MediaClockwork AGLiquidiert

Burgstraße 12, 80331 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 135065
Eingetragen
4.1.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Entwicklung einer integrierten, internetbasierten Technologie, d.h. Softwarelösung, die branchenübergreifend hilft, weitgehend sämtliche zwischen diesen Parteien anfallenden Geschäftsprozesse zu optimieren. Die Lösungen werden sowohl als ASP - als auch als Lizenz-Lösungen im Markt angeboten.

Historie

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Management

NameRolle
Derk Möller
seit 25.5.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MediaClockwork AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

1,00

75,50

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2269,56

2598,40

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

54671,76

25763,07

C. Sonstige Aktiva

886,28

Summe Aktiva

56943,32

29324,25



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

52250,00

52250,00

II. Kapitalrücklage

166137,56

166137,56

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

198409,68-

169791,74-

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

28473,32

28617,94-

B. Rückstellungen

1940,00

3560,00

C. Verbindlichkeiten

6552,12

4855,01

D. Sonstige Passiva

834,36

Summe Passiva

56943,32

29324,25

ANHANG

Allgemeine Angaben

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des Vorjahres unter Anwendung der Gliederungsvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250 gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren

Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 410,-) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.§253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.

Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.

Die Forderungen, die sonstige Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden mit Einzelbewertungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

1. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

worden.

 

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