gruppe wird zusätzlich ein Ticket zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Berlin sowie eine private Krankenzusatzversicherung angeboten. Die Kosten für diese Leistungen trägt Medios als Arbeitgeber. Ein weiterer wichtiger nicht-finanzieller Faktor für das Unternehmen ist die Wahrnehmung der Marke Medios. Ziel ist es, Medios als Synonym für Zuverlässigkeit, Kompetenz und Qualität im Bereich Specialty Pharma in Deutschland zu etablieren. Dieses Ziel soll durch konsequentes Training und regelmäßige Kommunikation mit den Medios-Mitarbeitern, Partnerapotheken und über Presseberichte erreicht werden. Seit März 2019 tragen vier eigenständige, unabhängige Apotheken in Berlin den Namen "MediosApotheke". Durch diese Partnerschaft sollen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden, die für die Patienten über die Marke Medios sofort ersichtlich und von Vorteil sind. Der Auftritt als MediosApotheke in der Öffentlichkeit wird zudem dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Medios als führender Anbieter von Specialty Pharma Lösungen zu erhöhen. Die Intention von Medios ist es, das Netzwerk aus unabhängigen MediosApotheken mit unterschiedlichen Kompetenzen und gemeinsamen Qualitätsstandards im Bereich Specialty Pharma weiter auszubauen. Durch fortlaufende Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen wird die Wahrnehmung der Marke Medios bei den Medios-Partnern und in der Öffentlichkeit analysiert, um ein umfassendes Bild darüber zu erhalten, ob die Ziele von Medios erreicht werden und an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht. III. NachtragsberichtDer Medios-Konzern hat am 19. März 2020 einen Einbringungsvertrag über 100 % der Anteile an der Kölsche Blister GmbH unterzeichnet. Die Kölsche Blister GmbH beliefert Apotheken mit verblisterten Fertigarzneimitteln. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte das Kölner Unternehmen einen Umsatz von EUR 14,3 Mio. bei einem noch leicht negativen Ergebnis. Der Kaufpreis für den Erwerb der Gesellschaft beträgt EUR 3 Mio. und wird jeweils zur Hälfte in Form von Medios-Aktien und Barmitteln beglichen. Die neu auszugebenden Aktien werden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital geschaffen. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Medios AG von EUR 14.564.019 auf EUR 14.628.590. Ebenfalls hat der Medios-Konzern am 19. März 2020 einen syndizierten Darlehensvertrag in Form von zwei Fazilitäten in Höhe von insgesamt EUR 62,5 Mio. abgeschlossen. Dieser soll Medios ermöglichen, das künftige Wachstum zu finanzieren und bei Bedarf weitere Akquisitionen zu tätigen. Die anfängliche variable Verzinsung des Kredits entspricht dem EURIBOR zuzüglich einer Marge von 1,50 bzw. 1,25 % p.a. Beide Fazilitäten haben eine Laufzeit bis zum 30.12.2022 mit einer Verlängerungsoption für zwei Jahre. Die Medios-Gruppe hat für beide Fazilitäten marktübliche Sicherheiten gestellt. IV. VergütungsberichtDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes im Berichtsjahr belaufen sich auf TEUR 896, davon für Herrn Manfred Schneider (CEO) TEUR 227, Frau Mi-Young Miehler (COO) TEUR 245, Herrn Matthias Gärtner (CFO) TEUR 239 und Herrn Christoph Prußeit (CIO) TEUR 185. Die sonstigen Abgaben für den Vorstand im Berichtszeitraum betragen TEUR 11. In den kurzfristigen variablen Vergütungen wurden den Vorständen Tantiemen in Höhe von 180 TEUR berechnet aus dem Konzernumsatz und EBT vor Sondereffekten nach Erfüllung der Prognose. Frau Miehler und Herrn Prußeit stehen des Weiteren Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich in den jeweiligen Geschäftsjahren und ist im folgenden Vergütungsbericht dargestellt: Gewährte Zuwendungen 2019
* Mitglied des Vorstands und CIO seit 1. Januar
2019
Zufluss 2019
* Mitglied des Vorstands und CIO seit 1. Januar
2019
Gewährte Zuwendungen 2018
Zufluss 2018
Die Vorstandsmitglieder Mi-Young Miehler (COO) und Matthias Gärtner (CFO) haben zusätzlich im Rahmen des auf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 beschlossenen und am 10. November 2017 gewährten Optionsprogramms jeweils 100.000 Optionen auf den Bezug von Medios AG-Aktien (Kaufoption) erhalten. Im Rahmen dieses Optionsprogramms hat Christoph Prußeit (CIO), zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitglied des Vorstands der Medios AG, ebenfalls 50.000 Optionen auf den Bezug von Medios AG-Aktien (Kaufoption) erhalten. Der Ausübungspreis dieser Optionen beträgt EUR 7,00. Die Optionsrechte können erst nach Ablauf einer Wartefrist von vier Jahren ab dem Ausgabetag ausgeübt werden. Als Erfolgsziel ist definiert, dass der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Betrag von EUR 12,00 erreichen oder überschreiten muss. Bei einer Beendigung der Dienstverträge der Vorstände verfallen die Optionen. Vom Verfall ausgenommen sind jedoch (i) 25 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2017 erfolgt, (ii) 50 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt, (iii) 75 % der gewährten Optionsrechte, sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2019 erfolgt. Sofern die Beendigung nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt, sind sämtliche gewährten Optionsrechte vom Verfall ausgeschlossen. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40), davon TEUR 20 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Yann Samson, sowie jeweils TEUR 10 für die beiden Mitglieder des Aufsichtsrats, Klaus Buß und Joachim Messner, sowie EUR 2.010 (Vorjahr: EUR 519) für Reisekosten und -spesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden von Herrn Messner Rechtsberatungsleistungen in Anspruch genommen. Diese betrugen in Summe TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 70). Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstand Aktienoptionen mit einer beizulegenden Zeit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.672) gewährt. V. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht1. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemZiel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung geeigneter Grundsätze, Verfahren und Kontrollen die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Buchführung, der Finanzberichterstattung und des Lageberichts des Medios-Konzerns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den relevanten Rechnungslegungsvorschriften sicherzustellen. Der Umfang und die Ausrichtung des eingerichteten internen Kontrollsystems wurden durch den Vorstand anhand der konzernspezifischen Anforderungen ausgestaltet. Das interne Kontrollsystem ist in das Risikomanagementsystem eingebettet. Die rechnungslegungsbezogene Berichterstattung und Konsolidierung erfolgen mit Hilfe an die Größe des Konzerns angepasster IT-Systeme. Die Konzernabschlusserstellung sowie die Buchführung der Einzelgesellschaften erfolgt von zentraler Stelle, was eine konsistente und stetige Anwendung der Rechnungslegung in einem einheitlichen Abschlusserstellungsprozess sicherstellt. Im Anschluss an die Abschlusserstellung wird der Konzernabschluss neben dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. 2. RisikoberichtDie Gesamtrisikosituation stellt sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr, auch unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zum Thema Coronavirus (siehe 2.4. c)) weitestgehend unverändert dar. Da jedoch die weitere Entwicklung der Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, hat das Unternehmen die Bewertung der unvorhersehbaren Risiken mit Klasse 3 eingestuft. 2.1. RisikomanagementUm die Qualität von Leistungen für die Medios-Gruppe garantieren zu können und gleichzeitig eine fortwährende Verbesserung zu generieren, hat Medios ein umfangreiches Risikomanagement in der Unternehmensgruppe etabliert. Gap-Analyse: Zur Risikominimierung werden mögliche Lücken im System (sogenannte Gaps) aufgedeckt und beschrieben sowie Maßnahmen definiert, die potenzielle Fehler schon im Voraus verhindern oder eindämmen. Die Risikobewertung erfolgt nach den quantitativen Kriterien: möglicher Schaden, Auftrittswahrscheinlichkeit und Entdeckung des Fehlers. Diese werden benotet und zusammengefasst, woraus sich der entsprechende Risikowert ergibt, und anschließend in folgende Klassen unterteilt:
Gap-Analysen werden turnusmäßig vorgenommen, um schnellstmöglich auf Risiken und potenzielle Fehler reagieren zu können. Verantwortlich für die Erstellung dieser Gap-Analysen sind die jeweiligen Geschäftsführer der Tochterunternehmen sowie die Bereichsleitung der Medios AG in Absprache mit dem Vorstand. Standard Operating Procedure (abgekürzt SOP): Um die gesetzlichen Vorgaben für die Tochterunternehmen der Medios AG ordnungsgemäß erfüllen zu können und eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, werden klare und nachvollziehbare Standardverfahrensanweisungen erstellt, an die sich die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter halten. Diese sogenannten SOPs zeigen Prozessschritte auf, die im Arbeitsalltag kontinuierlich an sich verändernde Gegebenheiten und Situationen angepasst werden müssen. Das Ziel des Risikomanagementsystems besteht im Wesentliehen darin, finanzielle Verluste durch Ausfälle und/oder Störungen zu vermeiden und unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im Rahmen dieses Systems werden Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat frühzeitig über Risiken informiert. Einen wichtigen Mechanismus der Früherkennung bildet dabei, neben der kontinuierlichen Überwachung der Liquidität und des Ergebnisses, die Überwachung sämtlicher mit der Produktion und dem Vertrieb von Arzneimitteln in Zusammenhang stehende Risiken. Die Ermittlung rechtzeitiger Planabweichungen ist zusätzlich Aufgabe des Controllings. Falls notwendig, entscheiden die jeweiligen Verantwortlichen der Fachabteilungen gemeinsam mit dem Vorstand über die angemessene Strategie und Maßnahmen bei der Steuerung der Risiken. Hierzu finden turnusmäßig Sitzungen statt. Dazwischen läuft ein regelmäßiger Austausch per Telefon und Mail. Zur fortlaufenden Kontrolle erhalten sowohl die Geschäftsführer/ -innen der jeweiligen Tochtergesellschaften als auch die Vorstände der Medios AG monatlich alle relevanten betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Management-, Controlling- und Vertriebsreports. Um noch kurzfristiger auf mögliche Abweichungen reagieren zu können, erhalten die zuständigen Geschäftsführer/innen und Vorstände zusätzlich tagesaktuelle Vertriebs- und Umsatzkennzahlen aus dem Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung. Der Aufsichtsrat der Medios AG wird monatlich in Form von verkürzten Management-Reports über die Entwicklung in sämtlichen operativen Einheiten informiert. Die folgende Risikodarstellung bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf alle berichtspflichtigen Segmente. 2.2. Branchenspezifische RisikenDer Arzneimittelmarkt in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) ist durch viele gesetzliche Regularien bestimmt. Mögliche Änderungen in der Gesetzgebung können sich unmittelbar auf das Geschäft der Medios-Gruppe auswirken. Die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, bedingt durch den demographischen Wandel, sowie die im Zuge der fortschreitenden medizinischen Innovationen immer aufwändigeren Behandlungs- und Therapieformen bringen die Gesundheitssysteme an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Eine sich eintrübende wirtschaftliche Entwicklung oder evtl. auch die aktuellen Unsicherheiten im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU könnten diese (Finanzierungs-)Situation weiter verschärfen. Nationale Regierungen könnten daher weiterhin bestrebt sein, durch gesetzgeberische Eingriffe die Ausgaben für Gesundheitsleistungen zu senken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb der Medios-Gruppe waren in der Vergangenheit und sind absehbar auch in Zukunft grundlegenden Veränderungen unterworfen. Zugleich ist der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in besonderem Maße durch staatliche Regulierung und Kontrolle geprägt. Grundlegende Änderungen der bestehenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen oder sonstige den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffende Rechtsänderungen, arzneimittelrechtliche Änderungen, könnten sich ebenso nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Medios-Gruppe auswirken wie eine geänderte Praxis der Behörden bei der Handhabung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschaft hat im Rahmen ihrer Risikoanalyse die Risiken dem Bereich der Klasse 1 und 2 zugeordnet. 