IHR
EIGENHEIM GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.424.701,63 |
5.029.109,17 |
| I.
Sachanlagen |
5.424.701,63 |
5.029.109,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
716.520,30 |
529.776,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
690.783,23 |
452.133,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.737,07 |
77.642,90 |
| Aktiva |
6.141.221,93 |
5.558.885,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.987.054,67 |
1.947.882,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
96.903,88 |
96.903,88 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.864.150,79 |
1.824.978,97 |
| B.
Rückstellungen |
478.025,00 |
440.357,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.592.375,06 |
3.086.574,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.142,60 |
2.595,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
79.624,60 |
81.475,65 |
| Summe
Passiva |
6.141.221,93 |
5.558.885,32 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Firma hat ihren Sitz in Waiblingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB
261976 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB auf. Die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Aufstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in
EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum
31. Dezember 2022 aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert angewandt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§
265, 266 ff. HGB).
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Bei den planmäßigen Abschreibungen wird
für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung im Regelfall von einer
Nutzungsdauer von 3 bis 50 Jahren ausgegangen.
Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 250,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab
dem 1. Januar 2018 direkt als Aufwand gebucht. Für
Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR
250,00 bis EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten
gebildet, der jährlich mit 20 % linear
abgeschrieben wird. Ab dem 1. Januar 2018 werden
Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
EUR 800,00 sofort abgeschrieben
(entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei
Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den
Bilanzstichtag abgezinst.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2,
2. Hs. HGB). Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2
Satz 1, 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach
darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB).
Passive
latente Steuern werden ab 2018 für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen
und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des
kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell 15,82 %. Der
kombinierte Ertragsteuersatz umfasst
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden
mit dem Devisenkassamittelkurs (Euroreferenzkurs) am
Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euroreferenzkurs) am Buchungstag
oder dem jeweils höheren Kurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
D.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 315.000,00 (Vj. EUR 10.000,00)
eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die
übrigen sonstigen
Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbH) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR
0,00 (Vj. EUR 0,00).
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
678.244,07 (Vj. EUR 626.250,87) enthalten.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr in Höhe von
EUR 2.914.130,99 (Vj. EUR 2.460.323,95).
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahren in Höhe von
EUR 1.519.767,00 (Vj. EUR 1.290.168,96).
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.088.166,67
(Vj. EUR 2.091.365,54) sind durch Grundschulden
gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag
in Höhe von EUR 313.171,72 (Vj. EUR 798.299,39).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten,
Haftungsverhältnissen und
außerbilanziellen Geschäften folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
|
2023
|
|
|
EUR
|
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und
Pachtverträgen
|
|
fällig
|
in 1 Jahr
|
25.200,00
|
|
in 2 - 5 Jahren
|
100.800,00
|
|
> 5 Jahren
|
252.000,00
|
|
|
378.000,00
|
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).
E.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Waiblingen, den
25.04.2025
Die Geschäftsführung
gez.
Werner Fischer
gez.
Marc-Daniel Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025
festgestellt.
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