Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 261976
Eingetragen
17.7.1986
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis zum Abschluß von Verträgen über a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, b) den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Die Vermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc-Daniel Fischer
seit 21.9.2006
Geschäftsführer
Werner Fischer
seit 21.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
51.00%
30.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Werner Fischer
Bahnhofstraße 40, 71332 Waiblingen
13.260 €
51.00%
Marc-Daniel Fischer
Bahnhofstraße 40, 71332 Waiblingen
7.800 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IHR EIGENHEIM GmbH

Waiblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.424.701,63 5.029.109,17
I. Sachanlagen 5.424.701,63 5.029.109,17
B. Umlaufvermögen 716.520,30 529.776,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 690.783,23 452.133,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.737,07 77.642,90
Aktiva 6.141.221,93 5.558.885,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.987.054,67 1.947.882,85
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 96.903,88 96.903,88
III. Bilanzgewinn 1.864.150,79 1.824.978,97
B. Rückstellungen 478.025,00 440.357,00
C. Verbindlichkeiten 3.592.375,06 3.086.574,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.142,60 2.595,00
E. Passive latente Steuern 79.624,60 81.475,65
Summe Passiva 6.141.221,93 5.558.885,32

Anhang

A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Firma hat ihren Sitz in Waiblingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart un­ter HRB 261976 eingetra­gen.

B.  ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesell­schaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleich­terungen bei der Auf­stel­lung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in An­spruch genom­men.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Ge­genüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 auf­gestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvor­schrif­ten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

C.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichti­gung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschrei­bungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibun­gen vorgenom­men (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bau­ten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, an­dere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 bis 50 Jahren ausgegangen.

Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 250,00 Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten wer­den ab dem 1. Januar 2018 direkt als Aufwand gebucht. Für Vermögensgegenstän­de mit An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird ein Sammel­po­sten gebil­det, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird. Ab dem 1. Januar 2018 wer­den Ver­mö­gens­gegen­stände mit An­schaffungs- oder Her­stel­lungskosten bis EUR 800,00 so­fort abge­schrie­ben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nomi­nal­wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abge­zinst.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kauf­män­nischer Be­ur­tei­lung not­wendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kos­tensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung wer­den be­rücksichtigt. Rück­stel­lun­gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit ent­spre­chenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlich­ten durch­schnittli­chen Markt­zins­satz ab­gezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, so­weit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB).

Passive latente Steuern werden ab 2018 für zeitliche Unterschiede zwischen den handels­recht­li­chen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell 15,82 %. Der kombinier­te Er­trag­steuersatz umfasst Körperschaftsteuer und Solidaritätszu­schlag.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.

Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wer­den mit dem Devisenkassamittelkurs (Euroreferenzkurs) am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfris­tige Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euroreferenzkurs) am Buchungstag oder dem jeweils höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerech­net.

D.  ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben ei­ne Restlaufzeit von un­ter ei­nem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 315.000,00 (Vj. EUR 10.000,00) ei­ne Rest­laufzeit von über einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermö­gens­ge­gen­stän­de haben eine Restlauf­zeit von unter einem Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbH) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 678.244,07 (Vj. EUR 626.250,87) enthalten.

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 2.914.130,99 (Vj. EUR 2.460.323,95).

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von EUR 1.519.767,00 (Vj. EUR 1.290.168,96).

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.088.166,67 (Vj. EUR 2.091.365,54) sind durch Grundschul­den ge­si­chert.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstich­tag in Höhe von EUR 313.171,72 (Vj. EUR 798.299,39).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungs­verhältnis­sen und außer­bi­lanziellen Geschäften folgende sonstige finanzielle Ver­pflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):



2023


EUR
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen

fällig
in 1 Jahr
25.200,00

in 2 - 5 Jahren
100.800,00

> 5 Jahren
252.000,00


378.000,00



Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).

E.  SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr wurden keine Ar­beitnehmer beschäftigt.

Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

 

Waiblingen, den 25.04.2025


Die Geschäftsführung

gez. Werner Fischer

gez. Marc-Daniel Fischer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025 festgestellt.

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