2.3. Regulatorische RisikenDie Medios-Gruppe ist davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit von der Medios-Gruppe vertriebenen Arzneimitteln, Medizinprodukten und sonstigen angebotenen Leistungen zumindest teilweise übernehmen beziehungsweise erstatten. Die Erstattungsleistungen für Arzneimittel und medizinische Leistungen werden jedoch zunehmend reduziert. Zudem wird die Zahl der Patienten mit Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten eingeschränkt oder die Übernahme- oder Erstattungsleistung gesenkt. Falls die Kostenerstattung der von der Medios-Gruppe vertriebenen Medikamente nicht oder nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Marktakzeptanz der von der Medios-Gruppe vertriebenen Arzneimittel, Medizinprodukte und sonstigen angebotenen Leistungen sowie auf die damit erzielbaren Umsätze und Erträge haben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft nicht abschätzen, welche zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften zur Kostensenkung im Gesundheitsbereich erlassen werden, welche Änderungen bestehende Gesetze oder Vorschriften erfahren werden und welche Auswirkungen solche Änderungen auf die Erstattung bzw. Kostentragung der Behandlung mit von der Medios-Gruppe vertriebenen Arzneimitteln, Medizinprodukten und sonstigen angebotenen Leistungen durch Dritte und damit auf die Geschäftstätigkeit der Medios-Gruppe haben würden. Staatliche Regulierungsmaßnahmen, wie Festbeträge, Zuzahlungsbefreiungen, Rabattgrenzen und Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen, können das Wachstum im Arzneimittelmarkt beschränken und unmittelbare Auswirkungen auf die Erträge der Arzneimittelversorgung haben. Senken Hersteller oder staatliche Stellen die Medikamentenpreise, kann auch die Marge des pharmazeutischen Großhandels weiter unter Druck geraten. Auch die Großhandelspreisspannen unterliegen sowohl direkt als auch indirekt relativ häufigen Änderungen durch den Gesetzgeber. All dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat die Risiken hauptsächlich den Klassen 1 und 2 zugeordnet. Wenige Einzelrisiken befinden sich auch in Klasse 3. 2.4. Geschäftsbezogene RisikenAls wesentliche geschäftsbezogene Risiken werden folgende identifiziert: a) Technische RisikenDem Risiko, dass technische Anlagen nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden, wird durch regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch die Möglichkeit der Auslagerung der Produktion an Kooperationspartner begegnet. Des Weiteren wurde durch den Erwerb der Medios Individual GmbH im Jahr 2017 im Falle von technischen Problemen eine Ausweichmöglichkeit innerhalb der Medios-Gruppe geschaffen. Die Medios AG verfügt zudem über ein Störungs- und Instandhaltungsmanagement, um auftretenden Schäden zeitnah begegnen zu können und diese zu beseitigen. Die Gesellschaft hat die regulatorischen Risiken hauptsächlich den Klassen 1 und 2 zugeordnet. Wenige Einzelrisiken befinden sich auch in Klasse 3. b) Personelle RisikenEin weiteres Risiko besteht im Verlust von qualifiziertem Personal, wie auch bei Personal in Schlüsselfunktionen. Eine zielgerichtete Personalentwicklung, Angebote zur Fort- und Weiterbildung sowie die Erweiterung der Sozialleistungen verringern die Wahrscheinlichkeit des Verlustes bzw. erhöhen die Attraktivität des Arbeitsplatzes. Ein zusätzliches Risiko besteht darin, ausreichend Personal zum Managen des angestrebten Wachstums zu rekrutieren. Die Lage am Personalmarkt ist weiterhin angespannt, und es dürfte auf absehbare Zeit schwierig bleiben, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Hier kommt der Medios AG jedoch der Standort Berlin zugute, da Berlin derzeit gerade bei jüngeren Arbeitnehmern als sehr attraktives Umfeld wahrgenommen wird. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Branche Pharma, die auch weiterhin als attraktives und sicheres Arbeitsumfeld wahrgenommen wird. Durch die Börsennotierung ist die Medios AG in der Lage, Mitarbeiter durch Aktienoptionen zusätzlich zu motivieren. Die Gesellschaft hat die Risiken hauptsächlich den Klassen 1 und 2 zugeordnet. c) Risiken aus unvorhersehbaren EreignissenUnvorhersehbare externe Ereignisse, schwere Unwetter oder Stromausfälle, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Produktion im Geschäftsbereich Patientenindividuelle Therapien führen und die Lagerung (Kühlware) sowie die Logistik im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung beeinträchtigen. Dies kann zu Umsatz- und Ergebniseinbußen führen. Das Risiko aus unvorhergesehenen Ereignissen wird jedoch als sehr gering bewertet. Sollte es wider Erwarten zu einem Eintreffen eines solchen Ereignisses kommen, können die von der Medios-Gruppe abgeschlossenen Versicherungen (insbesondere im Bereich Betriebshaftpflicht und Betriebsunterbrechung) eventuell eintretende finanzielle Verluste decken oder reduzieren. Der Versicherungsschutz wird jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Alle wesentlichen Risiken aus unvorhersehbaren Ereignissen sind soweit wie möglich durch Versicherungen abgedeckt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für Medios keine wesentlichen Geschäftsbeeinträchtigungen für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund des Coronavirus (COVID-19) absehbar. Da sich die Lage derzeit aber täglich verändert, analysiert das Management der Gesellschaft kontinuierlich die Entwicklungen insbesondere bezüglich Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern in den Herstellbetrieben und im Logistik-Center sowie der Lieferfähigkeit der Lieferanten, evtl. gesetzliche Kontingentierung von einzelnen Wirkstoffen und die hierfür ebenfalls wichtigen Versorgungsketten. Sollte es hier zu wesentlichen Veränderungen kommen, ist eine Anpassung der Risikoeinschätzung nicht ausgeschlossen. Infolge des Ausbruchs des Coronavirus können sich gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben, die das Wirtschaftswachstum in einzelnen Ländern, aber auch weltweit negativ beeinflussen könnten. Die weitere Verbreitung des Coronavirus und die potenziellen Auswirkungen auf Medios werden laufend beobachtet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts sind keine unmittelbaren wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Medios bekannt. Für solche Fälle bestehen bei Medios bereits umfangreiche Notfallpläne, insbesondere in den GMP-zertifizierten Herstellbetrieben (GMP: Good Manufacturing Practice; Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel). Zusätzlich hat das Unternehmen weitere Maßnahmen festgelegt, um mögliche Auswirkungen aus identifizierten Risiken abzufedern bzw. auszuschließen. Die Gesellschaft hat im Rahmen ihrer Risikoanalyse die Risiken der Klasse 3 zugeordnet. 2.5. Ertragsorientierte RisikenMedios schätzt die ertragsorientierten Risiken im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung als gering ein, da die Margenpolitik als Handelsunternehmen mit eingeschränkter Vorratshaltung und aufgrund chronischer Krankheiten teilweise prognostizierbarer Bedarfe flexibel steuerbar ist. Die Pharmabranche, insbesondere der Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und somit auch Specialty Pharma Arzneimittel, ist relativ konjunkturunabhängig und unterliegt somit auch nur geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Preis- und Margenstruktur im Pharmahandel in Deutschland ist weitestgehend gesetzlich reguliert und somit relativ unabhängig von weiteren externen Einflussfaktoren. 2.6. Finanzwirtschaftliche RisikenDa die Medios-Gruppe nahezu alle Umsatzerlöse in Euro abwickelt, bestanden zum Bilanzstichtag keine Fremdwährungsrisiken. Ebenfalls bestanden zum 31. Dezember 2019 keine langfristigen Verbindlichkeiten. Daher gibt es in der Medios-Gruppe kein nennenswertes Zinsrisiko. Die auf Expansion gerichtete Strategie von Medios wird mit einer Zunahme des Working Capital und erhöhter Investitionstätigkeit verbunden sein. Durch die Zunahme des Geschäftes wird auch die Mitarbeiterzahl weiterhin wachsen. In diesem Zusammenhang werden Investitionen in die IT-Struktur, Logistik und Administration erforderlich sein. Der erwartete Finanzierungsbedarf wird nach Planung von Medios zu einem großen Teil aus dem operativen Cashflow und mit zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln der Medios-Gruppe gedeckt werden können. Erkennbare zusätzliche Finanzierungsnotwendigkeiten in den folgenden Geschäftsjahren infolge der Umsatzexpansion sollen durch die Aufnahme von Kreditlinien bei Bankinstituten abgedeckt werden. Bei Bedarf sind auch weitere Kapitalerhöhungen nicht ausgeschlossen. Sollte es aufgrund von generellen Entwicklungen an den Weltbörsen zukünftig Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Eigenkapital geben, könnte dies auch in der Medios-Gruppe zu einer Abschwächung des Wachstums führen. Das Management ist bemüht, die Expansionspotenziale an den vorhandenen finanziellen Ressourcen auszurichten. Die Gesellschaft hat die Risiken hauptsächlich den Klassen 1 und 2 zugeordnet. Wenige Einzelrisiken befinden sich auch in Klasse 3. 2.7. Forschungs- und EntwicklungsrisikenAufgrund der Entwicklungen am Pharmamarkt plant die Medios-Gruppe, die Investitionen im Bereich Arzneimittelsicherheit zu erhöhen und das Erreichen der Produktreife damit zu beschleunigen (siehe auch Kapitel I. 4. weiter oben). Zum Hintergrund: Viele der neu entwickelten Therapien am Pharmamarkt sind heute individualisiert, d. h. speziell auf das Krankheitsbild und die Bedürfnisse eines jeden Patienten zugeschnitten. Dies führt zu immer höheren Preisen für Fertigarzneimittel und individualisierte Therapien. Dies wiederum hat in letzter Zeit wiederholt zu Fälschungen und Manipulationen von Medikamenten und individualisierten Herstellungen geführt. Das von der Medios-Gruppe entwickelte Verfahren zur Qualitätskontrolle von Fertigarzneimitteln kann zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit einen wesentlichen Beitrag leisten. Daher wurden die Investitionen in diesem Bereich in 2019 erhöht. Da es sich bei den zukünftig angebotenen Serviceleistungen im Bereich Analytik um einen komplett neuen Service handelt, kann Medios hier nicht auf ausreichende Erfahrungswerte zurückgreifen, um mit Sicherheit sagen zu können, dass die Markteinführung erfolgreich verlaufen wird. Da Medios das Verfahren selbst aber seit geraumer Zeit anwendet und der Bedarf bei fremden dritten Unternehmen ebenfalls vorhanden ist, geht das Unternehmen von einem erfolgreichen Markteintritt aus. Sollte sich dies wider Erwarten nicht realisieren lassen, könnte das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat diese Risiken hauptsächlich den Klassen 1 und 2 zugeordnet. FazitMedios hat sich auf den Bereich Specialty Pharma fokussiert und ist damit der Pharmabranche zuzurechnen, die relativ konjunkturunabhängig ist. Daher schätzt Medios die konjunkturellen Risiken ebenfalls als relativ gering ein. Das Management bewertet die möglichen Auswirkungen des Brexits als vernachlässigbar ein. Zusammenfassend kann man somit sagen, dass neben den finanzwirtschaftlichen Risiken die regulatorischen Risiken sowie die Risiken aus unvorhersehbaren Ereignissen (Corona-Pandemie) weiterhin die größte Unsicherheit für die Medios-Gruppe darstellen. In den fast 25 Jahren Berufserfahrung des Managements der Gesellschaft gab es schon sehr viele, teils gravierende Änderungen in der Regulierung des Gesundheitsmarktes in Deutschland. Bisher gelang es aber immer, sich diesen Änderungen sehr schnell anzupassen und diese oft auch zum Vorteil des Unternehmens zu nutzen. Medios geht daher davon aus, dass sich das Unternehmen auch zukünftigen regulatorischen Herausforderungen erfolgreich stellen kann. Die Gesamtbeurteilung der Risikoposition ergibt, dass keine ernsthaft den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken gegenwärtig erkennbar sind. Insgesamt sind die Risiken des Medios-Konzerns begrenzt und überschaubar. 3. ChancenberichtDas Chancenmanagement ist ebenso wie das Risikomanagement zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Die Gesamtchancensituation zum Bilanzstichtag stellt sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert dar. Die einzelnen Chancenfelder werden im Rahmen von Strategiemeetings identifiziert, analysiert, priorisiert und gegebenenfalls in die Konzernstrategie mit einbezogen. In diesen Prozess werden regelmäßig Vertriebsmitarbeiter sowie der Außen- und Innendienst der Gesellschaft mit einbezogen. Auf diese Weise wird zeitnah erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung einzelner Chancenfelder erfordern. Der Specialty Pharma Markt bietet Medios auch weiterhin ein hohes Wachstumspotenzial für alle Geschäftsbereiche. Dies ist insbesondere auf folgende Chancen zurückzuführen:
