OTAT Grundstücks GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margot Bartosch seit 12.1.2005 | Geschäftsführer |
Willi Bartosch seit 12.1.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bartosch Vermögensverwaltung GbR | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bartosch GmbH (vormals: Autohaus Rausch GmbH)Lauterbach (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§264 Abs. 1a HGB) II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) IV. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB) 1.2. § 42 Abs. 3 GmbHG 2. Rückstellungen 2.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§ 285 Nr. 24 HGB; § 253 Abs. 6 HGB) 2.2. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB) 3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung VI. Sonstige Angaben 1. Größenabhängige Erleichterungen (§ 274a HGB; § 288 Abs. 1 HGB) 2. Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Autohaus Rausch GmbH hat ihren Sitz in Lauterbach. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter der HRB 5534 eingetragen. Das operative Geschäft der Autohaus Rausch GmbH wurde zum 31.07.2020 eingestellt. Mit Datum vom 24.06.2020 wurde der Vertrag ("asset-deal") unterzeichnet. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Autohaus Rausch GmbH, Lauterbach, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen bis zum 31.07.2020. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr bis 31.07.2020 voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Bei den Finanzanlagen wurde die Beteiligung an der Automobilpartner Mitte AG bis 31.07.2020 zu den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend durchgeführt (siehe auch 2.2. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden). Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB)
1.2. § 42 Abs. 3 GmbHG Hierzu verweisen wir auf 2.1. Mitzugehörigkeitsvermerke. 2. Rückstellungen 2.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§285 Nr. 24 HGB; § 253 Abs. 6 HGB) Die Rückstellungen für die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten Pensionsverpflichtungen in Höhe von € 1.119.683,40. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der sog. "Project-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach der Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach der Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt € 129.266. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG im Jahr 2010 ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 149.634,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde 1/15, also Euro 9.975,60 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2020 beträgt Euro 9.975,60 (Art. 67 II EGHGB). 2.2. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB) Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die an die Pensionsberechtigten verpfändet sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen aus schließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich hierbei um Rückdeckungsversicherungen.
3. Angaben des Gesamtbetrags aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Abs. 1 Nr. 1a HGB) In den sonstigen Verbindlichkeiten (€ 166.267,96) sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 164.965,74 € enthalten. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung (Euro 9.975,60), die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind. VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Größenabhängige Erleichterungen (§ 274a HGB, 288 Abs. 1 HGB) Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274a HGB, § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres bis 31.07.2020 durchschnittlich im Unternehmen beschäftigt:
Lauterbach, den 07. September 2021 gez. Margot Bartosch, Geschäftsführerin gez. Willi Bartosch, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2020 - 31.12.2020Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.100,00 EUR. 1.1.2019 - 31.12.2019Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2021 festgestellt. |
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