Ziel von Medios ist es, der führende Anbieter von Specialty Pharma Arzneimitteln in Deutschland zu werden. Dazu will der Vorstand die Produktionskapazitäten im Bereich der patientenindividuellen Zubereitungen sowie die Anzahl der Indikationsgebiete und Specialty Pharma Produkte ausbauen und die Zahl der Partnerapotheken bundesweit deutlich erhöhen. Die Gesamtbeurteilung der Chancenpositionen ergibt, dass es viele Opportunitäten/Chancen gibt, die dem Medios-Konzern ermöglichen, das oben beschriebene hohe Wachstumspotenzial für alle Geschäftsbereiche im Specialty Pharma Markt weiterhin zu nutzen und auch im laufenden Geschäftsjahr deutlich zu wachsen. Zusätzlich zu den in der Vergangenheit genutzten Chancen, welche zu einem starken organischen Wachstum geführt haben, ist die Gesellschaft nun so aufgestellt, dass zusätzliches, anorganisches Wachstum zum Beispiel durch Firmenkäufe generiert werden kann. 4. PrognoseberichtDie im Folgenden beschriebenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen auf den Erwartungen und den Einschätzungen der Gesellschaft bei Aufstellung des Konzernlageberichts. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Viele Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der Medios-Gruppe liegen, wirken sich auf die Geschäftsaktivitäten des Konzerns und dessen Ergebnisse sowie auf die Ergebnisentwicklung der Medios AG aus. Die tatsächliche Geschäftsentwicklung kann unter anderem aufgrund der weiter oben beschriebenen Chancen und Risiken von den Prognosen der Medios AG abweichen. Die Entwicklung hängt insbesondere vom regulatorischen und branchenbezogenen Umfeld ab und kann durch zunehmende Unsicherheiten, wie den Auswirkungen des Coronavirus, oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen negativ beeinflusst werden. Für das Geschäftsjahr 2020 geht der Vorstand von einem weiter anhaltenden Wachstum der Medios-Gruppe aus. Medios konzentriert sich auf den Bereich Specialty Pharma und hat hier eine führende Rolle in Deutschland eingenommen. Das Management hat sich bei der Prognose an den folgenden Marktdaten orientiert: Bei Specialty Pharma handelt es sich um ein Segment innerhalb des Pharmamarktes, das in Deutschland im Jahr 2018 bereits ein Volumen von EUR 13,5 Mrd. erreicht hat (WIdO, Arzneiverordnungs-Report, 2018; ABDA -Zahlen, Daten, Fakten, 2018). Laut einer Wachstumsprognose von IQVIA wird der Specialty Pharma Markt in Deutschland gemessen an den Ausgaben zwischen 2018 und 2023 um rund 53 % wachsen (IQVIA, The Global Use of Medicine in 2019 and Outlook to 2023, 2019). Damit würde sich das Marktvolumen bis 2023 auf rund EUR 20,7 Mrd. erhöhen. Die im Chancenbericht erläuterte Marktsituation wird zu weiteren Veränderungen und Konsolidierungen im gesamten Pharmamarkt führen. Medios geht davon aus, als eines der führenden Unternehmen im Specialty Pharma Markt diese Konsolidierung für sich zu nutzen, um weitere Marktanteile hinzuzugewinnen. Die Anzahl der Partnerapotheken betrug zum 31. Dezember 2019 ca. 200. Dabei handelt es sich um hochspezialisierte Apotheken. Als Gesamtpotenzial hat Medios ca. 1.000 spezialisierte Apotheken aus den ca. 19.000 in Deutschland verfügbaren Apotheken identifiziert. Mittelfristig soll die Anzahl der Partnerapotheken auf ca. 300 ausgebaut werden. Dies bedeutet weiterhin ein erhebliches Wachstumspotential für die Medios-Gruppe. Derzeit vertreibt Medios im Geschäftsbereich Arzneimittelversorgung ca. 650 Specialty Pharma Produkte. Das Gesamtpotenzial in Deutschland beläuft sich auf ca. 1.000 Produkte. Die Gesellschaft geht davon aus, auch die Anzahl der von Medios vertriebenen Produkte in 2020 und den Folgejahren weiter auszubauen. Mittel- bis langfristig strebt Medios an, alle relevanten Specialty Pharma Produkte im Produktangebot zu haben. Da der Trend zu individualisierten Therapien auch in Zukunft anhalten dürfte, wird sich das Gesamtpotenzial an Specialty Pharma Produkten ebenfalls weiter erhöhen. Momentan fokussiert sich die Medios-Gruppe auf die fünf Indikationsgebiete Onkologie, Neurologie, Autoimmunerkrankungen, Ophthalmologie sowie Infektiologie. Medios strebt in allen fünf Indikationen eine führende Position in Deutschland an und beabsichtigt daher, seine Marktposition auch in 2020 durch weiteres organisches Wachstum auszubauen. Der gesamte Pharmamarkt in Deutschland befindet sich weiterhin in einer starken Konsolidierungsphase. Durch einige systematische und strategische Veränderungen, wie zum einen das elektronische Rezept oder Online-Apotheken und zum anderen steigende regulatorische Anforderungen und Regulierungen, wird sich der Apothekenmarkt weiter konsolidieren. Die Anzahl der Apotheken hat sich in den letzten Jahren weiter stark reduziert. Ebenso die Anzahl der Apotheken, welche eigene Labore betreiben, um selbst individualisierte Medizin herzustellen. Dies führt dazu, dass die Herstellung individualisierter Medizin in externe GMP-Labore wie die der Medios-Gruppe ausgelagert wird. Von diesem Trend wird Medios ebenfalls profitieren können. Um das starke Wachstum der letzten Jahre (durchschnittlich über 50 % jährliches Umsatzwachstum) bewältigen zu können, hat Medios eine umfangreiche interne Verwaltungsstruktur aufgebaut, welche Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen Finanzen, Personal, IT sowie Facility-Management für alle Gesellschaften der Medios-Gruppe zur Verfügung stellt. Der Aufbau dieser Strukturen ist weitestgehend abgeschlossen und versetzt Medios nun in die Lage, zusätzlich zum organischen Wachstum auch anorganisches Wachstum bewältigen zu können. Daher beabsichtigt Medios, zukünftig als aktiver Teilnehmer am M&A-Markt teilzunehmen (M&A: Mergers & Acquisitions: Fusion von Unternehmen und der Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen). Dies ermöglicht Medios zusätzliches Wachstumspotenzial. Das Thema Arzneimittelsicherheit spielt eine immer größere Rolle in der Pharmaindustrie. Daher hat sich das Management von Medios dazu entschieden, einen Teil des Ertrags auch im Geschäftsjahr 2020 darauf zu verwenden, die Markteinführung des von Medios selbst entwickelten und zum Patent angemeldeten zerstörungsfreien Analyseverfahrens für Fertigarzneimittel schnell abzuschließen, mit dem Ziel, dies als Standard zur Herstellung der Arzneimittelsicherheit zu etablieren. Für die Vermarktung dieser Dienstleistungen wurde bereits 2019 eine eigene Gesellschaft gegründet (siehe auch I. 1.2 Geschäftsbereiche und I. 4. Forschung und Entwicklung). Auch 2020 investiert Medios weiterhin verstärkt in Personal, Technik, Beratung und Software, um das geplante Wachstum abbilden zu können. Hierbei beabsichtigt die Medios-Gruppe, zusätzliche Mitarbeiter in den Bereichen IT, in den Laboren und auch in der Verwaltung zu beschäftigen. Sowohl die IT-Technik als auch die Kapazitäten in den Herstellbetrieben sollen weiter ausgebaut und alle Systeme auf dem modernsten Stand gehalten werden. Zusätzlich zu dem eigenen Know-how beabsichtigt Medios auch weiterhin, externe Expertise einzukaufen. Die internen ERP- und CRM-Systeme werden kontinuierlich weiter entwickelt mit dem Ziel, alle Prozesse weiter zu optimieren und zu automatisieren. Die derzeitige Krise rund um den Coronavirus erschwert die Abgabe einer genauen Prognose erheblich. Da sich die Lage derzeit täglich verändert, analysiert das Management der Gesellschaft kontinuierlich die Entwicklungen insbesondere bezüglich Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern in den Herstellbetrieben und im Logistik-Center sowie der Lieferfähigkeit der Lieferanten und die hierfür ebenfalls wichtigen Versorgungsketten. Sollte es hier zu wesentlichen Veränderungen kommen, ist eine Anpassung der hier abgegebenen Prognose nicht ausgeschlossen. Aufgrund der unklaren gesamtwirtschaftlichen Situation hat sich das Management daher entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt die Prognose nur in Form einer größeren Bandbreite abzugeben, und geht davon aus, dass sich die Jahresergebnisse 2020 innerhalb dieses Bereiches bewegen werden. Sollten es die Entwicklungen ermöglichen, wird Medios zu gegebener Zeit diese Bandbreite anpassen und eine entsprechende Prognose abgeben. Aufgrund dieser Annahmen und der im ersten Quartal 2020 getätigten Akquisition (siehe auch Nachtragsbericht) geht das Management für den Medios-Konzern im Geschäftsjahr 2020 von Umsatzerlösen in Höhe von ca. EUR 610 - 670 Mio., einem EBITDA vor Sondereffekten in Höhe von EUR 19,5 - 22,5 Mio., einem EBT vor Sondereffekten von EUR 17,5 - 20,5 Mio. aus und einem EBT von EUR 16,3 - 19,3 Mio. aus. Das entspricht einem Umsatzplus von ca. 18 % bis 30 %, einer Ergebnissteigerung (EBT vor Sondereffekten) von ca. 8 % bis 27 % sowie einer Ergebnissteigerung (EBT) von ca. 15 % bis 36 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt geht Medios im Geschäftsjahr 2020 von einem weiterhin anhaltenden Wachstum aus. Ziel der Medios ist es, ihre Position als einer der führenden Kompetenzpartner für Specialty Pharma Lösungen zu stärken und somit die Attraktivität von Medios für Partnerapotheken, Mitarbeiter und Investoren weiter zu erhöhen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten wird daher auf der weiteren Umsetzung der Wachstumsstrategie liegen. VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben bei Kreditinstituten und Kontokorrentlinien. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Da es sich bei Apotheken jeweils um Personengesellschaftern mit persönlich haftenden Apothekern handelt, ist die Zahlungsmoral in der Regel sehr gut und das Risiko von Forderungsausfällen relativ gering. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Fristen gezahlt. Im Jahr 2019 finanzierte sich die Medios-Gruppe mittels Eigenkapital und Lieferantenkrediten sowie aus dem laufenden Cashflow. Bei kurzfristig erhöhtem Kapitalbedarf (Working Capital) kann zusätzlich auf Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 12 Mio. zurückgegriffen werden. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement und eine Warenkreditversicherung. VII. Bericht über ZweigniederlassungenZweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. VIII. Corporate Governance-Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG (die Vorstand und Aufsichtsrat bereits im Dezember 2019 abgegeben haben), Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Gem. § 317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Jahresabschlussprüfung betreffend die Angaben nach § 289f Absatz 2 und 5 HGB sowie § 315d HGB darauf zu beschränken, ob alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Die Erklärung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Dabei verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den Lagebericht übersichtlich und prägnant zu halten, und macht daher von der Möglichkeit Gebrauch, die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen. Die komplette Erklärung zur Unternehmensführung bezieht sich sowohl auf die Einzelgesellschaft als auch auf den Konzern und ist auf der Unternehmenswebsite www.medios.ag in der Rubrik Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht (http://www. medios.ag/de/investor-relations/corporate-governance/erklaerungen). IX. Berichterstattung gemäß §§ 289a und 315a HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 14.564.019 und war eingeteilt in 14.564.019 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenIn den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Medios AG nicht bekannt. 3. 10 % der Stimmrechte überschreitende direkte und indirekte KapitalbeteiligungenDie nachfolgenden Aktionäre sind an der Gesellschaft nach dem Stand zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 wie nachstehend dargestellt beteiligt und haben der Gesellschaft die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile gemeldet. Die Mitteilungen wurden gemäß § 33 Abs. 1 WpHG veröffentlicht: Manfred Schneider hat der Medios AG am 20. Dezember 2019 (veröffentlicht am 23. Dezember 2019) nach § 33 Abs. 1 WpHG im Rahmen einer sog. freiwilligen Konzernmeldung zugleich für die Tangaroa GmbH & Co. KG und die Tangaroa Management GmbH mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 19. Dezember 2019 insgesamt 39,83 % (5.801.204 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 39,83 % (5.801.204 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, von denen Stimmrechte nach § 34 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: Tangaroa GmbH & Co. KG, Tangaroa Management GmbH. Weitere bestehende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, oder Änderungen der genannten Beteiligungen wurden der Medios AG weder gemeldet, noch sind sie ihr bekannt. 4. Weitere direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen < 10 %Claudia Neuhaus hat dem Unternehmen am 8. März 2019 (veröffentlicht am 11. März 2019) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 7. März 2019 2,59 % (377.873 Stimmrechte) beträgt. Martin Hesse hat Medios am 17. August 2017 (veröffentlicht am 17. August 2017) nach § 33 Abs. 1 WpHG im Rahmen einer sogenannten Konzernmitteilung zugleich für die Cranach Pharma GmbH mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 16. August 2017 insgesamt 4,03 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 4,03 % (500.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, von denen Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: Cranach Pharma GmbH. Anmerkung: Auf den Stichtag (31. Dezember 2019) beträgt der rechnerische Stimmrechtsanteil von Martin Hesse an der Medios AG insgesamt 3,43 % (500.000 Stimmrechte). Davon sind ihm 3,43 % (500.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die Abweichung gegenüber der vorgenannten Stimmrechtsmitteilung ergibt sich aufgrund von Verwässerungen anlässlich von Kapitalerhöhungen, was mangels Schwellenberührung jeweils nicht meldepflichtig war. Martin Hesse hat der Medios am 4. März 2020 (veröffentlicht am 5. März 2020) nach § 33 Abs. 1 WpHG im Rahmen einer sogenannten Freiwilligen Konzernmitteilung zugleich für die BMSH GmbH mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 30. Dezember 2020 insgesamt 3,43 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 3,43 % (500.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, von denen Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: BMSH GmbH. Marcel Jo Maschmeyer hat dem Unternehmen am 20. Dezember 2019 (veröffentlicht am 20. Dezember 2019) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 19. Dezember 2019 4,74 % (690.499 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 4,60 % (670.499 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, von denen Stimmrechte nach § 34 WpHG auf den Mitteilungspflichtigen zugerechnet werden: Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen. Sampo Plc, Helsinki, Finnland, hat Medios am 18. April 2019 (veröffentlicht am 18. April 2019) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 12. April 2019 3,07 % (446.901 Stimmrechte) beträgt. SEB Investment Management AB, Stockholm, Schweden, hat der Gesellschaft am 14. Oktober 2019 (veröffentlicht am 14. Oktober 2019) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG am 11. Oktober 2019 3,06 % (445.997 Stimmrechte) beträgt. Anmerkung: SEB Investment Management AB hat der Gesellschaft nach Bilanzstichtag, am 13. Januar 2020 (veröffentlicht am 15. Januar 2020) nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Medios AG 5,11 % (744.268 Stimmrechte) beträgt. 5. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht. 6. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenEs sind keine Arbeitnehmer am Kapital beteiligt, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Soweit die Medios AG Aktien im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms beziehungsweise als aktienbasierte Vergütung an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. 7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenGenehmigtes Kapital 2018 - Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu EUR 5.932.009,00 durch Ausgabe von bis zu 5.932.009 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:
Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung in § 4 Abs. 3 entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern. Bislang hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital 2019 - Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu EUR 1.350.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:
Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung in § 4 Abs. 3 entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern. Bislang hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital/Aktienoptionsplan 2017 - Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht um EUR 600.000 durch Ausgabe von bis zu 600.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2017 gemäß Tagesordnungspunkt 8 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2017" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2017 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2019 können aus dem Aktienoptionsplan 2017 insgesamt noch 590.000 Optionen ausgeübt werden. Bedingtes Kapital/Aktienoptionsplan 2018 - Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht um EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gemäß Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2018" begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital 2018 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zum Geschäftsjahresende 2019 können aus dem Aktienoptionsplan 2018, welche in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 ausgegeben wurden, insgesamt noch 198.750 Optionen ausgeübt werden. Bedingtes Kapital/Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts 2019 - Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht um EUR 5.825.607,00 durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 von der Medios AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 9. Juli 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungsbeziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2019 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf - Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Am 13. Juli 2018 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlussfassung oder -falls der nachfolgende Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zu erwerben. Die von der Hauptversammlung am 28. August 2017 erteilte Ermächtigung wurde aufgehoben, soweit von ihr bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass dies nicht auch die Ermächtigung zur Verwendung von erworbenen eigenen Aktien betrifft; diese bleibt weiterhin bestehen. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 12. Juli 2023. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (3) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen. (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die nähere Ausgestaltung des Erwerbs bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. (2) Bei einem öffentlichen Kaufangebot an alle Aktionäre oder einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung des Angebots der Gesellschaft bzw. nach einer formellen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder von den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %- bzw. 20 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreiten, muss der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. (3) Erfolgt der Erwerb mittels der den Aktionären zur Verfügung gestellten Andienungsrechte, so können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen in vorstehender lit. (2) bestimmt und gegebenenfalls angepasst. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre wird das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden, zu verwenden: (1) Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. (2) Sie können an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Sie können auch verwendet werden für die Ausgabe an ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und/oder Schlüsselpositionen der Gesellschaft sowie an Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und/oder Schlüsselpositionen der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. (3) Sie können, insoweit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten darf. Maßgebend für die Berechnung der 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen. (4) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern. Die Verwendung von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß (1), (2) und (3) darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn auf die Summe der so verwandten Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden oder aufgrund von Rechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung auf der Grundlage einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden und die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist -zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung entfällt. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam sowie durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Bislang hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 8. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, SatzungsänderungenDie einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen der Satzung für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind die §§ 84, 85 AktG und § 6 der Satzung. Für die Änderung der Satzung sind die §§ 133, 179 AktG sowie § 19 der Satzung maßgeblich. 9. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenVereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen. 10. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindEntschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots wurden nicht vereinbart. 11. Sonstige übernahmerelevante AngabenVgl. oben Ziff. 3. 10 % der Stimmrechte überschreitende direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen (Konzernmeldung Manfred Schneider). X. Schlusserklärung nach § 312 Ziffer 3 Abs. 3 AktGDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: "Die Gesellschaft hat für jedes aufgeführte Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Die Angemessenheit wurde nach den Umständen, die dem Vorstand im Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, beurteilt. Eine Benachteiligung liegt demgemäß nicht vor"
Berlin, den 31. März 2020 Manfred Schneider, Vorstandsvorsitzender, CEO Matthias Gärtner, Vorstand, CFO Mi-Young Miehler, Vorstand, COO Christoph Prußeit, Vorstand, CIO Finanzteil Konzernabschluss IFRSKonzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Konzern-Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191. AllgemeinesDie Medios AG (im Folgenden auch "Gesellschaft", "Medios" bzw. in Zusammenhang mit ihren Tochterunternehmen "Medios-Konzern" genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard). Darüber hinaus ist die Aktie für den Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf und Stuttgart zugelassen. Die Medios AG ist das Mutterunternehmen des Medios-Konzerns. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 70680 registriert. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Hamburg. Die Geschäftsadresse lautet Friedrichstraße 113a, 10117 Berlin, Deutschland. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Berichtsunternehmens, dargestellt. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt der Ausweis in Tausend Euro (TEUR). Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auch innerhalb einzelner tabellarischen Darstellungen auftreten können. Dies betrifft auch die dargestellten Summen und Zwischensummen des Konzernabschlusses. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Medios AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr; ein Konzernverhältnis besteht seit dem 31. August 2016. 2. GeschäftstätigkeitDie Medios AG hat als Management- und Dienstleistungsholding die zentrale Leitungsfunktion über den Medios-Konzern. Sie steuert die Geschäftstätigkeit des Konzerns, stellt unter anderem die Unternehmensplanung für den Konzern auf und überwacht deren Einhaltung. Das 100 %ige Tochterunternehmen Medios Pharma GmbH ist ein nach § 52a AMG zugelassenes pharmazeutisches Großhandelsunternehmen und realisiert die markt- und bedarfsorientierte Versorgung der Medios-Partner mit Specialty Pharma Arzneimitteln. Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in der Onkologie, Autoimmunologie und Infektiologie. Medios Pharma ist ein marktrelevanter Experte mit umfassendem Netzwerk und langjähriger Erfahrung. Das 100 %ige Tochterunternehmen Medios Manufaktur GmbH ist ein Hersteller von Specialty Pharma Arzneimitteln in Deutschland. Mit der Herstellung und ergänzenden Dienstleistungen für Apotheken deckt es die wichtigsten Bestandteile der Versorgungskette ab. Die Zubereitung der individualisierten Medikamente erfolgt nach höchsten internationalen Qualitätsstandards (GMP). Der Schwerpunkt liegt unter anderem auf Infusionslösungen für den Bereich Onkologie. Das 100 %ige Tochterunternehmen Medios Individual GmbH hat sich auf die Herstellung patientenindividueller Virustatika-und Antibiotikalösungen, die Produktion parenteraler Ernährungslösungen sowie die Herstellung nicht-zytostatischer Präparate spezialisiert. Daneben bietet Medios Individual Apotheken ergänzende Dienstleistungen an. Die Herstellung der Medikamente und Lösungen erfolgt unter Einhaltung höchster internationaler Qualitätsstandards (GMP). Das 100 %ige Tochterunternehmen Medios Digital GmbH ist der interne Systemdienstleister des Medios-Konzerns und entwickelt Software- und Infrastrukturlösungen. Dabei handelt es sich im Besonderen um Logistikprozesse wie Einkauf, Lager und Vertrieb sowie um optimierte Handelsprozesse mit integrierten Schnittstellen zu unseren Kunden. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen für die Schwesterunternehmen der Medios Digital GmbH. Das 100 %ige Tochterunternehmen Medios Analytics GmbH wurde für Vertriebsaktivitäten gegründet. Alle Aktivitäten im Bereich der NIR-Analytik werden in dieser Gesellschaft gebündelt und strukturiert. Das innovative Messverfahren soll künftig auch als Dienstleistung für fremde dritte Unternehmen angeboten werden. 3. Grundlagen der Erstellung des AbschlussesDer Konzernabschluss der Medios AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der vorliegende Konzern der Medios AG als Berichtsunternehmen wurde im August 2016 durch einen umgekehrten Unternehmenserwerb begründet. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der vorliegende Konzernabschluss wurde durch den Vorstand der Medios AG am 2. April 2020 zur Veröffentlichung freigegeben. 4. Neu anzuwendende bzw. geänderte und anzuwendende Standards und InterpretationenIm Geschäftsjahr kamen folgende neue oder überarbeitete Standards und Interpretationen zur Anwendung:
IFRS 16 LeasingZum 1. Januar 2019 hat der Medios-Konzern erstmalig IFRS 16 angewendet. Die Medios hat den Standard nach der modifiziert-retrospektiven Methode für alle Leasingverhältnisse eingeführt. Daher wurden die Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte zum 1. Januar 2019 keine Auswirkung auf das Eigenkapital. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet. Definition eines LeasingverhältnissesBisher bestimmte Medios bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4, ein Leasingverhältnis enthält. Der Medios-Konzern beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie in Anhangsangabe Tz. 33 erläutert. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich Medios, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Bilanzierung als LeasingnehmerIFRS 16 verpflichtet Leasingnehmer, die aus einem Leasingvertrag erlangten Nutzungsrechte als Vermögenswerte zu aktivieren und Verbindlichkeiten für die geschuldeten Leasingzahlungen zu passivieren. Bei der Erstanwendung des Standards hat Medios die Nutzungsrechte aus den bestehenden Leasingverträgen in Höhe der TEUR 1.628 aktiviert. Bezogen auf Leasingnehmer wurden die Nutzungsrechte im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 bei Medios grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit aktiviert. Der Medios-Konzern hat die folgenden Erleichterungen bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die zuvor nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft worden waren. Im Einzelnen hat der Konzern:
Die im Medios-Konzern abgeschlossenen Leasingverhältnisse betreffen vorwiegend Immobilien und Betriebsausstattung. Bei Verträgen, die neben einer Leasingkomponente eine Nichtleasingkomponente enthalten, teilt Medios die geschuldete Gegenleistung im Verhältnis der Einzelveräußerungspreise auf die beiden Komponenten auf. Bei Immobilien-Leasingverträgen bezieht Medios neben den Mietzahlungen auch die Nebenkosten in die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeiten ein. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem gewichteten Grenzfremdkapitalzinssatz der Medios zum 1. Januar 2019 von 3 %. Auswirkungen auf den AbschlussBeim Übergang auf IFRS 16 hat der Medios-Konzern zusätzliche Nutzungsrechte und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst.
Die zum 31. Dezember 2018 angegebenen Verpflichtungen aus Operating Leases leiten sich wie folgt auf den Wert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 über:
Übrige StandardsDie bestehende Rechnungslegungsmethode des Medios-Konzerns für unsichere ertragsteuerliche Behandlungen steht im Einklang mit den Anforderungen des IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung, der am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Aus der Anwendung der weiteren neuen Rechnungslegungsstandards zum 1. Januar 2019 bestehen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Medios. Bereits veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Standards und Interpretationen:
Auch die weiteren nach dem 31. Dezember 2019 erstmals anzuwendenden neuen oder geänderten IFRS werden sich auf den Konzernabschluss der Medios allenfalls unwesentlich auswirken. 5. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 umfasst neben der Medios AG zum 31. Dezember 2019 die folgenden Tochterunternehmen:
Es wurden alle Tochterunternehmen, die von der Medios AG beherrscht werden, vollkonsolidiert. Erwerb Kölsche Blister GmbHZum 19. März 2020 hat der Medios-Konzern mit Herrn Erik Tenberken eine Vereinbarung über die Einbringung und Übertragung von 100 % der GmbH-Anteile der Kölsche Blister GmbH an die Medios AG unterzeichnet. Damit wird das Geschäftsmodell von Medios um die Dienstleistung der patientenindividuellen Verblisterung erweitert. Als Gegenleistung erhält der Einbringende 64.571 Stück Neue Aktien von der Medios AG aus einer Sachkapitalerhöhung sowie eine Barkomponente von TEUR 1.500. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Unternehmenszusammenschlusses zur Aufstellung des Konzernabschlusses liegen noch nicht alle relevanten Informationen vor. Die nachstehenden Buchwerte sowie beizulegenden Zeitwerte beziehen sich daher nicht auf den Erwerbszeitpunkt, sondern auf den 31. Dezember 2019 und sind in Ihrer Natur vorläufig.
Die Wertermittlung der zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Kundenbeziehungen erfolgte durch eine Residualwertmethode. Der sich aus der Differenz zwischen der hingegebenen Gegenleistung und dem neu bewerteten Nettovermögen ergebende Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert im Wesentlichen den Wert der erwarteten Ertrags- und Kostensynergien aus dem Erwerb des Geschäftsbereichs und der Branchenexpertise des Managements. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. 6. RechnungslegungsmethodenIm Folgenden werden die im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden dargestellt. Darüberhinausgehende Informationen zu einzelnen Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz sowie entsprechende Zahlenangaben ergeben sich aus den nachfolgend dargestellten Erläuterungen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Beachtung des Going-Concern-Prinzips und unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Umsatzrealisierung und UmsatzausweisDie Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse aus der Übertragung von Gütern und Leistungen auf Kunden, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten stellen keine Umsatzerlöse dar. Gewinne oder Verluste aus derartigen Transaktionen erfasst Medios als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige Aufwendungen. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Umsatzerlöse werden grundsätzlich zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Erzeugnisse oder Waren (Apothekenerzeugnisse und Medikamente) geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Kunde Besitz an den Produkten erlangt. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse aufgrundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Die Vereinbarungen mit den Kunden sehen im Wesentlichen die Zahlungen 30 Tage nach Erhalt der Rechnung vor. Aus Verkäufen des Medios-Konzerns resultieren gelegentlich Rückerstattungsansprüche von Kunden, sogenannte "Retaxen". Der Begriff "Retaxierung" bezeichnet u.a. die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen an die Apotheken für Medikamente, die bereits an Patienten ausgegeben wurden. Die Apotheken belasten solche Retaxen an den Medios-Konzern als Herstellbetrieb weiter. Der Medios-Konzern schätzt bei der Realisierung der Umsatzerlöse die erwarteten Erstattungen an Apotheken nach der Erwartungswertmethode. Dabei wird der zu erwartende Erlöse als wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag für jede Bestellung unter Berücksichtigung des aus Erfahrungen abgeleiteten Risikos einer Retaxierung ermittelt. Die geschätzte Höhe der Retaxierung ist zunächst nicht in den Umsatzerlösen enthalten. Wenn die Unsicherheit der Rückerstattung der Krankenkassen nicht mehr besteht, werden die Beträge in den Umsätzen gezeigt. Für zu erwartete Retaxen wird innerhalb der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten eine Rückerstattungsverbindlichkeit passiviert. Andere aktivierte EigenleistungenAndere aktivierte Eigenleistungen betreffen immaterielle langfristige Vermögenswerte. Der Konzern aktiviert die direkt zurechenbaren Kosten der Herstellung eines Analyseverfahrens zur Qualitätsprüfung von Arzneimitteln, der Weiterentwicklung von Produktionseinrichtungen und zur Programmierung einer Software zur Erschließung neuer Geschäftsbereiche. Realisierung ZinserträgenZinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. AufwandAufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode als Aufwand erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte/Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer NutzungsdauerGeschäfts- oder Firmenwerte ("Goodwill") aus Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen Medios 100 % der Anteile an dem anderen Unternehmen erwirbt, werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den Wert des neubewerteten Nettovermögens des erworbenen Geschäftsbetriebs ergeben. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf der Ebene der cash-generating units auf Wertminderungen überprüft. Die Zuordnung von neu entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt jeweils zu den cash-generating units, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer cash-generating unit mit ihrem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Eine spätere Zuschreibung infolge Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren erfassten Wertminderungsaufwand erfolgt nicht. Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren in Höhe von TEUR 6.804 aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Medios Manufaktur GmbH im Geschäftsjahr 2016 und in Höhe von TEUR 436 aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Medios Individual GmbH in 2017. Ein weiterer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 9.497 resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss eines Herstellungsbetriebs für nicht-zytostatische Produkte in der Medios Individual GmbH in 2018. Sämtliche Geschäfts- oder Firmenwerte sind dem Berichtssegment Patientenindividuelle Therapien zugeordnet. Medios ManufakturIm Rahmen des Impairmenttests wurde der erzielbare Betrag der cash-generating units bestimmt, der über dem Buchwert lag. Der angewandte Nutzungswert basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten 5 Jahre abgeleitet wurden. Die geplanten Cashflows basieren auf Erwartungen und Annahmen von internen und externen Quellen wie Kundenbefragungen unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen. Das Management plant mittelfristig mit einem Umsatzwachstum von 3 % p.a. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 6,3 % (Vj. 6,9 %) und nach Steuern 4,9 % (Vj. 5,3 %) für die Detailplanungsphase sowie für die ferne Planungsphase und reflektiert die spezifischen Risiken dieser cash-generating unit. Es wurde keine Wachstumsrate im Rahmen der ewigen Rente berücksichtigt (Vj. 0,0 %). Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem WACC-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsbedarf. Medios IndividualIm Rahmen des Impairmenttests wurde der erzielbare Betrag der cash-generating units bestimmt, der über dem Buchwert lag. Der angewandte Nutzungswert basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten 5 Jahre abgeleitet wurden. Die geplanten Cashflows basieren auf Erwartungen und Annahmen von internen und externen Quellen wie Kundenbefragungen unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen. Das Management plant mittelfristig mit einem Umsatzwachstum von 3 % p.a. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 6,3 % (Vj. 6,9 %) und nach Steuern 4,9 % (Vj. 5,3 %) für die Detailplanungsphase sowie für die ferne Planungsphase und reflektiert die spezifischen Risiken dieser cash-generating unit. Es wurde keine Wachstumsrate im Rahmen der ewigen Rente berücksichtigt (Vj. 0,0 %). Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem WACC-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsbedarf. Sonstige immaterielle VermögenswerteSelbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte liegen in Form von Software, Patenten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer als Markenrechte vor. Sie weisen zum 31. Dezember 2019 einen Restbuchwert von insgesamt TEUR 1.144 (Vj. TEUR 1.856) auf. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte sind mit den in der Entwicklungsphase angefallenen direkt zurechenbaren Aufwendungen. Diese umfassen insbesondere Personalkosten und herstellungsbezogene Gemeinkostenbestandteile. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Die Marke wird mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer innerhalb des Segments Services ausgewiesen. Die Nutzungsdauer wird als unbestimmbar eingestuft, da ein Ende des Zeitraums, während dessen die Marke einen betrieblichen Nutzen stiftet, nicht absehbar ist. Der Buchwert von TEUR 29 (Vj. TEUR 20) und dessen Werthaltigkeit wird jährlich auf Impairment Bedarf getestet. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden mit den Abschreibungen auf Sachanlagen zusammengefasst unter den Abschreibungen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenEin Werthaltigkeitstest wird bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird dann ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die weitgehend unabhängige Cashflows generieren. Die ZGE stellt die kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderen cash-generating unit sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Grundes für eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. VorratsvermögenDie Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten und anteilige produktionsbezogene allgemeine Verwaltungskosten. Dabei werden fixe Gemeinkosten aufgrundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt. Finanzierungskosten sind nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten (Leerkosten) werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den erwarteten Nettoveräußerungserlösen liegen. Das angewandte Verbrauchsfolgeverfahren ist im Medios-Konzern einheitlich FIFO. RückstellungenRückstellungen werden gebildet, soweit am Abschlussstichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden ist, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger Ereignisse zugrunde liegt, werden mit ihrem Erwartungswert bilanziert. Erfolgsunsicherheiten, die nicht bilanziert werden und im Anhang angegeben werden, sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die einen wahrscheinlichen Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht erwarten lassen oder deren Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann. Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden (tatsächlichen) Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Tatsächliche und latente Steuern werden überwiegend im Gewinn oder Verlust erfasst. Der tatsächliche Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den tatsächlichen Steueraufwand wird auf Grundlage der Steuersätze, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, berechnet. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden, sofern möglich, saldiert ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt entsprechend der "Liability Method". Dies bedeutet, vorbehaltlich eines ausdrücklichen Ansatzverbots, sind für sämtliche temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und deren steuerlichen Werten latente Steuern zu bilden. Das gilt unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sich die temporären Differenzen abbauen. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze (und Steuervorschriften) bemessen, die in den Perioden voraussichtlich gültig sein werden, in denen sich die temporären Differenzen erwartungsgemäß abbauen werden. Dabei sind die am Abschlussstichtag gültigen Regelungen maßgeblich, sofern diese nicht bereits für die Zukunft geändert wurden. Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern gebildet, soweit deren Realisierbarkeit wahrscheinlich ist. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert, die zur Nutzung von Aufwendungen aus der Umkehr temporärer Differenzen oder von Verlusten genutzt werden können. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Medios Vertragspartei der Vereinbarungen über das Finanzinstrument wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten wählt Medios den Handelstag sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für den bilanziellen Abgang. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 "Finanzinstrumente" aufgeführten Bewertungskategorien. Bei Medios findet ausschließlich die Kategorie der finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Anwendung. Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen. Hierzu zählen im Regelfall Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst, wenn die Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Bei der Ermittlung der Wertminderungen wegen am Abschlussstichtag erwarteter Kreditausfälle wird auf folgende Gegebenheiten abgestellt:
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz berichtet, sofern ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Einziehung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten und andere Verbindlichkeiten und werden bei dem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Leasingverhältnisse ab 1. Januar 2019 Als LeasingnehmerDer Medios-Konzern hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und daher die Vergleichsinformationen nicht angepasst, sondern weiterhin nach IAS 17 dargestellt. Die im Vorjahr angewandten Rechnungslegungsmethoden sind unter "Leasingverhältnisse bis 31. Dezember 2018" dargestellt. Bei Vertragsbeginn beurteilt der Medios-Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Medios-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Medios-Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Medios-Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Zudem ist der Zinssatz des jeweiligen Leasingnehmers zu verwenden. Für den Konzern gibt es keinen Zinssatz, da dieser keinen Kredit aufnimmt. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen Leasingzahlungen, Beträge aufgrund von Restwertgarantien, Kaufoptionen und Verlängerungsoptionen insofern hinreichend sicher ist, dass das diese ausgeübt werden. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung verändern, wenn der Medios-Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst oder wenn der Medios-Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat. Der Medios-Konzern setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (Grenze: TEUR 5) zugrunde liegen nicht an. Der Medios-Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Als LeasinggeberBei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn der Medios-Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung des Leasingverhältnisses hat der Medios-Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Der Medios-Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Im Geschäftsjahr 2019 wurden sämtliche Unterleasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert. Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft. Grundsätzlich haben sich die für den Konzern als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von denen in der Vergleichsperiode unterschieden. Hiervon ausgenommen sind in der aktuellen Berichtsperiode abgeschlossene Unterleasingverhältnisse, die als Finanzierungsleasing eingestuft werden. Leasingverhältnisse bis 31. Dezember 2018Leasingverhältnisse, in dem der Medios-Konzern Leasingnehmer ist und bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts bei dem Leasinggeber liegen, werden als operatives Leasingverhältnis klassifiziert. Die geleisteten Leasingzahlungen werden direkt erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung als Aufwand erfasst. Anteilsbasierte VergütungenDer Medios-Konzern hat Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und durch die gleichzeitige Bildung einer Kapitalrücklage erfasst. Der Aufwand wird ratierlich über den Erdienungszeitraum erfasst. Das ist der Zeitraum, während dessen die Empfänger einer anteilsbasierten Vergütung die vereinbarte Dienstbedingung erfüllen müssen. Die ausgegebenen Optionen werden anhand eines Binomialmodells bewertet. 7. KonsolidierungsgrundsätzeUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Medios-Konzern Beherrschung erlangt. Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbenen, einzeln identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Übersteigt das neubewertete Nettovermögen des erworbenen Geschäftsbetriebs den beizulegenden Zeitwert der hingegeben Gegenleistung, ist in Höhe des Unterschiedsbetrags ein Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen. Im umgekehrten Fall, ist der sich ergebende Unterschiedsbetrag als Erwerbsgewinn sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen. Transaktionskosten werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Jeder entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden, soweit wesentlich, eliminiert. 8. Verwendung von Schätzungen und AnnahmenIm Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Vorstand Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die einen Einfluss auf die Posten des Konzernabschlusses und die Erläuterungen zum Konzernabschluss haben. Die tatsächlichen Entwicklungen können von den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Nachfolgend werden wesentliche Schätzunsicherheiten und Annahmen weiter erläutert. Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle VermögenswerteIn Bezug auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind Annahmen und Schätzungen, insbesondere bei Werthaltigkeitsprüfungen, erforderlich. Sie betreffen insbesondere die Schätzung der zukünftigen Cashflows, der cash-generating unit und die Ableitung der Diskontierungszinssätze. Retaxen (Rückerstattungsverbindlichkeiten)Die Bestimmung von Rückerstattungsverbindlichkeiten ist in erheblichem Maß mit Schätzungen und Annahmen verbunden. Die Retaxierung umfasst die Ablehnung der Kostenübernahme einer Krankenkasse bei Erstattung eines Arzneimittels, welches die Apotheke bereits an den Patienten abgegeben hat. Diese Retaxen belasteten die Apotheken der Medios als Herstellbetrieb weiter. Der Umfang der Weiterbelastungen wird daher von Medios geschätzt. Der Konzern bildet eine Rückerstattungsverbindlichkeit, insbesondere für Risiken aus Retaxen TEUR 1.338 (Vj. TEUR 457). So ist die Höhe von notwendigen Retaxen nicht mit Sicherheit zu bewerten und unterliegt Schätzungen, die auf Erfahrungswerten beruhen. ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen müssen Annahmen getroffen werden über zukünftige Höhe der Steuer und den Steuermessbetrag. Außerdem ist zu bestimmen, ob eine Wertberichtigung oder ein Nicht-Ansatz bei den aktiven latenten Steuern notwendig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass aktive latente Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen herrühren, in Zukunft gegen zu versteuernde Gewinne verrechnet werden können, ist zu beurteilen. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunktes künftiger zu versteuernder Einkünfte. Anteilsbasierte VergütungenDie Regelungen des Aktienoptionsprogramms 2018 und 2017 sehen vor, dass die den jeweiligen Bezugsberechtigten gewährten Aktienoptionen über eine Wartefrist von vier Jahren erdient werden. Dabei werden bereits vor Ablauf der vierjährigen Wartefrist Teile der Ansprüche unverfallbar. Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte Schätzung der Aufwandsperiodisierung vorzunehmen, die sich an der bis zum Abschlussstichtag erhaltenen Arbeitsleistung im Vergleich zu der über den jeweiligen Erdienungszeitraum insgesamt von den Bezugsberechtigten zu erbringenden Arbeitsleistung bemisst. Da sich schon im ersten Jahr ein gewisser Anteil für die folgenden Raten erdient wird, wird von einem degressiven Aufwandsverlauf ausgegangen. Weiterhin geht man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Aktienoptionen unmittelbar nach der Wartefrist ausgeübt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen und Annahmen werden in den Erläuterungen zu Tz. 37 dargestellt. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung9. UmsatzerlöseDie noch nicht fakturierten Gutschriften für Retaxen wurden mit TEUR 936 (Vj. TEUR 323) umsatzmindernd erfasst. In 2019 wurden TEUR 1 (Vj. TEUR 194) an Umsatzerlösen erfasst, die zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Bei der Ermittlung des Wertes für Retaxen wurde die Erwartungswertmethode angewendet. Die zu erwartenden Retaxen wurde dabei pro Kunde und Lieferung bewertet. Der Erwartungswert basiert auf Erfahrungswerten. Zur Umsatzaufgliederung wird auf Tz. 31 verwiesen. 10. Veränderung des Bestands an fertigen ErzeugnissenDie Bestandsveränderungen betreffen die fertigen Erzeugnisse der Medios Manufaktur GmbH, die fertigen Erzeugnisse der Medios Individual GmbH. 11. Aktivierte EigenleistungenDie aktivierten Eigenleistungen des Berichtsjahres beliefen sich auf TEUR 550 (Vj. TEUR 948) und entfielen im Wesentlichen auf in Entwicklung befindliche Software mit TEUR 464 (Vj. TEUR 523) sowie auf Entwicklungskosten für die Ausweitung der Produktlinien mit TEUR 86 (Vj. TEUR 383). 12. Sonstige ErträgeDie Zusammensetzung der sonstigen Erträge stellt sich wie folgt dar:
13. MaterialaufwandDie Materialaufwendungen setzen sich aus dem Einkauf von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie dem Verbrauch von bezogene Leistungen zusammen.
Der Materialaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 483.366 (Vj.TEUR 305.643) bzw. 93,5 % (Vj. 93,2 %) vom Umsatz und erhöhte sich um 0,3 %-Punkte. Die absolute Steigerung des Materialaufwands folgt damit der Erhöhung des Umsatzes. 14. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Steigerung der Personalkosten folgt der Erhöhung der Mitarbeiterzahl. 15. Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steigerung der Rechts- und Beratungskosten erfolgte insbesondere aufgrund gestiegener regulatorischer Anforderungen, Überbrückung von unterjährig personellen Vakanzen sowie Kosten im Zusammenhang mit potenziellen Unternehmenstransaktionen. Aufgrund von nicht weiter verfolgten IT-Projekten kam es zu einmaligen Sondereffekten durch den Abgang von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 671. Das Recruiting und der Bürobedarf sind nicht mehr in den übrigen Aufwendungen, sondern in diesem Geschäftsjahr erstmalig separat ausgewiesen. 16. FinanzergebnisDas Finanzergebnis umfasst:
In den Finanzaufwendungen sind TEUR 99 aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten enthalten. Die Finanzerträge enthalten TEUR 7 aus der Abzinsung von Leasingforderungen. 17. ErtragsteuernDie in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unterliegen der deutschen Körperschaftssteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer. Die Höhe der Ertragsteuern bemisst sich an dem so ermittelten zu versteuernden Einkommen bzw. am so ermittelten Gewerbeertrag. Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Abweichungen zwischen Steuerwert von Vermögenswerten und Schulden und dem Wertansatz in der IFRS-Bilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt. Die latenten Steuern und tatsächlichen Aufwendungen für Ertragsteuern stellen sich für die Geschäftsjahre wie folgt dar:
Die aktiven latenten Steuern (unsaldiert) in Höhe von TEUR 1.075 (Vj. TEUR 90) entfallen mit TEUR 985 auf den Ansatz von Leasingverbindlichkeiten. Die passiven latenten Steuern (unsaldiert) in Höhe von TEUR 4.750 (Vj. TEUR 4.297) entfallen mit TEUR 191 insbesondere auf die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen, in Höhe von TEUR 3.376 aus der Erst- und Folgekonsolidierung aus dem Ansatz immaterieller Vermögenswerte im Zuge der Erstkonsolidierung des Geschäftsbereichs Patientenindividuelle Herstellung nicht-zytostatischer Produkte sowie in Höhe von TEUR 974 aus dem Ansatz von Nutzungsrechten und aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16. Bei der Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 30,175 % (Vj. 32,5 %) angewandt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Steuersatz für Körperschaftssteuern und der Steuermesszahl sowie dem Hebesatz überwiegend von Berlin und Umland. Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten und steuerliche Verlustvorträge:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus tatsächlichen Steuern in der Konzernbilanz lassen sich wie folgt darstellen:
Die tatsächlichen Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 3.613 (Vj. TEUR 1.075) sowie Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 3.964 (Vj. TEUR 1.186). Die tatsächlichen Ertragsteuerforderungen betreffen Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 78 (Vj. TEUR 338) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 86 (Vj. TEUR 86). Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird der im Geschäftsjahr 2019 anwendbare Ertragsteuersatz der Medios AG von 30,175 % (Vj: 32,5 %) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
Es bestehen steuerlich unverfallbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 470 (Vj. TEUR 458) für die keine latenten Steueransprüche bilanziert worden sind. Der Gesamtbetrag nicht erfasster zu versteuernder temporärer Differenzen, die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, beträgt TEUR 15.046 (Vj. TEUR 15.000). Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen würde ein Veräußerungsgewinn entstehen, der zu 95 % steuerlich unberücksichtigt bleibt. Medios erwartet in absehbarer Zeit keine Umkehr der temporären Differenzen und daher keine entsprechenden Steuerbelastungen. Erläuterungen zur Konzernbilanz18. Immaterielle Vermögenswerte Steuerüberleitung
Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. 19. Sachanlagen
Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. 20. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 282 (Vj. TEUR 100) betreffen ein ausgereichtes Darlehen in Höhe von TEUR 100 sowie Forderungen aufgrund von Finanzierungsleasing als Leasinggeber in Höhe von TEUR 182. Die Bruttoinvestition und der Barwert der ausstehenden Leasingforderung sind in folgender Tabelle dargestellt:
21. VorräteDie Vorräte in Höhe von TEUR 16.053 (Vj. TEUR 13.953) betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen der Medios Pharma GmbH, Medios Manufaktur GmbH, Medios Individual GmbH und Medios Digital GmbH. Die Zusammensetzung der Vorräte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Forderungsanstieg ergibt sich aus den gestiegenen Umsätzen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Buchwerte der wertgeminderten Forderungen betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 69 (Vj. TEUR 0 (brutto)). Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegenüber langjährigen Kunden und sind anteilig durch Warenkreditversicherungen abgesichert. In den letzten Jahren gab es keine Forderungsausfälle. Aufgrund der sehr niedrigen Insolvenzquote für Apotheke und Kunden aus dem pharmazeutischen Bereich wird von einem geringen Forderungsausfallrisiko ausgegangen. Die Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tage bestehen gegen zwei Kunden. Diese Forderungen sind werthaltig und nicht zweifelhaft. Es wird erwartet, dass diese Forderungen im Geschäftsjahr 2020 komplett beglichen werden. Zum 31. Dezember 2019 sind keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit verpfändet. 23. Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rabattabgrenzungen erhöhten sich durch die gestiegenen Einkaufsvolumina. 24. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und dem Kassenbestand zusammen. Die Kontokorrentkredite sind in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Zum Bilanzstichtag konnte der Konzern über sämtliche liquiden Mittel frei verfügen. 25. EigenkapitalDas Grundkapital der Medios AG beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 14.564 (Vj. TEUR 14.564). Es ist eingeteilt in 14.564.019 (Vj. 14.564.019) voll eingezahlte nennwertlose Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu TEUR 5.932 durch Ausgabe von bis zu 5.932.009 neuen auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 600.000 durch Ausgabe von bis zu 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2017 gewährt wurden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um TEUR 300 durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018 gewährt wurden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um TEUR 5.825 durch Ausgabe von bis zu 5.825.607 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2019 gewährt wurden. Die Kapitalrücklage von TEUR 51.273 (Vj. TEUR 49.904) umfasst in Höhe von TEUR 10.703 (Vj. TEUR 9.334) eine Rücklage für in Eigenkapital zu erfüllende Leistungen an Arbeitnehmern aus den Aktienoptionsprogrammen. Die Zahl der von der Medios AG ausgegebenen Stammaktien hat sich wie folgt entwickelt:
Hinsichtlich weiterer Angaben zum Eigenkapital wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 26. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
27. RückstellungenDie kurz- und langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Die Rückstellungen enthalten Verpflichtungen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie Verpflichtungen für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Handelsbüchern, die ebenfalls in Höhe und Zeitpunkt der Inanspruchnahme unsicher sind. Es wird mit einem überwiegenden Zahlungsmittelabfluss im kommenden Geschäftsjahr gerechnet.
28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen zum Stichtag TEUR 12.882 (Vj. TEUR 18.807). 29. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen die folgenden Sachverhalte:
Die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse durch Retaxationen (Erläuterungen siehe Tz. 6) sind abhängig von der Inanspruchnahme durch die jeweiligen Apotheken und damit unsicher in Höhe und Zeitpunkt. Es wird mit einem überwiegenden Zahlungsmittelabfluss im kommenden Geschäftsjahr gerechnet. Der Anstieg der Rückzahlungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden ist vornehmlich stichtagsbedingt. Insbesondere gestiegene Urlaubsverpflichtungen erhöhten den Wert der Personalkosten. 30. Erläuterungen zur KonzernkapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Hierbei wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Zahlungsmittelfonds der Kapitalflussrechnung umfasst neben frei verfügbaren Zahlungsmitteln Kontokorrentkredite als integralen Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition (siehe Tz. 24). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände und Sichteinlagen bei Banken mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Der Konzern hat IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 mittels der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Nach diesem Ansatz wurden die Vergleichsinformationen nicht angepasst. Darüber hinaus erfasst Medios:
Die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit lässt sich wie folgt darstellen:
Die vorgenannten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich Leasingverbindlichkeiten. Der Medios-Konzern hat zum Abschlussstichtag weitere finanzielle Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite) bei Kreditinstituten von TEUR 2.977 (Vj. TEUR 203) in Anspruch genommen. Die Höhe der Inanspruchnahme unterlag unterjährigen Schwankungen. Dabei wurden zahlungswirksame Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 95 (Vj. TEUR 35) erfasst. 31. SegmentberichterstattungIm Medios-Konzern ergibt sich die Segmentberichterstattung aus der Steuerung der Geschäftstätigkeit. Die Aufteilung der Unternehmensbereiche entspricht der internen Organisationsstruktur und der Berichterstattung an den Vorstand. Die Segmenterfolge werden beim Medios-Konzern anhand der Umsatzerlöse, des EBITDA vor Sondereffekten und des EBT vor Sondereffekten gemessen. Der Medios-Konzern ist in die Segmente "Arzneimittelversorgung", "Patientenindividuelle Therapien" und als sonstiges Segment "Services" eingeteilt. Die Segmente unterscheiden sich im Leistungsprofil. Transaktionen zwischen Segmenten werden nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abgebildet. Eine Aggregation von Geschäftssegmenten wurde nicht vorgenommen. Die Tätigkeiten des Medios-Konzerns erstrecken sich ausschließlich auf Deutschland und weitere Länder der EU. Die Geschäftstätigkeit der Segmente lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Services umfasst alle weiteren Aktivitäten des Konzerns, dazu gehören die Medios-Konzern Holdingtätigkeiten, insbesondere kapitalmarktrelevante Aufgaben. Zusätzlich werden Software- und Infrastrukturlösungen für den Medios-Konzern vorangetrieben. Die Segmentergebnisse im Geschäftsjahr 2019 schlüsseln sich wie folgt auf:
Die wichtigsten Kennzahlen zur Strategie- und Entscheidungsfindung sowie zur Messung des operativen Geschäftserfolgs sind Vorsteuerergebnis (EBT), Vorsteuerergebnis vor Sondereffekten (EBT vor Sondereffekten) und EBITDA vor Sondereffekten. Das EBT vor Sondereffekten wird wie folgt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern übergeleitet:
Mit einem wesentlichen Kunden hat Medios die folgenden Umsätze in den einzelnen Segmenten erzielt:
Die übrigen Umsätze verteilen sich auf ein Vielzahl von weiteren Einzelkunden. Sonstige Angaben32. EventualverbindlichkeitenZum 31. Dezember 2019 bestehen keine Eventualverbindlichkeiten. 33. Angaben zu LeasingverhältnissenDer Konzern als LeasingnehmerZu den angewandten Rechnungslegungsmethoden verweisen wir auf Anhangsangabe Tz. 6. Der Medios-Konzern mietet insbesondere Immobilien und PKWs. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt typischerweise drei Jahre für PKWs und bei Immobilien über 10 Jahre. Der Medios-Konzern mietet IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Leasingzahlungen aus diesen Vereinbarungen erfasst Medios als laufenden Aufwand. Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Medios-Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Medios-Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Medios-Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Medios-Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Medios-Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt. Es wurden bereits weitere Büroräume vom Medios-Konzern im Berichtsjahr angemietet, deren Nutzung allerdings erst in 2020 beginnt, so dass zum Abschlussstichtag noch keine Nutzungsrechte zu erfassen sind. Diese Leasingverhältnisse, die der Medios-Konzern eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, führen im nächsten Geschäftsjahr zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechts sowie gleichzeitiger Passivierung einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von ca. EUR 5 Mio. Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Medios-Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.
Zins- und Tilgungszahlungen aus LeasingAus der folgenden Tabelle sind die (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der Leasingverbindlichkeiten ersichtlich:
Der Konzern als LeasinggeberIn 2019 hat der Konzern Gebäudeteile untervermietet. Die Untervermietung wurde als Finanzierungsleasing klassifiziert. Zum Abschlussstichtag beträgt die Forderung TEUR 183. Aus dem Abschluss des Unterleasingverhältnisses resultierte nur ein unwesentlicher Abgangserfolg. In 2019 hat der Konzern Zinserträge auf Leasingforderungen in Höhe von TEUR 8 (2018: TEUR 0) erfasst. Ein besonderes Risiko ergibt sich aus der Tätigkeit als Leasinggebers nicht, da das Volumen dieser Geschäftstätigkeit vergleichsweise gering ist. Weitere Abschlüsse von Untermietverträgen sind nicht geplant. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Abschlussstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen. Im Vorjahr war der Medios-Konzern im Verhältnis zu Dritten nicht Leasinggeber.
Aufgrund der Aktivierung von Nutzungsrechten der bisherigen Operating-Leasing-Verhältnisse sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen rückläufig, so dass sich das EBITDA im Geschäftsjahr im Vergleich zu IAS 17 um TEUR 489 auf TEUR 16.373 erhöht hat. 34. Zusätzliche Angaben zu den FinanzinstrumentenWertansätze, beizulegende Zeitwerte nach BewertungskategorieMit Ausnahme der finanziellen langfristigen Vermögenswerte und finanziellen langfristigen Verbindlichkeiten weisen alle Finanzinstrumente zum 31.12.2019 und 31.12.2018 kurze Restlaufzeiten auf oder liegen als Zahlungsmittel vor. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag zumindest näherungsweise den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten. Ebenfalls fallen sämtliche Finanzinstrumente in die Kategorie "AC" (amortized cost). Die langfristigen finanziellen langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 100 (Vj. TEUR 100) betreffen ausgereichte Darlehen. Die übrigen finanziellen langfristigen Vermögenswerte betreffen mit TEUR 183 (Vj. TEUR 0) Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Die beizulegenden Zeitwerte der Darlehen und Finanzierungsleasingforderungen betragen näherungsweise dem jeweiligen Buchwert. 35. Nettoergebnisse aus FinanzinstrumentenDie Nettoergebnisse je Bewertungskategorie sind wie folgt dargestellt:
36. Risikomanagement des KonzernsDas Risikomanagementsystem des Medios-Konzerns ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspraxis des Medios-Konzerns und umfasst die einzelnen organisatorischen Prozesse auf verschiedenen Ebenen und sämtliche Risikoarten. Ein wesentlicher Bestandteil sind dabei die Geschäftsplanungs- und Controlling-Prozesse. Die Aufgaben der Risikoidentifikation und -bewertung werden von jeder Organisationseinheit wahrgenommen. Inhaltlich ähnliche Risiken werden zu Risikoarten, zum Beispiel Risiken im regulatorischen Umfeld, finanzwirtschaftliche Risiken zusammengefasst. Diese werden dann regelmäßig an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert, welche die Risikosteuerung wahrnehmen. Gesamtwirtschaftliche Risiken Finanzielles RisikomanagementDer Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanztätigkeiten des Konzerns ergeben. Die für den Konzern bedeutendsten finanziellen Risiken ergeben sich aus der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der Gegenparteien des Konzerns und dem Liquiditätsrisiko. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Controlling. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat, die darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risikoausmaßes informiert werden. Kreditrisiko (Ausfallrisiko)Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass Gegenparteien (Kunden und sonstige Schuldner) einer Transaktion nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und dem Konzern daraus ein finanzieller Schaden entsteht. Das maximale Kreditrisiko (Ausfallrisiko) entspricht ohne Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen und ohne Berücksichtigung jeglicher zusätzlicher Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns. Die mit Abstand größte Position bei den finanziellen Vermögenswerten machen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Eine mögliche Risikokonzentration wird regelmäßig analysiert. Dazu wurden verlässliche Höchstgrenzen für offene Forderungen einzelner Kunden eingeführt, die ebenfalls täglich kontrolliert werden. Der Konzern trägt dem Kreditrisiko durch die Bildung von entsprechenden Wertminderungen sowie Ausfallversicherungen für Forderungen Rechnung. Das Kreditrisiko wird durch Diversifikation reduziert, welche durch eine Vielzahl von Schuldnern erreicht wird. Weiterhin wird das Kreditrisiko durch Einholung von Käuferanzahlungen gemindert. IFRS 9 enthält ein Wertminderungsmodell, welches auf erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) basiert. Dieses Modell ist auf alle finanziellen Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Einschätzung der erwarteten Ausfälle ergibt sich aus der Analyse historischer Forderungsausfälle, der versicherten Forderungen sowie aktuellen Branchenratings der Kunden. Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich unter anderem um ein ausgereichtes Darlehen. Durch die Einsicht in die Ertragsplanung der Gesellschaft werden die Ausfallrisiken jährlich individuell abgeschätzt. Aktuell bestehen nach unserer Einschätzung keine bedeutsamen Ausfallrisiken. Weiterhin bestehen langfristige Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Aktuell bestehen nach unserer Einschätzung dort ebenfalls keine bedeutsamen Ausfallrisiken. Die weiteren kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Medios-Konzern überwacht regelmäßig die Bonität und prüft, ob objektive Hinweise, wie z.B. finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, vorliegen. Zum Bilanzstichtag liegen keine Hinweise auf Wertminderung vor. Bei Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten. Aufgrund der kurzen Laufzeit (täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgte keine Wertminderung. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die kurzfristig fälligen finanziellen Verpflichtungen die kurzfristig verfügbaren finanziellen Vermögenswerte übersteigen. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch konzernweite Finanzplaninstrumente unter Berücksichtigung bestehender Kreditlinien und wird laufend überwacht. Sämtliche kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten führen in 2020 zu einem Liquiditätsabfluss in Höhe des Buchwertes zum Stichtag 31. Dezember 2019. Zum 31. Dezember 2019 verfügt der Medios-Konzern über nicht in Anspruch genommene Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 9,0 Mio. (Vj. EUR 7,8 Mio.) sowie über eine Avallinie in Höhe von EUR 0,2 Mio. Marktrisiko (Zinssatzrisiken)Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Da der Medios-Konzern keine bedeutsamen langfristigen Finanzinstrumente besitzt, sind Zeitwertänderungen nur von untergeordneter Bedeutung. Wäre das Zinsniveau parallel zur Zinsstrukturkurve jeweils 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen, wäre das Finanzergebnis um TEUR 60 (Vj: TEUR 12) höher (niedriger) ausgefallen. KapitalDie Gesellschaft unterliegt als Aktiengesellschaft den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Aktienrechts. Dividenden wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bezahlt und sind auch für das Folgejahr nicht vorgesehen. Der Konzern definiert das verwaltete Kapital als das Konzerneigenkapital. Die Ziele der Verwaltung des Kapitals sind:
Das Kapital wird mit Hilfe der Eigenkapitalquote überwacht. Diese ermittelt sich wie folgt:
37. Anteilsbasierte VergütungFür die zum Abschlussstichtag bestehenden anteilsbasierten Vergütungszusagen von Medios wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.369 (Vj. TEUR 2.586) erfasst. Diese Aufwendungen entfallen in Höhe von TEUR 1.369 (Vj. TEUR 2.586) auf anteilsbasierte Vergütungszusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Im Medios-Konzern bestehen aktuell vier aktienbasierte Vergütungsmodelle für Mitarbeiter und Führungskräfte. Ein Barausgleich besteht für keinen der Vergütungspläne. Aktienoptionsprogramm 2018 (a) und (c)Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem ausgewählten Mitarbeitern durch die Medios AG als Entlohnung für Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht [Aktienoptionsprogramm 2018 (a)]. Als Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2018 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2019 für weitere ausgewählte Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) durch die Medios AG gewährt [Aktienoptionsprogramm 2018 (c)]. Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von EUR 15,00. Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden; diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Ausgabestichtags am 1. Dezember 2018 und 1. Februar 2019 [Aktienoptionsprogramm 2018 (a)] sowie am 1. Oktober 2019 und 1. Dezember 2019 [Aktienoptionsprogramm 2018 (c)]. Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der Wartefrist folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Verfall ausgenommen sind Aktienoptionsprogramm 2018 (a)
Aktienoptionsprogramm 2018 (c)
Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von EUR 23,00 erreicht oder überschreitet. In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (a) haben einen Verwässerungseffekte auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie. Hingegen haben die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (c) keinen Effekt auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie. Aktienoptionsprogramm 2018 (b)Als Ergänzung zum Aktienoptionsprogramm aus dem Jahr 2016 wurde als Entlohnung für Arbeitsleistungen im Geschäftsjahr 2018 für Mitarbeiter des Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) von der Tangaroa Management GmbH gewährt. Zum Gewährungszeitpunkt der Optionen, dem 10. Juni 2018 wurden im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 insgesamt 5.000 Optionsrechte zum Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Medios AG angeboten. Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von EUR 0. Folglich bestimmt die Höhe des Aktienkurses zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt grundsätzlich den Optionswert. Die eingeräumten Optionen können vollständig oder teilweise im Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2020 ausgeübt werden. Nicht wirksam ausgeübte Optionen verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums. Die Ausübung der Option setzt voraus, dass der Begünstigte sein Dienstverhältnis im Zeitpunkt der Ausübung bei der Medios AG bzw. einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nicht gekündigt hat. Aufgrund der Erwartung der frühzeitigen Ausübung der Aktienoptionen ist anzunehmen, dass die gesamte Anzahl der ausgegebenen Optionen ausgeübt wird. Die ausstehenden Aktienoptionen haben keinen Effekte auf die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie, da die Aktienoption unmittelbar von der Tangaroa Management GmbH und nicht von der Gesellschaft gewährt wurden und somit keine zusätzlichen Aktien in den Umlauf kommen. Aktienoptionsprogramm 2017Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein weiteres Aktienoptionsprogramm aufgelegt, in welchem dem Vorstand und ausgewählten Führungskräften durch die Medios AG als Entlohnung von Arbeitsleistungen Optionen zum Erwerb von Aktien eingeräumt wurden. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht. Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien ("Stückaktien") zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von EUR 7,00. Die Optionen können nur nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden; diese beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Zuteilung am 01. Dezember 2017. Die Ausübung der Optionsrechte kann nur in den sieben Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der Wartefrist folgen. Bei Kündigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses verfallen die Optionen, sofern die jeweilige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Verfall ausgenommen sind
Voraussetzung für die Ausübung der Optionsrechte ist, dass vor der jeweiligen Ausübung der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig aufeinanderfolgenden Börsentagen den Betrag von EUR 12,00 erreicht oder überschreitet. In der Bewertung der Aktienoptionen ist man davon ausgegangen, dass die Optionen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden. Die ausstehenden Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 haben einen Verwässerungseffekte auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie. Aktienoptionsprogramm 2016Als Entlohnung für Arbeitsleistungen wurde im Geschäftsjahr 2016 für bestimmte Führungskräfte, Mitarbeiter und einen Teil des Vorstands der Medios AG eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) von der Tangaroa Management GmbH und Dritten gewährt. Ein Wahlrecht zum Barausgleich besteht nicht. Der Bezugsberechtigte erhält das Recht, eine individuell in der jeweiligen Bezugsrechtsvereinbarung festgelegte Zahl auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erwerben. Jede Option bezieht sich auf eine Aktie der Gesellschaft und hat einen Ausübungspreis von EUR 0,00. Folglich bestimmt die Höhe des Aktienkurses zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt grundsätzlich den Optionswert. Zeitlich nachgelagerte erneute Bewertungen erfolgen nicht. Erfolgswirksame Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2018 ergaben sich nicht und sind für Folgeabschlüsse nicht zu erwarten. Die ausstehenden Aktienoptionen können bis zum 31. Dezember 2020 ausgeübt werden und haben keine Effekte auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie als zusätzliche Verwässerung, da die Aktienoption unmittelbar von der Tangaroa Management GmbH sowie Dritten und nicht von der Gesellschaft gewährt wurden und somit keine zusätzlichen Aktien in den Umlauf kommen. Bei sämtlichen Aktienoptionsprogrammen wurde die Volatilität auf Basis historischer Daten geschätzt. Dazu wurde für das jeweilige Programm seit der Erstnotiz der Medios AG am 22. November 2016 die rollierend annualisierte 90-tägige Standardabweichung der Renditen ermittelt und der Durchschnitt der Standardabweichungen zugrunde gelegt.
38. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenHerr Manfred Schneider ist die oberste beherrschende Partei des Medios-Konzerns. Die Tangaroa Management GmbH, Berlin, (vormals: mediosmanagement GmbH, Berlin) stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Nahestehende Personen in SchlüsselpositionenAls nahe stehende Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie die Geschäftsführung des Mutterunternehmens, die für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt sind: Vorstand
Aufsichtsrat
Geschäftsführung des Mutterunternehmens
Im Geschäftsjahr 2019 und am 31. Dezember 2019 beherrscht Herr Manfred Schneider durch einen Anteilsbesitz von 39,8 %, unter Berücksichtigung von Zurechnungen durch die Tangaroa Management GmbH sowie der Tangaroa GmbH & Co. KG, Berlin, faktisch die Medios AG. Kein Vorstandsmitglied gehörte im Geschäftsjahr einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollmedium als Mitglied an. Die Aufsichtsräte gehören den folgenden gesetzlich zu bildeden Aufsichtsräten oder einem vergleichbaren Kontrollmedium an:
Die folgende Tabelle zeigt die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Berichtszeitraum:
Die Geschäftsleitung des Mutterunternehmens des Medios-Konzerns war gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis mit dem Medios-Konzern. Zum Bilanzsstichtag besteht das Angestelltenverhältnis nicht mehr. Der Medios-Konzern hat eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 52 (Vj. TEUR 78) geleistet. Diese umfasst ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen von TEUR 52 (Vj. TEUR 78).
Erträge und Aufwände aus Transaktionen gegenüber der Berlin Apotheke betreffen Umsätze und Einkäufe aus Warenlieferungen. Alle weiteren Aufwände betreffen Beratungsleistungen. Die BerlinApotheke Schneider & Oleski oHG (seit dem 01. Juni 2018 in die BerlinApotheke Anike Oleski e. Kfr. übergegangen) ist seit dem 01. Juni 2018 kein nahestehendes Unternehmen des Medios-Konzerns mehr. Im Geschäftsjahr 2018 hat Herr Manfred Schneider einen patientenindividuellen Herstellbetrieb nicht-zytostatischer Produkte in den Medios-Konzernabschluss gegen Ausgabe einer atypisch stillen Beteiligung an der Medios Individual GmbH für TEUR 18.000 eingebracht. Weiterhin hat Herr Schneider diese atypisch stille Beteiligung an der Medios Individual GmbH gegen 900.000 nennwertlose Stammaktien der Medios AG getauscht. VergütungsangabenDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes im Berichtsjahr belaufen sich auf TEUR 896 (Vj. TEUR 398). Die kurzfristigen Leistungen betrugen TEUR 180 (Vj. TEUR 398). Frau Miehler und Herrn Prußeit stehen des Weiteren Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Hinsichtlich der Angaben zu den Grundzügen der Vorstandsund Aufsichtsratsvergütung sowie zur Höhe der individualisierten Bezüge wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. 39. PersonalDurchschnittlich waren 149 Mitarbeiter (Vj. 146) im Geschäftsjahr 2019 beschäftigt
40. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem auf die Aktionäre der Medios AG entfallenden Konzerngesamtergebnis und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der sich im Berichtsjahr im Umlauf befindlichen Stammaktien ermittelt.
Im Rahmen verschiedener Aktienoptionsprogramme des Medios-Konzerns gewährte Optionen gelten als potenzielle Stammaktien. Sie wurden in dem Ausmaß, in dem sie verwässernd sind, in die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen. Einzelheiten zu den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen sind in Tz. 37 aufgeführt. 41. Befreiung nach § 264 III HGBDie folgenden Tochterunternehmen machen für das Geschäftsjahr 2019 von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
42. Einbeziehung im KonzernabschlussDie Tangaroa Management GmbH mit Sitz in Berlin stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Medios AG als Tochterunternehmen mit ihren Tochterunternehmen einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. 43. Honorare des AbschlussprüfersDurch den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wurden Honorare von insgesamt TEUR 169 (Vj. TEUR 125) berechnet. Diese betrafen mit TEUR 165 (Vj. TEUR 106) Abschlussprüfungsleistungen für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und mit TEUR 4 (Vj. TEUR 19) andere Bestätigungsleistungen. Sämtliche angegebenen Honorare und Auslagen betreffen Nettobeträge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. 44. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDer Medios-Konzern hat am 19. März 2020 einen Einbringungsvertrag über 100 % der Anteile an der Kölschen Blister GmbH unterzeichnet. Weitere Informationen zu diesem Unternehmenszusammenschluss sind in Tz. 5 enthalten. Ebenfalls hat der Medios-Konzern am 19. März 2020 einen syndiziertes Darlehensvertrag über TEUR 62.500 abgeschlossen. Das Fremdkapital dient der zukünftigen Wachstums- und Akquisitionsfinanzierung. 45. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 46. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Medios AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft Medios AG im Bereich Investor Relations unter: https://medios.ag/de/ investor-relations/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.
Berlin, 31. März 2020 Manfred Schneider, Vorstandsvorsitzender, CEO Matthias Gärtner, Vorstand, CFO Mi-Young Miehler, Vorstand, COO Christoph Prußeit, Vorstand, CIO Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Medios AG, Hamburg Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Medios AG und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Medios AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt Corporate Governance des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitere Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Umsatzerlösrealisierung:1. Im Geschäftsjahr hat die Medios-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von EUR 516,8 Mio. erfasst. Die Umsatzerlöse sind einer der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren in der Kapitalmarktkommunikation. Die Produktverkäufe werden im Wesentlichen durch Verkäufe an wenige Großkunden realisiert. Die Übertragung der Verfügungsmacht an Waren und Erzeugnissen ist ausschlaggebend dafür, ob ein Umsatz realisiert ist. Die nicht periodengerechte Abbildung dieser Verkaufsgeschäfte im Rahmen der Umsatzerlösrealisierung stellt ein Risiko für die angemessene Darstellung der Ertragslage dar, weshalb dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung ist. 2. Wir haben uns anhand wesentlicher Bestellvorgänge, externer Bestätigungen der Kunden, den Liefernachweisen sowie der Ausgangsrechnungen und der dazugehörigen Zahlungseingänge von der korrekten Umsatzerlösrealisierung überzeugt. Ferner haben wir eine Systemprüfung durchgeführt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die mit den Großkunden vereinbarten Konditionen sachgerecht bei der Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung verarbeitet wurden. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzerlösrealisierung sind im Konzernanhang Abschnitt "6. Rechnungslegungsmethoden - Umsatzrealisierung und Umsatzausweis" und "Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung - 9. Umsatzerlöse" enthalten. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1. Im Konzernabschluss der Medios AG werden unter dem Bilanzposten "immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 16,7 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 14,3 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maß von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist. 2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstest nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in "6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (unter: Geschäfts- oder Firmenwerte/Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer) und Verwendung von Schätzungen und Annahmen (unter: Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle VG) sowie in 18. Immaterielle Vermögenswerte" enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und dem zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertraglage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige Gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 10. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Medios AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Biersack.
München, den 2. April 2020 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Stahl, Wirtschaftsprüfer Biersack, Wirtschaftsprüfer ImpressumMEDIOS AG Friedrichstr. 113a 10117 Berlin Telefon: +49 030 232 566 8-00 Fax: +49 030 232 566 8-01 investor@medios.ag www.medios.ag Konzeption Medios AG Gestaltung Gina Mönch, Art Direction, Berlin Dieser Geschäftsbericht ist auf www.medios.ag abrufbar. Hinweise und zukunftsgerichtete Aussagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
11 nahegelegene Organisationen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Unternehmensberatung
CanChip GmbH
71mForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
GILUPI GmbH
71mHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen